Förderung national

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Nationale Förderprogramme

Die konkrete Ausgestaltung der Kinder- und Jugendarbeit im Sport ist so vielfältig und heterogen, wie die Landschaft der Sportorganisationen selbst. Es liegt in der Entscheidungshoheit der jeweiligen Organisation, in welcher Form, sie ihre Angebote für Kinder und Jugendliche gestalten will.

Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen finden sich in den Unterpunkten (rechts in der Struktur und unten in den Kacheln zu finden).

Schwerpunktsetzung der Deutschen Sportjugend

  • Förderung der bundeszentralen Infrastruktur (Jugendverbandsarbeit national)
  • Förderung jungen Engagements
  • Förderung von Kooperationsprojekten mit den Mitgliedsorganisationen
  • Förderung besonderer Vorhaben der Mitgliedsorganisationen (Flexifonds) 
  • Förderung von Projekten zur Beteiligung junger geflüchteten Menschen im Sportverein oder Verband (Orientierung durch Sport)

Richtlinien und Fristen
Bei der Beantragung von Fördermittel sind Richtlinien und Fristen zu beachten, die je nach Förderprogramm variieren können und unter den jeweiligen Förderprogrammen zu finden sind.

Nicht geförderte Maßnahmen
Reine Wettkampf- oder Turnierbegegnungen, Trainingslager sowie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsmaßnahmen.

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der dsj ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII). Hier sind wesentliche Regelungen zum Kinder- und Jugendhilferecht zusammengefasst. Als ein  zentrales Merkmal der Kinder- und Jugendarbeit ist dort die Partizipation junger Menschen formuliert.

Für die Arbeit der dsj sind die Paragraphen 1174 und 75 besonders relevant. Sie beschreiben die Kinder- und Jugendarbeit, die Förderung der freien Kinder- und  Jugendhilfe und die Anerkennung als freie Träger. Kinder- und Jugendarbeit soll sich durch die Mitbestimmung junger Menschen auszeichnen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zum sozialem Engagement anregen.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist ein Förderinstrument der Bundesregierung für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Er stellt als durchgehenden Grundsatz die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen in den Mittelpunkt. Von zentraler Bedeutung für die Arbeit der dsj sind die „Allgemeinen Grundsätze“ und die Erläuterungen zu den „Förderzielen und Förderprogrammen“.

Bei  Beschreibung der allgemeinen Grundsätze und der Förderziele spielt die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderung eine große Rolle. Um deren Bedeutung besonders herauszustellen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Anforderungen an Maßnahmen zur Voraussetzung einer Förderung nach KJP gemacht.

Verwendung des Doppellogos - Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Deutsche Sportjugend

Bei Aktivitäten, welche aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden, ist grundsätzlich bei Veröffentlichungen und Publikationen der Hinweis des Zuwendungsgebers, dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), anzugeben. Sollten im Rahmen der Aktivitäten Druck- oder Medienerzeugnisse erstellt und im Rahmen des Verwendungsnachweises geltend gemacht werden, ist grundsätzlich das Logo des Bundesministeriums sowie der Deutschen Sportjugend entsprechend den Vorgaben zu platzieren. 

Wir als Deutsche Sportjugend haben von Seiten des BMFSFJ Vorgaben bezüglich des Ablaufes und der Verwendung des Ministeriums-Logos erhalten. Aus diesem Grunden haben wir ein Merkblatt mit den Nutzungsvorgaben des Doppellogos erstellt. 

Der Ablauf sieht vor, dass Sie sich vor Verwendung des Doppellogos und der anschließenden Druckfreigabe, erst mit den jeweiligen dsj-Ansprechpersonen in Verbindung setzen müssen. Anschließend werden Ihnen die zu verwendenen Logos von Seiten der Deutschen Sportjugend zur Verfügung gestellt. Danach beginnt, der in den Nutzungsvorgaben beschriebene Abstimmungsprozess mit dem Ministerium bis hin zur möglichen Druckfreigabe! 

Wichtig: Bitte verwenden Sie keine alten Logos aus der Vergangeneheit. 

Aufholpaket: Im Rahmen des Förderprogramms "Aufholen nach Corona" wird ein gesondertes Logo verwendet. Bitte setzen Sie sich hierzu mit dem Team "Aufholpaket" in Verbindung. 

Jugendverbandsarbeit national

Kinder- und Jugendarbeit im Sport trägt dazu bei, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre körperlich-motorischen, personalen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln können. Der organisierte Kinder- und Jugendsport fördert zudem die Beteiligung junger Menschen und trägt damit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei.

Die Kurse und Arbeitstagungen der dsj und ihrer Mitgliedsorganisationen, die durch den KJP gefördert werden, haben das Ziel, die Kinder- und Jugendarbeit im Sport weiterzuentwickeln. Dies geschieht durch die Qualifizierung der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen sowie durch die Weiterentwicklung der Konzepte und Strukturen der Jugendorganisation.

Neben den gesetzlichen Bestimmungen bildet das Basismodell zur Förderung der Jugendverbandsarbeit national eine wichtige Grundlage für die Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj. Dieses Modell wurde unter Mitarbeit der dsj-AG Fördervereinbarung im Jahre 2011 noch einmal konkretisiert. Diese Konkretisierung wurde im September 2011 vom dsj-Vorstand verabschiedet.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben

Was ist förderfähig?

Die Förderung und Anregung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) schafft die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur.

Die eigenständigen und bundesweit aktiven Jugendorganisationen übernehmen dabei Aufgaben im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene und der Vernetzung.

Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Jugendverbandsarbeit national erfolgt stichtagsbezogen für das Folgejahr. Gefördert werden können Personalkosten und Aktivitäten. Einmalig einzureichen ist das Formblatt S (Stammblatt).

Beantragung von Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle.

Beantragung von Aktivitäten

Maßnahmen der bundesweit aktiven Jugendorganisationen können in Form von Kursen und Arbeitstagungen, Kleinaktivitäten, Großveranstaltungen sowie Sonstige Aktivitäten umgesetzt und beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt für das gesamte Jahr mit Hilfe der entsprechenden Formblätter. Die Maßnahmen müssen sich an den inhaltlichen Schwerpunkten orientieren.

Planungssumme/Quote

Die Planungssumme für Aktivitäten berechnet sich aus der durchschnittlichen Summe der geförderten Aktivitäten (nur Jugendverbandsarbeit national) der vergangenen drei Jahre. Diese Summe kann als verbindlicher Zuschuss für Aktivitäten im Beantragungszeitraum von den Jugendorganisationen eingeplant werden, unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Bundeszuwendung des BMFSFJ an die dsj. 

Antragstellung

Zur Antragstellung haben wir ein Merkblatt und Checkliste erstellt. 

Allgemeine Unterlagen zur Antragstellung

Bei der Einreichung der jährlichen Antragstellung müssen die folgenden Formblätter einmalig mit eingereicht werden:
 

Kurse und Arbeitstagungen

Kurse sind Veranstaltungen mit überwiegendem Lehr- und Fortbildungscharakter. Sie müssen wenigstens eine Programmdauer von einem Tag haben und werden höchstens bis 28 Tage gefördert.
(KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI. 2.1 (1)

Arbeitstagungen sind Veranstaltungen mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis, der die fachliche Arbeit des Trägers konzipiert, plant, umsetzt oder auswertet. Zuwendungen werden nur für solche Arbeitstagungen gegeben, die wenigstens einen Tag dauern und an denen mindestens fünf und in der Regel weniger als 100 Personen teilnehmen. (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI. 2.1 (2)

Formblatt Jugendverbandsarbeit national - Kurse und Arbeitstagungen 

Sonstige Aktivität

Sonstige Aktivitäten sind Aktivitäten, die aufgrund ihrer Art und Umstände nicht nach den Nr. VI 2.2. - VI.2.4. gefördert werden können. Die Förderung erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes im Wege der Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung.
(KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI. 2.5)

Formblatt Jugendverbandsarbeit national - Sonstige Aktivität 
Eckdatenpapier

Kleinaktivitäten

Kleinaktivitäten sind Aktivitäten, die ihrer Art nach keine Kurse, Arbeitstagungen nach VI.2.1 oder Modellvorhaben nach Nr. III.3.2 sind, können auch als Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss von höchstens 1.000 € gefördert werden.

Bei Aktivitäten zur Konzeption, Gestaltung, Weiterentwicklung oder Anpassung sowie Wartung von Medien, die die Arbeit der bundeszentralen Infrastruktur gemäß Nr. III.2 unterstützen, beträgt der Zuschuss höchstens 3.000 €.

Großveranstaltung

Großveranstaltungen (beispielsweise Jugendtreffen, Konferenzen, Bundeslager, Fachtagungen) sind Veranstaltungen im In- oder Ausland mit mindestens 100 Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt über nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Festbeträge entsprechend Nr.VI.2.1 (3) bzw. VI.2.2 (4).

Formblatt Jugendverbandsarbeit national - Großveranstaltung

Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle.
 

Formblatt Jugendverbandsarbeit national - Personalkosten

Coronabedingte Stornokosten

Im Bereich der Jugendverbandsarbeit national besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit entstandene Stornierungskosten erstattet zu bekommen. 

Gemäß der Mitteilung des Ministeriums vom 9. April 2020, erneuert im Januar 2021, sind folgende Punkte zu beachten: 

  • Eine Übernahme von Ausfall- oder Stornokosten ist dann möglich, wenn diese unmittelbar mit dem Förderzweck zusammenhängen. Die Gründe, die dazu geführt haben, dass die Maßnahme nicht umgesetzt werden kann, sind zu dokumentieren.
  • Es gilt eine allgemeine Schadensminderungspflicht. Daher sind alle Möglichkeiten einer kostenfreien oder kostengünstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um den entstandenen finanziellen Schaden zu reduzieren bzw. absehbare Schäden zu vermeiden. Die Beachtung des Grundsatzes der Schadensminderungspflicht ist zu dokumentieren und von den Zuwendungsempfängern für eine Prüfung vorzuhalten.
  • Mögliche Ansprüche gegenüber (Reiserücktritts-)Versicherungen sind vorrangig geltend zu machen.
  • Soweit bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt hat, bspw. durch zögerliches Handeln beim Absagen einer Maßnahme, können hieraus entstandene oder absehbar entstehende Kosten nicht aus Mitteln des KJP anerkannt werden.
  • Bei der Schadensregulierung sind Eigenmittel des Trägers analog ihres prozentualen Anteils, der im Kosten- und Finanzierungsplan der Maßnahme ausgewiesen ist, einzubringen.

Wir möchten weiter auch auf das Infoblatt aus dem dsj-Rundschreiben vom 2. März 2021 (6/2021) hinweisen.  

Das entsprechende Formblatt zur Einreichung des Verwendungsnachweises finden Sie hier: 

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Formblätter der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen

Arbeitshilfen und Vorlagen

Arbeitshilfen

Vorlagen 

Mit Referent*innen, die bei Aktivitäten zum Einsatz kommen sollen und die dafür ein Honorar erhalten, muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Dieser ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.  
Hier sind zwei Muster-Exemplare zu finden:

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download: 

Anlagen zum WL-Vertrag 2022

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29. September 2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12. Oktober 2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung  
  3. Datenschutzerklärung der dsj 
  4. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24. März 2018
  5. Muster Honorarvertrag männlich / weiblich

KJP-Workshops und Qualitätsentwicklung

Die dsj unterstützt ihre Mitgliedsorganisationen bei der konzeptionellen und inhaltlichen Entwicklung von Maßnahmen, die auf der Grundlage des Kinder- und Jugendplans gefördert werden. Dies geschieht einerseits über eine persönliche Beratung und andererseits über die KJP-Workshops.
Diese werden in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Jugendsekretär*innen in der dsj gemeinsam konzipiert. Nachfolgend sind Präsentationen und Schwerpunktthemen aus den vergangenen Workshops nachzulesen.

KJP-Grundlagen und Qualitätskriterien

KJP-Workshop am 16./17. Juni 2021

KJP-Workshop am 22. September 2020

KJP-Workshop vom 10.-11. September 2019 in Wedau

KJP-Workshop 11.-12. September 2018 in Frankfurt am Main

KJP-Workshop 07.-08. März 2017 in Baden-Baden

KJP-Workshop für Einsteiger*innen 12. - 13. März 2012 in Saarbrücken

KJP-Qualitätszirkel am 9. November 2010 in Frankfurt am Main

Interkulturelle Öffnung

KJP-Workshop 08.-09. März 2016 in Frankfurt am Main

KJP-Workshop 12. - 13. März 2014 in Mainz

KJP-Workshop 09. - 10. September 2013 in Oberhof

KJP-Workshop 23. März 2010 in Frankfurt am Main

Engagementförderung

KJP-Workshop 13.-14. März 2018 in Saarbrücken

KJP-Workshop 12. - 13. März 2014 in Mainz

KJP-Workshop 09. - 10. September 2013 in Oberhof

Gender Mainstreaming

KJP-Workshop 12.-13. September 2017 in Nürnberg

KJP-Workshop 02.-03. März 2015 in Hannover

Digitale Tools in der Jugendarbeit im Sport

KJP-Workshop vom 12.-13. März 2019 in Dresden

Biodiversität im Sport

KJP-Workshop 11.-12. September 2018 in Frankfurt am Main

Engagementförderung

Die Förderung von jungem Engagement ist eine zentrale Aufgabe der Jugendorganisationen im Sport. Die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen gestalten die Jugendarbeit im Sport dabei nicht nur für, sondern vor allem gemeinsam mit jungen Menschen. Aufbauend auf den Prinzipien der Partizipation, Selbstorganisation und Freiwilligkeit gilt es, die Jugendverbandsarbeit, die Jugendbildung und die Engagemententwicklung in ihrer Vielfältigkeit zu stärken, zu unterstützen und notwendige Rahmenbedingungen für junges Engagement zu schaffen.

Die Konzeption zur Förderung von jungem Engagement ist die rahmengebende Grundlage für die Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj im Bereich Junges Engagement. Um die Engagementförderung als gemeinsame Aufgabe in allen Jugendorganisationen wahrzunehmen, sollen hiermit neue Impulse gesetzt, Bundeszentrale Impulsprojekte sowie Maßnahmen für ein gelungenes Wissensmanagement durchgeführt werden.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
  • Die Landessportjugenden 

Eingangsvoraussetzungen
  • Jugendorganisation einer Mitgliedsorganisation des DOSB und Anerkennung der Satzung des DOSB sowie der Jugendordnung der dsj
  • Aktive Umsetzung des Stufenmodells "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)"

Was ist förderfähig?

Die Förderung und Anregung durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) schafft die Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige bundeszentrale Infrastruktur.

Die eigenständigen Jugendorganisationen übernehmen dabei Aufgaben im Bereich der Unterstützung, Weiterbildung und Anregung der regionalen Fachpraxis, der Herstellung verbandlicher Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit auf Bundesebene und der Vernetzung.

Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Engagementförderung erfolgt stichtagsbezogen für das Folgejahr. Gefördert werden können Personalkosten und Aktivitäten. Einmalig einzureichen ist das Formblatt S (Stammblatt).

Beantragung von Aktivitäten

Maßnahmen der bundesweit aktiven Jugendorganisationen können in Form von Kursen und Sonstige Aktivitäten umgesetzt und beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt für das gesamte Jahr mit Hilfe der entsprechenden Formblätter. Die Maßnahmen müssen sich an den inhaltlichen Schwerpunkten orientieren.

Beantragung von Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle. 

Antragstellung

Bitte beachten Sie bei der Antragstellung die vier Themenschwerpunkte für die Förderjahre 2023/2024 in der Konzeption!

Zur Antragstellung haben wir ein Merkblatt und Checkliste erstellt. Dieses kann hier herunter geladen werden. 

Bei der Einreichung der jährlichen Antragstellung muss das folgende Formblatt (nebst geforderten Anlagen) mit eingereicht werden, sofern dies nicht bereits mit der Antragstellung "Jugendverbandsarbeit national" eingereicht wurde:

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Engagementförderung zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jedem Kurs oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 

Formblatt Engagementförderung - Kurs
Formblatt Engagementförderung - Sonstige Aktivität
Formblatt Eckdatenpapier für Kurse und Sonstige Aktivitäten - Eckdatenpapier
Formblatt Personalkostenförderung

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Formblätter der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen zum Bereich Engagementförderung

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download.

Kooperationen

Bei Kooperationen können Aktivitäten gefördert werden an der zwei oder mehrere Jugendorganisationen in Zusammenarbeit mit der dsj, die ein gemeinsames Ziel erreichen wollen. Grundsätzlich sollen diese Aktivitäten auch für das Gesamtsystem wirksam werden.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
  • Die Landessportjugenden

Eingangsvoraussetzungen
  • Jugendorganisation einer Mitgliedsorganisation des DOSB und Anerkennung der Satzung des DOSB sowie der Jugendordnung der dsj
  • Aktive Umsetzung des Stufenmodells "Prävention sexualisierter Gewalt im Sport (PSG)"

Was ist förderfähig?

Das Gesamtvolumen der Aktivität muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die Laufzeit beträgt maximal zwei Jahre und es findet eine Fehlbedarfsfinanzierung statt. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent des Gesamtvolumens.

Beantragung von Aktivitäten

Das Antragsverfahren beginnt mit einem Abstimmungsgespräch zwischen der dsj und der Jugendorganisation. Die formale Antragstellung erfolgt auf der Grundlage einer aussagekräftigen, inhaltlichen Beschreibung für die Jugendorganisation, mit Hilfe der entsprechenden Formblätter.

Kooperationen müssen vom dsj-Vorstand genehmigt werden.

Antragstellung

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Kooperation zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jeder Großveranstaltung oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 

Formblatt Kooperationen - Großveranstaltung
Formblatt Kooperationen - Sonstige Aktivität als Druck- und Medienerzeugnis
Formblatt Kooperationen - Sonstige Aktivität als Veranstaltung
Eckdatenpapier

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Formblätter der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen zum Bereich Kooperationen

Sollten externe Referent*innen bei den Aktivitäten verpflichtet werden und diese am Ende mit dem Verwendungsnachweis abgerechnet werden, muss für jede*n Referent*in ein Honorarvertrag vorliegen und mit eingereicht werden. 
Hier sind zwei Muster-Exemplare zu finden:

Flexifonds

Beim Flexifonds können Aktivitäten gefördert werden, die ein besonderes Ereignis der Jugendorganisation darstellen. Das „Besondere“ definieren die Jugendorganisationen für sich und dessen Wirksamkeit für das Gesamtsystem selbst.

Wer ist antragsberechtigt?
  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben
  • Die Landessportjugenden

Was ist förderfähig?

Das Gesamtvolumen der Aktivität muss mindestens 3.000 Euro betragen. Die Laufzeit beträgt maximal drei Jahre und es findet eine Fehlbedarfsfinanzierung statt. Die Förderquote liegt bei bis zu 80 Prozent des Gesamtvolumens.

Beantragung von Aktivitäten

Das Antragsverfahren beginnt mit einem Abstimmungsgespräch zwischen der dsj und der Jugendorganisation. Die formale Antragstellung erfolgt auf der Grundlage einer aussagekräftigen, inhaltlichen Beschreibung für die Jugendorganisation, mit Hilfe der entsprechenden Formblätter.

Antragstellung

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Flexifonds zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jeder Großveranstaltung oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 
 

Formblatt Flexifonds - Großveranstaltung
Formblatt Flexifonds - Sonstige Aktivität als Druck- und Medienerzeugnis
Formblatt Flexifonds - Sonstige Aktivität als Veranstaltung
Eckdatenpapier

Verwendungsnachweise

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Formblätter der einzelnen Aktivitäsformate: 

Arbeitshilfen und Vorlagen zum Bereich Flexifonds

Sollten externe Referent*innen bei den Aktivitäten verpflichtet werden und diese am Ende mit dem Verwendungsnachweis abgerechnet werden, muss für jede*n Referent*in ein Honorarvertrag vorliegen und mit eingereicht werden. 
Hier sind zwei Muster-Exemplare zu finden: