Die bewegenden „neuen“ Bundesjugendspiele

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Ein Kommentar von Ute Barthel

Wie bereits in den letzten Jahren wird auch in diesem Jahr vor den Sommerferien intensiv über die Bundesjugendspiele in den Medien diskutiert. Dabei gibt es das Format der Bundesjugendspiele bereits seit 1951. Seitdem ist es fester Bestandteil der Schulkultur und der Schulsportwettbewerbe in der Bundesrepublik Deutschland. Mit dem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26.10.1979 wurde die jährliche Durchführung der Bundesjugendspiele durch jede allgemeinbildende Schule und die Teilnahme daran für alle Schüler*innen bis zur Jahrgangsstufe 10 für verbindlich erklärt. Bereits seit 2001 können die Bundesjugendspiele in drei unterschiedlichen Angebotsformen in den Grundsportarten Leichtathletik, Schwimmen und Turnen durchgeführt werden. Neben dem traditionellen Wettkampf, welcher den meisten noch aus der eigenen Schulzeit bekannt sein wird, gibt es den Wettbewerb und den Mehrkampf. Dabei stellt der Wettbewerb ein besonders kind- und entwicklungsgemäßes Angebot dar, das vor allem in der Grundschule umgesetzt werden soll. Die Bundesjugendspiele bieten damit ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeit.

Seit vielen Jahren wird dieses schulische Sportereignis kontrovers diskutiert. Doch wieso war bei den diesjährigen Berichterstattungen über die Bundesjugendspiele vermehrt davon zu lesen, dass es bei den Bundesjugendspielen ab dem kommenden Schuljahr zu einer „Umstrukturierung“ kommen werde oder gar die „Abschaffung der Bundesjugendspiele“ bevorstünde? Nichts dergleichen ist vorgesehen. Die Bundesjugendspiele werden nicht abgeschafft!

Vielmehr wird zukünftig lediglich durch eine im März 2021 getroffene Entscheidung des Ausschusses für die Bundesjugendspiele und der Kommission Sport der Kultusministerkonferenz dem Wettbewerb der Bundesjugendspiele, den es bereits seit 20 Jahren gibt, künftig eine höhere Bedeutung zukommen. Denn ab dem Schuljahr 2023/2024 ist nicht nur (wie bereits seit 2001) für die 1. und 2. Klassenstufen, sondern nun auch die 3. und 4. Klassenstufen in den Grundsportarten Leichtathletik und Schwimmen nur noch die Wettbewerbsform anzubieten und durchzuführen. In der Grundsportart (Gerät-)Turnen können in den Klassenstufen 1-4 weiterhin die Wettkampf- und die Wettbewerbsform angeboten und umgesetzt werden.

Der seit 2001 bislang empfohlene und nun konsequent umzusetzende Wettbewerb in den Sportarten Leichtathletik und Schwimmen wird für die Grundschulkinder vor allem die folgenden Vorteile mit sich bringen:

  • Der Wettbewerb ist motorisch vielseitiger, kindgemäßer und entwicklungsorientierter ausgerichtet als die Wettkampfform der Bundesjugendspiele.
  • Aus der Bewegungs- und Disziplinvielfalt im Wettbewerb können einzelne Übungen ausgewählt und differenziert auf die jeweilige Leistungsfähigkeit der Klasse bzw. Klassenstufe angepasst werden (z. B. die Zonenbreite). Damit können Lehrkräfte und Schulen verstärkt auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen eingehen.
  • Der Wettbewerb in den Sportarten Leichtathletik Schwimmen kann ebenfalls auf die örtlichen Gegebenheiten der Schule angepasst werden. So können die Bundesjugendspiele in der Sporthalle, auf dem Pausenhof, dem Rasenplatz oder natürlich im Stadion durchgeführt werden. Im Hallen-, Freibad oder auch im Lehrschwimmbecken kann geschwommen werden.
  • Gerade alters- und entwicklungsgemäße Aufgaben sind nun verstärkt möglich.
  • Leistungen werden einfacher und schneller erfasst. Dies führt zur Steigerung der effektiven Bewegungszeit der Kinder. Lange Wartezeiten, wie beispielsweise vor der Weitsprunggrube, entfallen, weil die erzielten Weiten nicht mehr zentimetergenau gemessen werden müssen, sondern in gekennzeichnete Zonen gesprungen wird und dafür Punkte vergeben werden.
  • Auf den im Wettbewerb entwickelten motorischen Fähigkeiten der Kinder und Jugend-lichen kann im späteren Alter in der dann angebotenen Wettkampfform aufgebaut werden.
  • Der Wettbewerb bietet den teilnehmenden Schulen die Möglichkeit, alle Kinder und Jugendliche (inklusive der Schüler*innen mit Förderbedarf) an den Bundesjugendspielen teilhaben zu lassen.

Der Leistungsgedanke wird auch weiterhin eine Rolle spielen. Allerdings gilt es, die individuelle Leistung aller Kinder und Jugendlichen anzuerkennen und wertzuschätzen. Beim Gemeinschaftserlebnis Bundesjugendspiele soll es vor allem darum gehen, sich zu bewegen, Freude zu haben und sein Bestes zu geben. Die Erfahrung der eigenen Leistung sowie die Selbsteinschätzung und das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten sind wichtige Lernschritte auf dem Weg einer persönlichkeitswirksamen Entwicklung. Beim gemeinsamen Erleben und Wetteifern sind Fairness, Respekt, Teamfähigkeit sowie die Entwicklung sozialer Kompetenzen und die Wertschätzung aller teilnehmenden Kinder und Jugendlichen von besonderer Bedeutung.

Grundsätzlich können die Bundesjugendspiele in ein großes Sport- und Schulfest eingebunden werden, das in Kooperation mit Sportvereinen durchgeführt werden kann. Dabei können beispielsweise auch Beach-Volleyball- und Fußballspiele oder auch andere Bewegungs-, Spiel- und Sportangebote einbezogen werden und das Sportfest abrunden. Entscheidend für die Motivation der Kinder ist es, dass die Bundesjugendspiele in der jeweiligen Sportart und Angebotsform frühzeitig im Sportunterricht vorbereitet werden.

Um die Bundesjugendspiele im Sinne aller Kinder und Jugendlichen stetig weiterentwickeln zu können, sind auch zukünftig weitere neue interessante und motivierende Übungsideen zu entwickeln. Auf jeden Fall sollte darauf hingewirkt werden, dass die Bundesjugendspiele sich in Zukunft noch attraktiver und stärker an den Bedürfnissen von jungen Menschen orientieren. Im offiziellen Handbuch Bundesjugendspiele (unter www.bundesjugendspiele.de) sind alle Informationen zu den Bundesjugendspielen und den unterschiedlichen Angebotsformen zusammengefasst.

Ute Barthel
Referentin Schule, Jugendhilfe und Verein

Quelle: DOSB


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