Demokratieförderung und -bildung als Teil der Arbeit im organisierten Sport verstehen

Foto: Adobe / Viacheslav Yakobchuk

dsj und DOSB mit gemeinsamer Stellungnahme zum Demokratiefördergesetz

dsj und DOSB haben den Referentenentwurf des BMFSFJ und des BMI zum „Gesetz zur Stärkung von Maßnahmen zur Demokratieförderung, Vielfaltgestaltung, Extremismusprävention und politischen Bildung“ kommentiert und erklären in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass ein Demokratiefördergesetz die Chance bieten kann, Sportvereine und Zuschauersport als Orte der Begegnung und der konkreten Demokratiebildung durch Partizipation, Teilhabe und Vielfalt zu stärken – für Sport, Gesundheit, Bewegungsfreundlichkeit, Gemeinschaft, junges Engagement und eine starke Demokratie. Dafür sollten sich die Regelungsinhalte eines Demokratiefördergesetzes vor allem an folgenden Punkten orientieren:

  1. Sportverbände und -vereine als Adressatinnen eines Demokratiefördergesetzes verstehen 
  2. Passgenaue Strukturen für Demokratie- und Jugendbildung im organisierten Sport langfristig stärken 
  3. Autonomie der Zivilgesellschaft wahren und vertrauensbasierte Zusammenarbeit vorsehen 
  4. Spezifische Fokusgruppen im Kontext der Integration und Rassismus betrachten 
  5. Den organisierten Sport bei der Umsetzung des Demokratiefördergesetzes (Entwicklung Förderrichtlinien) einbeziehen 

Die gesamte Stellungnahme ist hier nachzulesen.


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