Die Deutsche Sportjugend nimmt die Funktion einer Zentralstelle ein und fördert auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und des Kinder- und Jugendplans des Bundes die
Jugendverbandsarbeit national. Diese Förderung erhalten ausschließlich die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend.
Darüber hinaus wird auf dieser Grundlage auch die
internationale Jugendverbandsarbeit gefördert. In diesem Bereich werden über die Aktivitäten der Mitgliedsorganisationen der dsj hinaus auch deren Untergliederungen gefördert.