Die Deutsche Sportjugend (dsj) ist die Jugendorganisation im Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB). Die dsj vereint ihre Mitgliedsorganisationen in dem gemeinsamen Willen, unter einem Dach die Kinder- und Jugendarbeit im gemeinnützigen organisierten Sport zu stärken. Gemäß §4 der Jugendordnung verfügt die dsj über folgende Organe.
Der Hauptausschuss wird vom Vorstand der dsj einberufen. In den Jahren, in denen keine Vollversammlung stattfindet, muss er mindestens einmal zusammentreten.
Die Konferenzen der Landessportjugenden, der Jugendorganisationen der Spitzenverbände und der Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben treten mindestens einmal jährlich zusammen
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