20.12.2017
Bündnismaßnahmen in zwei Modulen möglichNachdem das im Juni 2013 gestartete dsj-Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe“ im Rahmen des BMBF-Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ über 500 Maßnahmen und 30.000 Kinder und Jugendliche bewegt hat, wird das Programm in seiner jetzigen Phase zum 31. Dezember 2017 beendet. Die Deutsche Sportjugend (dsj) wird jedoch auch ab dem Jahr 2018 zusätzliche und außerschulische Maßnahmen für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche fördern. Als einer von 30 bundesweit tätigen Programmpartnern wird die dsj auch in der neuen Förderphase des BMBF-Förderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung (2018-2022)“ das Programm „Sport: Bündnisse! Bewegung – Bildung – Teilhabe“ umsetzen. Als Fördervoraussetzungen sind zu nennen:
das Bildungsbündnis („Sport: Bündnis!“) besteht aus drei Bündnispartnern, davon ist einer der Zuwendungsempfänger
die Aktivität bindet im Besonderen bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche (lt. nationalem Bildungsbericht 2016) ein
die Maßnahmen müssen neuartig und zusätzlich sein
gefördert werden nur außerschulische Bildungsmaßnahmen
in jedem „Sport: Bündnis!“ gibt es einen „Kulturpartner“ (zuständig für die Umsetzung von Elementen kultureller Bildung in der Maßnahme)
jährlich zwei Antragsphasen: bis 31. März (frühestmöglicher Beginn der Maßnahmen: 01. Mai) und bis 31. August
Antragstellung über Kumasta-Datenbank des BMBF (wird im Januar 2018 zur Verfügung gestellt)
externe Jury wählt Maßnahmen für Förderung durch die dsj aus
Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung (mehrwöchiger Planungszeitraum)
Gefördert werden können ausschließlich Maßnahmen mit einem Mindestvolumen von € 1.500,00
überjährige Maßnahmen, also Maßnahmen über den 31.12. des jeweiligen Jahres hinaus, können nicht gefördert werden. Die in den Anträgen dargestellten Maßnahmenzeiträume müssen spätestens zum 31.12. des Jahres enden. Bei Maßnahmen, die sich am Schuljahr orientieren, muss der Antrag in Phase A (bis 31.12.) und Phase B (ab 01.01.) aufgeteilt werden
die Umsetzung ist in unterschiedlichen Formaten möglich: z.B. im Kursformat, in Tagesveranstaltungen oder einer Ferienfreizeit
gefördert werden können Ausgaben für Verbrauchsgüter, Honorar für Expert/innen, Fahrtkosten, Unterkunftsausgaben. Nicht gefördert werden können Personalausgaben und Ausgaben für Infrastruktur
für vereinzelte Kalkulationspositionen können Pauschalen beantragt werden (z.B.: Verpflegung, belegt durch TN-Liste)