Was ist förderfähig?
Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften in Deutschland und in der Volksrepublik China gefördert. Es können bilaterale und trilaterale (unter Berücksichtigung eines weiteren Landes) Begegnungen mit der Volksrepublik China bezuschusst werden. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
- mindestens 8 Jahre
- maximal 26 Jahre
- Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
- maximal 15 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
- geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen
- Fachkräfteprogramme: maximal 10 Teilnehmende
- mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
- maximal 30 Tage
- Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
- Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer
- es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und China mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren
Einhaltung der Fristen (siehe unten)
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) mit Sitz in Köln wurde 1960 als selbstständige Bundesoberbehörde durch das Bundesministerium des Innern errichtet. Das BVA ist der zentrale Dienstleister des Bundes und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben für Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Darunter auch Verwaltungsaufgaben, wie z. B. die Verwaltung der Bundesmittel für das Sonderprogramm mit China.
Wer ist antragsberechtigt?
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.
Was und in welcher Höhe wird gefördert?
Jugendbegegnungen in der Volksrepublik China
Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Entfernungskilometern (einfache Strecke) berechnet.
Berechnungsgrundlage:
einfache Entfernung zwischen Sammelort der deutschen Gruppe in Deutschland und Programmort. Pro Entfernungskilometer max. 0,08 €, abrunden auf volle Euro.
Zuschuss zu den Visakosten: bis zu 150€ pro Teilnehmenden aus Deutschland.
Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 30,00 je Teilnehmenden (maximal € 300,00 je Maßnahme)
Fachkräfteprogramm in der Volksrepublik China
Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Entfernungskilometern (einfache Strecke) berechnet.
Berechnungsgrundlage:
einfache Entfernung zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort. Pro Entfernungskilometer max. 0,08 €, abrunden auf volle Euro.
Zuschuss zu den Visakosten: bis zu 150€ pro Teilnehmenden aus Deutschland.
Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 50,00 je Teilnehmenden (maximal € 500,00 je Maßnahme)
Jugendbegegnungen in Deutschland
Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 24,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Volksrepublik China je Programmtag
Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:
Bis zu € 305,00 je Programmtag
Fachkräfteprogramme in Deutschland
Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 40,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Volksrepublik China je Programmtag
Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:
Bis zu € 305,00 je Programmtag
Anmerkung
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.
Welche Fristen sind zu beachten?
Hauptantragsfrist: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr
Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis
6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Begegnung
Wie wird eine Begegnung beantragt?
Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj.
Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Dem Antragsformular nach Formblatt
- Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm
Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?
Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Wir bitten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der dsj zu halten. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können diese unter Downloads heruntergeladen werden.
Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:
- Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
- Sachbericht nach Formblatt
- ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtform)
- Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
- Belegliste (nach Formblatt)
- Belege im Original
Downloads
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung
Antragsformular
Merkblatt Antragsstellung
Antragsformular Kleinaktivitäten KJP Sonderprogramme
Informationen zu Kleinaktivitäten in KJP Sonderprogrammen
Information zu Fachkräfteprogrammen
Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis
Formblatt Verwendungsnachweis (2 Seiten)
Merkblatt Verwendungsnachweis
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) deutsch
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) englisch
KJP-Sachbericht (nach Raster)
Belegliste (Formblatt V-BLi)
Information zur Abrechnung einer Gastfamilienunterbringung
Muster Honorarvertrag (männlich)
Muster Honorarvertrag (weiblich)
Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des KJP
Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Weitere Materialien
Anlagen zum Weiterleitungsvertrag