Orientierung durch Sport
Wer ist antragsberechtigt?
- Die Mitgliedsorganisationen der dsj, unter der Bedingung, dass sie Koordinationsaufgaben für ihre Engagierten oder Sportvereine übernehmen und Leistungen in Höhe von 10 Prozent der ihnen zugeteilten Fördersumme als Eigenanteil einbringen.
- Einzelne Sportvereine, die Leistungen in Höhe von 10 Prozent der jeweils zugeteilten Fördersumme als Eigenanteil einbringen.
Was ist förderfähig?
Beantragung von Aktivitäten
- Projektlaufzeit, Projektvorhaben und Projektziele
- Nachhaltigkeit der Maßnahmen:
Die beantragte Maßnahme ist auf Nachhaltigkeit anzulegen. Im Projektantrag sind konkrete Angaben zu machen, welche Bemühungen der Antragsteller unternimmt, um die Nachhaltigkeit der Maßnahme nach Auslauf zu sichern. - Kosten- und Finanzierungsplan.
Fördersumme
Die Fördersumme richtet sich nach den förderfähigen Gesamtausgaben. Pro Projekt können jedoch maximal 12.500 Euro pro Jahr beantragt werden. Eine Übertragung nicht verausgabter Mittel ins Folgejahr ist nicht möglich!
Ansprechpartnerin
Telefon: 069 6700 621
E-Mail: weber@dsj.de