Was ist förderfähig?
Es können neben deutsch-polnischen Projekten auch trilaterale Projekte mit Polen und einem weiteren Land (Drittland) bezuschusst werden; eine Förderung über trilaterale Projekte hinaus ist nicht möglich.
Darüber hinaus können Kleinprojekte "4x1 ist einfacher" (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.
Hospitationen und Praktika (max. 3 Monate zur Berufsorientierung mit dem Ziel, Arbeitsabläufe in den Partnereinrichtungen kennenzulernen) sind ebenfalls förderfähig.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen. Auch multilaterale Veranstaltungen, welche über ein trilaterales Austauschprojekt hinausgehen, sind nicht förderfähig (ggf. wäre eine KJP-Förderung denkbar).
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
- mindestens 12 Jahre (Abweichungen nur auf begründeten Antrag)
- maximal 26 Jahre
- Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
- keine Begrenzung für die Jugendlichen von 12-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
- geförderte Betreuer*innen: bis 10 Jugendliche: 2 Betreuer*innen, 11-20 Jugendliche: 3 Betreuer*innen, 21-30 Jugendliche: 4 Betreuer*innen, usw.
- mindestens 4 Programmtage (Programmtag = Tag mit gemeinsamem Begegnungsprogramm)
- maximal 28 Tage
- für den grenznahen Bereich gelten Ausnahmen
- Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
- es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Polen mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren
Einhaltung der Fristen (siehe unten) / vollständige Antragstellung vor Beginn des Projektes
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hauptsächlich durch die deutsche und die polnische Regierung bereitgestellt.
Mittel für deutsch-polnische und trilaterale Projekte im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind die Richtlinien des DPJW. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die DPJW-Förderrichtlinien können unter Downloads heruntergeladen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Polnische Träger stellen ihre Anträge beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk in Potsdam.
Für jedes Projekt wird ein gemeinsamer Antrag gestellt, der sowohl vom deutschen als auch vom polnischen Träger bei seiner zuständigen Stelle eingereicht wird. Der gemeinsame Antrag enthält die beantragten Zuschüsse für beide Gruppen und die Bestätigungen (Stempel + Unterschrift) von Gast und Gastgeber.
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen; sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.
Über die DPJW Kontaktbörse können polnische Austauschpartner gesucht und gefunden werden.
Was und in welcher Höhe wird gefördert?
Projekte in Deutschland: deutscher Antragsteller als Gastgeber
- Programmkostenzuschüsse für die deutschen und polnischen Teilnehmer*innen je nach Art der Unterbringung
- in Familien bis zu 12,00 € (+ 5,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
- in einer Herberge bis zu 30,00 € (+ 10,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
(Jugendherberge, Hotel, Pension, Turnhalle, Zelt, …) - in einer Bildungsstätte ** bis zu 45,00 € (+ 15,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
(** besondere Anforderungen) - Sprachmittlerzuschüsse von bis zu 60,00 € pro Programmtag (i.d.R. 1 Sprachmittler*in pro Projekt)
Projekte in Polen: deutscher Antragsteller als Gast
- Reisekostenzuschüsse für die deutschen Teilnehmer*innen
- Zuschuss pro Teilnehmer*in: 0,12 €/km (+ 0,03 € Coronazuschlag) einfach Strecke Wohnort (Deutschland) zum Programmort (Polen)
- Berechnungsgrundlage ist der DPJW Reisekostenrechner
weitere förderfähige Projekte sind:
- trilaterale Projekte mit einem weiteren Land (Drittland)
- Projekte im grenznahen Bereich (Sonderregelung Mindestdauer)
- Vor- und Nachbereitungstreffen des binationalen Leitungsteams
- Vorbereitungstreffen der Teilnehmer*innen (nationale Gruppe) im eigenen Land
- Fachprogramme/Programme für Multiplikator*innen
- Kleinprojekte ("4x1 ist einfacher!")
- weitere Informationen hierzu finden sich in unserem Merkblatt zum Antrag (siehe Downloads)
Anmerkung
Bei den vorgenannten Festbeträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom DPJW bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchstmöglichen Summe zu fördern, oder die Mittelvergabe durch den jährlichen Festsetzungsrahmen des DPJW begrenzt wird. Das hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des DPJW hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden - sofern mittel frei werden - im Laufe oder am ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung nicht um eine Vollfinanzierung, sondern um einen Zuschuss handelt.
** Besondere Anforderungen Bildungsstätten: (s. DPJW-Förderrichtlinien Anlage 1, Pkt. 2.1)
Der Festbetrag für Projekte in Bildungsstätten kann nur dann bewilligt werden, wenn alle folgenden Kriterien erfüllt werden. Die Einrichtung verfügt über:
- Unterkunkfts- und Verpflegungsmöglichkeiten im eigenen Haus, die für die Durchführung des Projekts genutzt werden,
- ein Raumangebot für die pädagogische Arbeit, das für die Durchführung des Projekts genutzt wird,
- hauptamtliches, pädagogisches Personal, das an der Durchführung des Projekts pädagogisch maßgeblich beteiligt ist (zeitweise Verpflichtung von Honorarkräften nicht ausreichend),
- ein eigenes Jahresprogramm mit eigenen Veranstaltungen.
Welche Fristen sind zu beachten?
15.01. für Begegnungen von April bis Dezember im entsprechenden Kalenderjahr spätestens 2 Monate vor Beginn für Begegnugen im 1. Quartal (Januar bis März)
Nachanträge im laufenden Kalenderjahr
spätestens 2 Monate vor Beginn der Begegnung
Verwendungsnachweis
spätestens 42 Tage (6 Wochen) nach Ende des Programms Fristen für Projekte im 4. Quartal des Haushaltsjahres können abweichen
Wie wird eine Begegnung beantragt?
- Die Antragstellung von Seiten des deutschen Partners erfolgt zu den genannten Fristen bei der dsj. Der polnische Partner beantragt beim DPJW in Potsdam (Fristen erfragen).
- Anträge für bereits durchgeführte Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert werden. Ein vollständiger Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular mit allen notwendigen Zusatzformularen und Anlagen.
- Im Antragsformular enthalten ist das nach Tagen gegliederte Begegnungsprogramm sowie die Bestätigung beider Partner als Vereinbarung über die Begegnung und die Anerkennung der DPJW-Richtlinien.
- Einer der beiden Partner legt diese unterschriebene und abgestempelte Antragsseite bei seiner zuständigen Stelle möglichst im Original vor.
- Die Antragsunterlagen können unter Downloads (siehe unten) oder auf der Internetseite des DPJW heruntergeladen werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer Online-Antragstellung über das Portal OASE nach vorheriger Registrierung.
Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?
Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:
- Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
- Sachbericht nach Formblatt
- ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtsform)
- Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
- Belege im Original
Downloads
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung
Antragsformular
Merkblatt zum Antrag
Antrag für ein Vor-/Nachbereitungstreffen des binationalen Leitungsteams
Antrag für ein Vor-/Nachbereitungstreffen der TN im eigenen Land
Anlage für ein trilaterales Projekt
Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweisformular
tatsächlich durchgeführtes Programm
Sachberichtsformular
Sammellisten der Begegnungsteilnehmenden
Teilnehmerbestätigung deutsch
Teilnehmerbestätigung polnisch
Infoblatt zum vollständigen Verwendungsnachweis
Infoblatt zum interkulturellen Lernen
Tabelle mit DPJW-Festbeträgen
Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des DPJW
Förderrichtlinien
Flyer zum Kleinprojekt "4x1 ist einfacher"
Informationen zu Praktika und Hospitationen
weitere vom DPJW zur Verfügung gestellte Downloads