Bundesprogramm zur Sanierung von Sportsstätten

Foto: LSB NRW/Andrea Bowinkelmann

Noch bis Ende September 2022 können kommunale Einrichtungen aus den Bereichen Sport, Jugend und Kultur Interesse für das Förderprogramm anmelden

Beim Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) können bis 30. September 2022 Interessenbekundungen für das Projekt „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ eingereicht werden. 

Durch das Programm stehen bis 2027 insgesamt 476 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds zur Verfügung. Der Schwerpunkt des Programms liegt auf der klimagerechten Sanierung der förderfähigen Maßnahmen, wobei Sportstätten und insbesondere Schwimmbäder im Fokus stehen.  Antragsberechtigt und dementsprechend Förderempfänger sind grundsätzlich Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Sportvereine sind nicht direkt antragsberechtigt, können aber zusammen mit ihrer Kommune einen gemeinsamen Förderantrag stellen.  

Weitere Informationen hält das DOSB-Ressort Sportstätten, Umwelt und Nachhaltigkeit bereit. 


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