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Förderung national

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Nationale Förderprogramme

Die Kinder- und Jugendarbeit im Sport ist so vielfältig wie die Strukturen und Profile der Jugendorganisationen selbst. Jede Organisation setzt dabei eigene Schwerpunkte und entscheidet eigenständig, wie sie ihre Angebote für Kinder und Jugendliche gestaltet. 

Um gezielt bei der Arbeit im jeweiligen Themenfeld zu unterstützen, bietet die Deutsche Sportjugend Fördermöglichkeiten, die es ermöglichen, wirksame Maßnahmen eigenständig zu entwickeln und umzusetzen.

Unsere Förderschwerpunkte im Überblick: 

  • Förderung der bundeszentralen Infrastruktur für Kinder- und Jugendarbeit im Sport 
  • Förderung jungen Engagements 

Wichtiger Hinweis: Antragsberechtig sind nur die dsj-Mitgliedsorganisationen und keine Sportvereine! 

Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der dsj ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe – SGB VIII). Hier sind wesentliche Regelungen zum Kinder- und Jugendhilferecht zusammengefasst. Als ein  zentrales Merkmal der Kinder- und Jugendarbeit ist dort die Partizipation junger Menschen formuliert.

Für die Arbeit der dsj sind die Paragraphen 1174 und 75 besonders relevant. Sie beschreiben die Kinder- und Jugendarbeit, die Förderung der freien Kinder- und  Jugendhilfe und die Anerkennung als freie Träger. Kinder- und Jugendarbeit soll sich durch die Mitbestimmung junger Menschen auszeichnen, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zum sozialem Engagement anregen.

Der Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist ein Förderinstrument der Bundesregierung für die Kinder- und Jugendarbeit in Deutschland. Er stellt als durchgehenden Grundsatz die Persönlichkeitsentwicklung junger Menschen in den Mittelpunkt. Von zentraler Bedeutung für die Arbeit der dsj sind die „Allgemeinen Grundsätze“ und die Erläuterungen zu den „Förderzielen und Förderprogrammen“.

Bei  Beschreibung der allgemeinen Grundsätze und der Förderziele spielt die Gleichstellung von Mädchen und Jungen, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund sowie die gleichberechtigte Teilhabe von jungen Menschen mit und ohne Behinderung eine große Rolle. Um deren Bedeutung besonders herauszustellen, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Anforderungen an Maßnahmen zur Voraussetzung einer Förderung nach KJP gemacht.

Fördergeber BMBFSFJ

Die nationalen Förderprogrammen der dsj im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) werden gefördert vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ). 

Logo

Was ist förderfähig?

Der KJP fördert in den nationalen Förderprogrammen die Kinder- und Jugendhilfe in den Bereichen:  

  • Politische Jugendbildung
  • kulturelle Jugendbildung
  • Kinder- und Jugendarbeit im Sport
  • Kinder- und Jugendverbandsarbeit

Bereiche, Aktivitäten und Qualitätskriterien des Kinder- und Jugendplans

Was ist nicht förderfähig?

Reine Wettkampf- oder Turnierbegegnungen, Trainingslager sowie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsmaßnahmen. 

Die dsj bietet zwei Förderprogrammen im Rahmen des Kinder- und Jugendplans: 

Kinder- und Jugendarbeit im Sport

Kinder- und Jugendarbeit im Sport trägt dazu bei, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ihre körperlich-motorischen, personalen und sozialen Kompetenzen weiterentwickeln können. Der organisierte Kinder- und Jugendsport fördert zudem die Beteiligung junger Menschen und trägt damit zur gesellschaftlichen Teilhabe von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bei. 
 
Die Kurse und Arbeitstagungen der dsj und ihrer Mitgliedsorganisationen, die durch den KJP gefördert werden, haben das Ziel, die Kinder- und Jugendarbeit im Sport weiterzuentwickeln. Dies geschieht durch die Qualifizierung der ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter*innen sowie durch die Weiterentwicklung der Konzepte und Strukturen der Jugendorganisation. 
 
Neben den gesetzlichen Bestimmungen bildet das Basismodell zur Förderung der Jugendverbandsarbeit national eine wichtige Grundlage für die Förderung der Mitgliedsorganisationen der dsj. 

Wer ist antragsberechtigt? 

  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände 
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben 

Was ist förderfähig?  

Die o. g. Inhalte sind mit den folgenden Aktivitäten des Kinder- und Jugendplans umsetzbar: 

  • Personalkosten 
  • Aktivitäten 

Aktivitäten der bundesweit aktiven Jugendorganisationen können durchgeführt werden in Form von: 

  • Kurse und Arbeitstagungen 
  • Kleinaktivitäten 
  • Großveranstaltungen 
  • Sonstige Aktivitäten 

Antragstellung Kinder- und Jugendarbeit national

Förderung jungen Engagements

Junges Engagement stärken – gemeinsam gestalten

Die Förderung von jungem Engagement gehört zum Selbstverständnis der Jugendorganisationen im Sport. Als Träger jugendpolitischer Verantwortung gestalten sie nicht nur Angebote für, sondern vor allem mit jungen Menschen. Dabei stehen die Prinzipien Partizipation, Selbstorganisation und Freiwilligkeit im Zentrum. Ziel ist es, Jugendverbandsarbeit, Jugendbildung und Engagemententwicklung in ihrer Vielfalt zu stärken – und zugleich die strukturellen Voraussetzungen für junges Engagement zu verbessern.  

Die vorliegende Konzeption bildet den gemeinsamen Rahmen für die Engagementförderung in den Mitgliedsorganisationen der dsj. Sie soll dabei unterstützen, junge Menschen nachhaltig für ein Engagement im Sport zu gewinnen und ihnen passende Wege sowie Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Um diese gemeinsame Aufgabe weiterzuentwickeln, setzt die Konzeption gezielt Impulse – durch bundesweit wirksame Modellvorhaben, inspirierende Beispiele aus der Praxis und ein strukturiertes Wissensmanagement für die Verbandswelt.  

Wer ist antragsberechtigt? 

  • Die Jugendorganisationen der Spitzenverbände 
  • Die Jugendorganisationen der Sportverbände mit besonderen Aufgaben 
  • Die Landessportjugenden  

Was ist förderfähig?  

Die o. g. Inhalte sind mit den folgenden Aktivitäten des Kinder- und Jugendplans umsetzbar: 

  • Personalkosten 
  • Aktivitäten 

Aktivitäten der bundesweit aktiven Jugendorganisationen können durchgeführt werden in Form von (Link Präsentation KJP): 

  • Kurse 
  • Sonstige Aktivitäten 

Antragstellung Junges Engagement

Downloads

Arbeitshilfen und Vorlagen für nationale Förderprogramme

Arbeitshilfen

Vorlagen

Mit Referent*innen, die bei Aktivitäten zum Einsatz kommen sollen und die dafür ein Honorar erhalten, muss ein Honorarvertrag geschlossen werden. Dieser ist mit dem Verwendungsnachweis einzureichen.

Muster-Exemplare:

KJP-Workshops und Qualitätsentwicklung

Die dsj unterstützt ihre Mitgliedsorganisationen bei der konzeptionellen und inhaltlichen Entwicklung von Maßnahmen, die auf der Grundlage des Kinder- und Jugendplans gefördert werden. Dies geschieht einerseits über eine persönliche Beratung und andererseits über die KJP-Workshops.
Diese werden in Abstimmung mit dem Arbeitskreis der Jugendsekretär*innen in der dsj gemeinsam konzipiert. Nachfolgend sind Präsentationen und Schwerpunktthemen aus den vergangenen Workshops nachzulesen.

KJP-Grundlagen und Qualitätskriterien
Interkulturelle Öffnung

KJP-Workshop 08./09. März 2016 in Frankfurt am Main

KJP-Workshop 12./13. März 2014 in Mainz

KJP-Workshop 09./10. September 2013 in Oberhof

KJP-Workshop 23. März 2010 in Frankfurt am Main

Engagementförderung
Gender Mainstreaming
Digitale Tools in der Jugendarbeit im Sport

KJP-Workshop vom 12./13. März 2019 in Dresden

Biodiversität im Sport

Verwendung des Doppellogos - Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Deutsche Sportjugend

Bei Aktivitäten, welche aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes gefördert werden, ist grundsätzlich bei Veröffentlichungen und Publikationen der Hinweis des Zuwendungsgebers, demBundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), anzugeben. Sollten im Rahmen der Aktivitäten Druck- oder Medienerzeugnisse erstellt und im Rahmen des Verwendungsnachweises geltend gemacht werden, ist grundsätzlich das Logo des Bundesministeriums sowie der Deutschen Sportjugend entsprechend den Vorgaben zu platzieren. 

Wir als Deutsche Sportjugend haben von Seiten des BMBFSFJ Vorgaben bezüglich des Ablaufes und der Verwendung des Ministeriums-Logos erhalten. Aus diesem Grunden haben wir ein Merkblatt mit den Nutzungsvorgaben des Doppellogos erstellt. 

Der Ablauf sieht vor, dass Sie sich vor Verwendung des Doppellogos und der anschließenden Druckfreigabe, erst mit den jeweiligen dsj-Ansprechpersonen in Verbindung setzen müssen. Anschließend werden Ihnen die zu verwendenen Logos von Seiten der Deutschen Sportjugend zur Verfügung gestellt. Danach beginnt, der in den Nutzungsvorgaben beschriebene Abstimmungsprozess mit dem Ministerium bis hin zur möglichen Druckfreigabe! 

Wichtig: Bitte verwenden Sie keine alten Logos aus der Vergangenheit.

Kinder- und Jugendarbeit im Sport

Antragstellung

Die Frist zur Antragsstellung ist der 31. Oktober jeden Jahres.

Die folgenden Formblätter dienen der Antragsstellung: 

Für die nachfolgende aufgeführten Aktivitäten werden außerdem die folgenden Formblätter benötigt. Diese sind als Download hinterlegt:

Kurse und Arbeitstagungen

Kurse sind Veranstaltungen mit überwiegendem Lehr- und Fortbildungscharakter. Sie müssen wenigstens eine Programmdauer von einem Tag haben und werden höchstens bis 28 Tage gefördert (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI.2.1 (1).

Arbeitstagungen sind Veranstaltungen mit einem ausgewählten Teilnehmerkreis, der die fachliche Arbeit des Trägers konzipiert, plant, umsetzt oder auswertet. Zuwendungen werden nur für solche Arbeitstagungen gegeben, die wenigstens einen Tag dauern und an denen mindestens fünf und in der Regel weniger als 100 Personen teilnehmen (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI.2.1 (2)).

Downloads:

Sonstige Aktivitäten

Sonstige Aktivitäten sind Aktivitäten, die aufgrund ihrer Art und Umstände nicht nach den Nr. VI.2.2. - VI.2.4. gefördert werden können. Die Förderung erfolgt in der Regel auf der Grundlage eines Kosten- und Finanzierungsplanes im Wege der Anteils- und Fehlbedarfsfinanzierung (KJP-Richtlinien vom 29. September 2016, Nr. VI.2.5).

Downloads:

Kleinaktivitäten

Kleinaktivitäten sind Aktivitäten, die ihrer Art nach keine Kurse, Arbeitstagungen nach VI.2.1 oder Modellvorhaben nach Nr. III.3.2 sind, können auch als Kleinaktivitäten mit einem Zuschuss von höchstens 1.000 Euro gefördert werden.

Bei Aktivitäten zur Konzeption, Gestaltung, Weiterentwicklung oder Anpassung sowie Wartung von Medien, die die Arbeit der bundeszentralen Infrastruktur gemäß Nr. III.2 unterstützen, beträgt der Zuschuss höchstens 3.000 Euro.

Downloads:

Großveranstaltung

Großveranstaltungen (beispielsweise Jugendtreffen, Konferenzen, Bundeslager, Fachtagungen) sind Veranstaltungen im In- oder Ausland mit mindestens 100 Teilnehmenden. Die Förderung erfolgt über nicht-rückzahlbare Zuschüsse als Festbeträge entsprechend Nr. VI.2.1 (3) bzw. VI.2.2 (4).

Downloads:

Personalkosten

Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die Bewirtschaftung von KJP-geförderten Personalstellen bei den Mitgliedsorganisationen (A&O). Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent der Grundvergütung der jeweiligen Personalstelle.

Downloads:

Verwendungsnachweis

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Downloads der einzelnen Aktivitäsformate: 

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag
Anlagen zum WL-Vertrag 2024

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download: 

Förderung junges Engagement

Antragstellung

Die Antragsstellung erfolgt mit Hilfe der aus der Jugendverbandsarbeit national bekannten KJP Formblättern einmal im Jahr zum 31. Oktober. 

Bitte bei der Antragsstellung die Konzeption zur Förderung von jungem Engagement sowie das aktuelle Infoblatt zu den Schwerpunktthemen in der Engagementförderung beachten. 

Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital. Von einer postalischen Einsendung ist bitte abzusehen. 

Zur Einreichen eines Antrags sind folgende Schritte notwendig:

  1. Angabe der Eckdaten der zu beantragenden Maßnahme über dieses Forms-Formular.
    ACHTUNG: Die Umfrage muss für jeden Antrag einzeln ausgefüllt werden. 
  2. Zusendung des vollständigen Antrags als PDF, sowie die Formblätter als Excel-Datei an engagementfoerderung(at)dsj.de. Die Dateien sollten nach folgendem Muster benannt werden: 26-EF-[Titel der Maßnahme]. Hier können alle Anträge in einer Mail zusammengefasst werden.
  3. Im Laufe der ersten Novemberwoche (ab dem 4. November) werden Eingangsbestätigungen versandt. Dieser können die zugeordnete Maßnahmennummer und die beantragte  Fördersumme entnommen werden. Bitte nutzen Sie diese Maßnahmennummer für den Rest des Förderzeitraums.  

Bei der Einreichung der jährlichen Antragstellung muss das folgende Formblatt (einschließlich den geforderten Anlagen) mit eingereicht werden, sofern dies nicht bereits mit der Antragstellung "Jugendverbandsarbeit national" eingereicht wurde:

Hier sind alle Formblätter zur Beantragung von Aktivitäten im Bereich Engagementförderung zu finden. 
Bitte beachten, dass zu jedem Kurs oder Sonstigen Aktivität auch das vollständig ausgefüllte Eckdatenpapier mit eingereicht werden muss. 

Downloads:

Verwendungsnachweis

Hier sind die Formblätter zur Erstellung des jeweiligen Verwendungsnachweises zu finden: 

Downloads der einzelnen Aktivitäsformate: 

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download.

Anlagen zum WL-Vertrag 2025

Anlagen zum WL-Vertrag 2024

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download.