Informationen für Bewerber
Vom Einsatz im Sport sollten sich vorzugsweise Bewerber angesprochen fühlen, die bereits über Erfahrungen und Kenntnisse aus diesem Bereich verfügen. Die Entscheidung für den Zivildienst im Sport sollte freiwillig sein.
Bewerber mit Jugend- und Übungsleiterschein bzw. DLRG- und Erste-Hilfe-Prüfung werden von den Dienststellen sicherlich bevorzugt. Bewerber ohne eine sportfachliche Ausbildung erhalten die Möglichkeit im Rahmen des dreiwöchigen Einführungslehrganges die DOSB-Lizenz des Übungsleiters zu erwerben.
Als Tätigkeitsfelder im Zivildienst kommen der Behindertensport, der Seniorensport und die Altenhilfe, der Koronarsport, der kompensatorische Sport sowie der Sport in Verbindung mit Integrationsbemühungen in Frage.
Aber auch Tätigkeiten im handwerklichen-, gärtnerischen und Versorgungsbereich, im Umweltschutz, Kraftfahr- und Rettungsdienst sowie in der individuellen Schwerstbehindertenbetreuung können vereinzelt im Sport ausgeführt werden.
Voraussetzung für die Ableistung des Zivildienstes ist die Kriegsdienstverweigerung und deren Anerkennung durch das ständige Kreiswehrersatzamt bzw. Bundesamt für Zivildienst vor der Einberufung.
Um etwaige Interessenkollisionen zu vermeiden, ist ein Einsatz in einem Verein, dem der Bewerber selbst als Mitglied angehört oder in dem er gegen Entlohnung tätig war, nicht möglich.
Datenbank für Zivildienststellen

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