Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus
Allgemeine Informationen
Mit der bundesweiten Ausbreitung des Coronavirus wächst u.a. die Unsicherheit hinsichtlich der Organisation und Durchführung von sowie der Teilnahme an Veranstaltungen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass Kinder und Jugendliche, aber auch haupt- und ehrenamtliche Funktionsträger*innen keinem unnötigen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt werden. Wir ermutigen Sie dazu, regelmäßig Ihre Mitglieder über die aktuelle Situation zu informieren und Sie auf bestehende Informationsquellen hinzuweisen.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Rundschreiben.
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung / Kinder- und Jugendarbeit 2021
Pressemitteilung Ministerin Giffey startet zweite Runde des Sonderprogramms
Das Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ aus dem Jahr 2020 wird verlängert. Weitere 100 Millionen Euro stehen für 2021 zur Verfügung.
Im Sonderprogramm besteht die Möglichkeit der Antragstellung für gemeinnützige Träger, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens 1. Januar 2019 mit Übernachtungsangeboten in der Kinder- und Jugendbildung dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Die Deutsche Sportjugend (dsj) agiert für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport als bundesweite Zentralstelle. Auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen prüft die dsj in ihrer Funktion als Zentralstelle das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung und Höhe der Billigkeitsleistungen. Sie reicht gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Sammelantrag für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport ein.
Mit dem Sonderprogramm soll eine existenzgefährdende Wirtschaftslage im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle bei den o.g. Einrichtungen abgewendet werden.
Die Zuschüsse können für den Zeitraum vom 01. Januar bis 30. Juni 2021 beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 28. März 2021.
- Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen sowie zur Richtlinie und dem Antragsverfahren für das Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021 finden Sie auf der Seite des BMFSFJ unter www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/corona-pandemie/hilfen-fuer-soziale-einrichtungen/sonderprogramm-kinder-jugend-bildung-arbeit
- Fragen zur Richtlinie für Zuschüsse des Bundes im „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit 2021“ (FAQ Sonderprogramm Jugend 2021).
Ansprechperson
Dagmar Wolf (Programmberaterin)
E-Mail: sonderprogramm-jugend@ dsj.de
Aktuelle Regelungen zum Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
- Hinweise des BMFSFJ zur aktuellen Handhabung, die sich auf die Jugendverbandsarbeit national, d.h. den Einsatz und die Abrechnung der KJP-Zuwendung Dokument „Auswirkungen des Coronavirus auf KJP-geförderte Infrastruktur und Projekte im Jahr 2021
- dsj-Infoblatt zur Fördermöglichkeiten für digitale Veranstaltungen dsj-Infoblatt „Förderung von digitalen Veranstaltungsformaten/Kleinaktivitäten aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)“
- Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 07. März 2020
Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung / Kinder- und Jugendarbeit 2020
Pressemitteilung Bundesregierung legt Sonderprogramm für soziale Infrastruktur durch Darlehen und Zuschüsse auf
Im Sonderprogramm besteht die Möglichkeit der Antragstellung für gemeinnützige Träger, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Sitz in Deutschland, die seit mindestens 1. Januar 2019 mit Übernachtungsangeboten in der Kinder- und Jugendbildung dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.
Die Deutsche Sportjugend (dsj) agiert für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport als bundesweite Zentralstelle. Auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen prüft die dsj in ihrer Funktion als Zentralstelle das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung und Höhe der Billigkeitsleistungen. Sie reicht gegenüber dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Sammelantrag für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport ein.
Mit dem Sonderprogramm soll eine existenzgefährdende Wirtschaftslage im Kontext Corona-bedingter Einnahmeausfälle bei den o.g. Einrichtungen abgewendet werden. Diese wird dann angenommen, wenn die laufenden Einnahmen mindestens drei Monate in Folge nicht ausreichen, um die Ausgaben zu decken.
Die Zuschüsse können für den Zeitraum vom 01. April bis 31. Dezember 2020 beantragt werden.
Die Antragsfrist endet am 30. September 2020.
Weitere Informationen
- Fragen und Antworten zum Sonderprogramm des BMFSFJ
- Richtlinie und Antragsformulare
Ansprechpersonen
- Tom Jerusel (Übergreifende Verfahrensfragen)
- Dagmar Wolf (Programmberaterin)
- E-Mail: sonderprogramm-jugend@ dsj.de
Pressemeldung Sportlich – gemeinsam – nachhaltig die Coronakrise überstehen
Gemeinschaft, Bewegung, Spiel und Gesundheit durch Sport im Verein sind gerade für Kinder und Jugendliche essentiell. Die Kinder- und Jugendarbeit im Sport muss unterstützt werden, damit wir gemeinsam und nachhaltig die Coronakrise überstehen. Das fordert die dsj in ihrem Appell. Sie schließt sich auch den Forderungen des DOSB an.
Weitere Informationen und Entwicklungen zum Coronavirus
finden Sie auf der Website des DOSB.
Informationen zum Coronavirus in mehreren Sprachen
Sonderregelungen für Verbände und Vereine
Durchführung von digitalen Mitgliederversammlungen
Wenn Vereine in ihren Satzungen keine abweichenden Regelungen getroffen haben, können wirksame Beschlüsse nur in Versammlungen erzielt werden, zu denen sich die Mitglieder an einem Ort treffen. Die Bundesregierung hat nun befristet die Möglichkeit geschaffen, Beschlüsse auch ohne Zusammenkunft der Mitglieder zu treffen. Hierfür werden virtuelle Durchführungsformen oder vorherige Stimmabgaben in Form von Fax oder E-Mail zugelassen. Ferner bleiben Vorstandsmitglieder, deren Amtszeit abgelaufen ist, zunächst im Amt. Näheres ist Artikel 2, § 5 des Gesetzes zu entnehmen. Das BMJV hat hierzu einige Erläuterungen veröffentlicht.
Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Die haftungsbewehrte und teilweise auch strafbewehrte dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wird vorübergehend bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Die Aussetzung soll außer für Unternehmen auch für Vereins- und andere Vorstände gelten, deren Antragspflicht direkt in § 42 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder durch Verweis auf diese Vorschrift geregelt ist. Dies gilt nur für Fälle, in denen die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auf den Folgen der COVID-19-Pandemie beruht. Beim Vorliegen einer Zahlungsunfähigkeit soll für die Aussetzung der Antragspflicht zudem erforderlich sein, dass Aussichten auf eine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit bestehen. Das BMJV hat hierzu weitere Erläuterungen veröffentlicht.
Internationale Jugendbegegnungen
Empfehlungen für die Durchführung von internationalen Jugendbegegnungen
Mitteilung der dsj an die Träger internationaler Jugendbegegnungen vom 16. März 2020
Veranstaltungen der dsj
Wir sagen angesichts der aktuellen Ausbreitung des Corona-Virus zunächst Präsenzveranstaltungen ab. Ziel ist, für die vielen Besprechungen und Veranstaltungen, die in nächster Zeit nicht analog und physisch durchgeführt werden können, gute Alternativen und geeignete digitale Formate zu finden.
Überbrückungshilfen und KfW-Programme der Bundesregierung (Stand 9/2020)
„Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“
Das Programm bezieht sich auf die Monate Juni, Juli und August 2020 und soll die Folgen der Corona-Pandemie auf Unternehmen und gemeinnützige Organisationen abmildern. Die Überbrückungshilfen sind relevant für gemeinnützige Übernachtungsstätten wie Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen, Schullandheime und Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs:
- die Frist zur Einreichung von Anträgen wurde auf den 30. September 2020 verlängert und eine rückwirkende Antragstellung für die Monate Juni, Juli und August 2020 ist möglich;
- auch für eine rechtlich unselbstständige Einrichtung (z. B. eine Jugendbildungsstätte) in einem Verein oder einem sog. verbundenem Unternehmen kann ein Förderantrag gestellt werden. Ein Verein bzw. das übergeordnete Unternehmen kann damit für jede Betriebsstätte (sollte es mehrere geben) einen Antrag stellen. Spenden und Mitgliedsbeiträge des Gesamtvereins/-unternehmens bleiben bei der Berechnung des Umsatzeinbußen von unselbstständigen Einrichtung außen vor.
Das Verfahren sieht grundsätzlich vor, dass ein*e Steuerberater*in, Wirtschaftsprüfer*in oder vereidigte*r Buchprüfer*in kontaktiert wird und der Antrag in Zusammenarbeit mit diesen Dienstleister*innen gestellt werden. Die Details zur Antragstellung sowie zu Abläufen, Fristen und Förderhöhen finden Sie hier.
Information aus dem BMFSFJ zum Corona-Sonderprogramm.
Fact Sheet Überbrückungshilfen
Schaubild Unterstützung für gemeinnützige Organisationen im Bereich des BMFSFJ in der Coronavirus-Pandemie
Stellungnahme der Deutschen Sportjugend zum Konjunkturpaket
dsj-News zum Konjunkturpaket "dsj begrüßt Konjunkturpaket „Corona-Folgen bekämpfen“
Mit unseren Maßnahmen verfolgen wir folgende Ziele:
- Erhalt der Handlungsfähigkeit der dsj und seiner satzungsgemäßen Organe,
- Schutz und Sicherheit der handelnden Personen (Mitarbeitenden, Außenvertretungen und Funktionsträger) in der dsj,
- Solidarisches Verhalten gegenüber Dritten (u.a. Risikogruppen).
Zu den Maßnahmen zählen neben der Absage von Terminen auch der Verzicht auf Dienstreisen.
Seit dem 2. Juni 2020 finden vereinzelt genehmigte Präsenzveranstaltungen unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes wieder statt.
Die mobile Arbeit der Mitarbeiter*innen wurde ausgeweitet und die Anwesenheit in der Geschäftsstelle ist daher reduziert.
Kontakt kann aber weiterhin über Mail oder telefonisch aufgenommen werden.