Was ist förderfähig?
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
- mindestens 8 Jahre
- maximal 26 Jahre
- Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
- mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
- maximal 30 Tage
- Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
- Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer
- es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Polen mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren
Einhaltung der Fristen (siehe unten)
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Tandem, das sind zwei Büros, eines in Deutschland und eines in Tschechien. Die beiden Koordinierungszentren verfolgen seit 1997 ein gemeinsames Ziel: Den Jugend- und Schüleraustausch zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik auszuweiten und allen daran Interessierten mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
Grundlage für die Arbeit von Tandem ist die gemeinsame Absichtserklärung, die von den Jugendministern beider Länder im Rahmen des ersten deutsch-tschechischen Jugendtreffens in Polička 1996 unterzeichnet wurde und das Abkommen zur gemeinsamen Jugendarbeit beider Länder ergänzt. Finanziert wird das Koordinierungszentrum in Regensburg vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie von den Freistaaten Bayern und Sachsen. Die Trägerschaft liegt beim Bayerischen Jugendring. Das Koordinierungszentrum in Pilsen ist an die Westböhmische Universität angegliedert und wird vom Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport der Tschechischen Republik finanziert.
Wer ist antragsberechtigt?
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.
Was und in welcher Höhe wird gefördert?
Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Tschechien für Teilnehmende aus Deutschland:
€ 0,12 / km / Teilnehmenden (einfache Strecke)
Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 30,00 je Teilnehmenden (maximal € 300,00 je Maßnahme)
Fachkräfteprogramme in Tschechien:
Fahrkostenzuschuss für Begegnungen in Tschechien für Teilnehmende aus Deutschland:
€ 0,12 / km / Teilnehmenden (einfache Strecke)
Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 50,00 je Teilnehmenden (maximal € 500,00 je Maßnahme)
Jugendbegegnungen in Deutschland
Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 24,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Tschechien je Programmtag
Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: € 305,00 je Programmtag
Fachkräfteprogramme in Deutschland
Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 40,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Tschechien je Programmtag
Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: € 305,00 je Programmtag
Anmerkung
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.
Welche Fristen sind zu beachten?
Hauptantragsfrist: 01. September für das kommende Kalenderjahr
Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres
Verwendungsnachweis
6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme
Wie wird eine Begegnung beantragt?
Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.
Ein vollständiger Antrag besteht aus:
- Dem Antragsformular nach Formblatt
- Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm
Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?
Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:
- Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
- Sachbericht nach Formblatt
- Ergänzung zum Sachbericht nach Formblatt
- ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtsform)
- Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
- Belegliste nach Formblatt
- Belege im Original
Downloads
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung
Antragsformular
Merkblatt Antragsstellung
Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis
Verwendungsnachweis Formular
Merkblatt Verwendungsnachweis
Teilnehmendenliste
Teilnehmendenliste (englisch)
Belegliste
Sachberichtsraster
Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des KJP
Richtlinien Kinder- und Jugendplan des Bundes
VV BHO
ANBest-P
BHO §23 §44
Info Gastfamilienunterbringung