Was ist förderfähig?
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.234,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-französischen Jugendarbeit stehen. Informationen zu Kleinprojekten können bei der dsj angefordert werden.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
- mindestens 8 Jahre
- maximal 27 Jahre
- Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
- Jugendbegegnungen beim Partner (nur reisende Gruppe):
- mindestens 4 Personen inkl. Betreuer*innen
- maximal 35 Personen inkl. Betreuer*innen
- Drittortbegegnungen (beide Gruppen):
- mindestens 4 Personen inkl. Betreuer*innen
- maximal 60 Personen inkl. Betreuer*innen
- Geförderte Betreuer*innen: 1 Betreuer*in pro angefangene 5 Teilnehmende
- Vorbereitungs- und Auswertungssitzungen: maximal 6 Teilnehmer*innen zu gleichen Teilen pro Land
- Fachkräfteaustausch: maximal 50 Personen inkl. Begleitpersonen
- mindestens 4 Programmtage (d.h. 4 Übernachtungen)
- maximal 21 Programmtage
- Vorbereitungs- und Auswertungssitzungen: maximal 3 Tage
- es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Frankreich mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren
Einhaltung der Fristen (siehe unten)
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Mittel für deutsch-französische und trilaterale Begegnungen im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind die Richtlinien des DFJW. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) können unter Downloads heruntergeladen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.
Was und in welcher Höhe wird gefördert?
Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle
Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
- Bei Unterkunft in Gastfamilien: keine Förderung
- Bei externer Unterbringung: € 15,- / Tag / Person
€ 250,- / Tag
Zuschuss zur Sprachanimation:
€ 150,- / Tag
Eine entsprechende Begegnung in Deutschland muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.
Jugend- und Fachkräftebegegnungen in Deutschland bei denen die Teilnehmenden aus Deutschland und aus Frankreich gemeinsam in einer Sammelunterkunft (z.B. Jugendherberge) untergebracht sind: „Drittortbegegnung“
Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
- Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle bei gemeinsamer Anreise der Gruppe
- Doppelter Tabellensatz der Fahrtostentabelle bei individueller Anreise aller Teilnehmenden
- Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle bei gemeinsamer Anreise der Gruppe
- Doppelter Tabellensatz der Fahrtostentabelle bei individueller Anreise aller Teilnehmende
- Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich: € 15,- / Tag / Person
Vorbereitungs- oder Auswertungstreffen in Frankreich bei denen die Teilnehmenden aus Frankreich in ihren Familien wohnen bleiben (z.B. Gastfamilienunterkunft, oder Unterkunft der Teilnehmenden aus Deutschland in einer Sammelunterkunft ohne die Gäste aus Frankreich): „Vorbereitungstreffen“
Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Doppelter Tabellensatz der Fahrtkostentabelle
Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
- Bei Unterkunft in Gastfamilien: keine Förderung
- Bei externer Unterbringung (z.B. Hotel): € 30,- / Tag / Person
Eine entsprechende Begegnung in Deutschland muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.
Vorbereitungs- und Auswertungstreffen oder Institutionelles Treffen in Deutschland bei denen die Teilnehmenden aus Deutschland und aus Frankreich gemeinsam in einer Sammelunterkunft (z.B. Hotel) untergebracht sind: „Institutionelle Kooperation“
Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich:
Doppelter Tabellensatz der Fahrtkostentabelle
Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich:
- € 30,- / Tag / Person
- Dolmetscherkostenzuschuss: € 100,- / Tag
Eine entsprechende Begegnung in Frankreich muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.
Anmerkung
Bei der Berechnung der Anzahl förderfähiger Tage werden der Ankunfts- und der Abreisetag je als ein halber Tag gezählt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des DFJW hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert. Informationen zu trilateralen Begegnungen mit Deutschland und Frankreich können bei der dsj angefordert werden.
Welche Fristen sind zu beachten?
Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr
Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden. Vorlauf: 3 Monate
Verwendungsnachweis:
6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme
Wie wird eine Begegnung beantragt?
Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Dem Antragsformular nach Formblatt
- Einer Vorstellung des Projekts
- Einem vorläufigen, nach Tagen gegliederten Programm
Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?
Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:
- Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
- Sachbericht nach Fragenkatalog
- ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtform)
- Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
- Belegliste nach Formblatt
- Belege im Original
Downloads
Antragsformular
Merkblatt Frankreich
Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis Formular
Merkblatt Verwendungsnachweis
Teilnehmendenliste (deutsch)
Teilnehmendenliste (französisch)
Belegliste
Weitere hilfreiche Informationen finden sich auf der Homepage des deutsch-fanzösischen Jugendaustausches im Sport