Flexifonds
Wer ist antragsberechtigt?
- Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
- Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
- Die Landessportjugenden
Eingangsvoraussetzungen
- Jugendorganisation einer Mitgliedsorganisation des DOSB und Anerkennung der Satzung des DOSB sowie der Jugendordnung der dsj
- Aktive Umsetzung des Stufenmodells "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)"
Was ist förderfähig?
Das Gesamtvolumen der Aktivität muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre und es findet eine Fehlbedarfsfinanzierung statt. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent des Gesamtvolumens.
Beantragung von Aktivitäten
Ansprechpartner
Markus Schnorrenberg
(Anträge, Verwendungsnachweise und Abrechnungen)
Telefon: 069 6700 616
E-Mail: schnorrenberg@dsj.de