Jugendverbandsarbeit national
Die Kurse und Arbeitstagungen der dsj und ihrer Mitgliedsorganisationen, die durch den KJP gefördert werden, haben das Ziel, die Kinder- und Jugendarbeit im Sport weiterzuentwickeln. Dies geschieht durch die Qualifizierung der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen sowie durch die Weiterentwicklung der Konzepte und Strukturen der Jugendorganisation.
Neben den gesetzlichen Bestimmungen bildet das Basismodell zur Förderung der Jugendverbandsarbeit national eine wichtige Grundlage für die Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj. Dieses Modell wurde unter Mitarbeit der dsj-AG Fördervereinbarung im Jahre 2011 noch einmal konkretisiert. Diese Konkretisierung wurde im September 2011 vom dsj-Vorstand verabschiedet.
Wer ist antragsberechtigt?
- Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
- Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
Eingangsvoraussetzungen
- Jugendorganisation einer Mitgliedsorganisation des DOSB und Anerkennung der Satzung des DOSB sowie der Jugendordnung der dsj
- Aktive Umsetzung des Stufenmodells "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)"
Was ist förderfähig?
Beantragung von Personalkosten
Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle.
Beantragung von Aktivitäten
Planungssumme/Quote
Die Planungssumme für Aktivitäten berechnet sich aus der durchschnittlichen Summe der geförderten Aktivitäten (nur Jugendverbandsarbeit national) der vergangenen drei Jahre. Diese Summe kann als verbindlicher Zuschuss für Aktivitäten im Beantragungszeitraum von den Jugendorganisationen eingeplant werden, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bundeszuwendung des BMFSFJ an die dsj.