Was ist förderfähig?
Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften in Deutschland und in Israel gefördert. Es können bilaterale und trilaterale (unter Berücksichtigung eines weiteren Landes) Begegnungen mit Israel bezuschusst werden. Begegnungsprogramme müssen eine Auseinandersetzung mit der deutsch-israelischen Geschichte beinhalten. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-israelischen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
- mindestens 8 Jahre
- maximal 26 Jahre
- Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
- maximal 13 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
- geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen
- Fachkräfteprogramme: maximal 10 Teilnehmende
- mindestens 7 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
- maximal 12 Tage
- Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
- Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer
- es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Israel mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren
Einhaltung der Fristen (siehe unten)
Wer ist der Zuwendungsgeber?
ConAct hat ein Partnerbüro in Israel – die Öffentliche Behörde für Jugendaustausch mit Israel (Israel Youth Exchange Authority).
Wer ist antragsberechtigt?
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.
Was und in welcher Höhe wird gefördert?
- Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland: € 360,- je Teilnehmenden*
- Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: € 30,00 je Teilnehmenden (maximal € 300,00 je Maßnahme)
- Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland: € 360,- je Teilnehmenden*
- Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: € 50,00 je Teilnehmenden (maximal € 500,00 je Maßnahme)
- Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Israel: € 280,- je Teilnehmenden*
- Aufenthaltskostenzuschuss: € 24,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Israel je Programmtag
- Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: € 305,00 je Programmtag
- Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Israel: € 280,- je Teilnehmenden*
- Aufenthaltskostenzuschuss: € 40,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Israel je Programmtag
- Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: € 305,00 je Programmtag
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.
* Der Flug-/Fahrtkostenzuschuss darf die tatsächliche Höhe der Flug-/Fahrtkosten nicht übersteigen.Neben den Kosten für Flugtickets können auch Kosten für die Hin- und Rückreise der deutschen Teilnehmenden vom Heimatort zum Flughafen in Deutschland abgerechnet werden. Reisekosten in Israel zählen nicht dazu.
Welche Fristen sind zu beachten?
- Hauptantragsfrist: 1. September für das folgende Kalenderjahr
- Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres
- 6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme
Wie wird eine Begegnung beantragt?
Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj.
Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Dem Antragsformular nach Formblatt
- Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm
Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?
Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:
- Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
- Sachbericht nach Formblatt
- ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtform)
- Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
- Belegliste nach Formblatt
- Belege im Original
Downloads
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung
Antragsformular
Merkblatt Antragsstellung
Antragsformular Kleinaktivitäten KJP Sonderprogramme
Informationen zu Kleinaktivitäten in KJP Sonderprogrammen
Information zu Fachkräfteprogrammen
Anlage Merkblatt – Förderregularien Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Gemeinsame Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des Deutsch-Israelischen Jugendaustauschs
Informationen zur Antragstellung und Förderung für israelische Partner – englisch (information guide for funding)
Empfehlungen für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei deutsch-israelischen Austauschprojekten – englisch (match making and cooperation guide)
Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis
Formblatt Verwendungsnachweis (2 Seiten)
Merkblatt Verwendungsnachweis
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) deutsch
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) englisch
KJP-Sachbericht (nach Raster)
Belegliste (Formblatt V-BLi)
Information zur Abrechnung einer Gastfamilienunterbringung
Muster Honorarvertrag (männlich)
Muster Honorarvertrag (weiblich)
Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses
Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses (englisch)
Logo Koordinierungszentrum deutsch-israelischer Jugendaustausch (ConAct)
Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des KJP
Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Weitere Materialien
Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2020