Kinder- und Jugendhilfe

Guter Weg – Die Deutsche Sportjugend begrüßt den geplanten Weg zur Inklusiven Lösung im SGB VIII-Reformprozess

Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis werden aber leider nicht durch ein unbürokratischeres Instrument – auf gleichem Schutzniveau! – ersetzt 

Die im Referentenentwurf zeitlich auf mindestens sieben weitere Jahre gestreckte Umsetzung eines
inklusiven SGB VIII ist ein langer, weil herausfordernder Prozess. Erst ab dem 1. Januar 2028 sollen
auch Leistungen der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohenden) körperlichen oder
geistigen Behinderungen vorrangig der Kinder- und Jugendhilfe zugeordnet sein. Voraussetzung einer
damit verbundenen Zusammenführung der Zuständigkeiten der Leistungen für junge Menschen mit
Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII (sog. „Inklusive Lösung“) ist,
dass spätestens bis zum 1. Januar 2027 ein Bundesgesetz verkündet worden ist, das konkrete
Regelungen zum leistungsberechtigten Personenkreis, zu Art und Umfang der Leistung und zur
Kostenbeteiligung enthält. Die Deutsche Sportjugend begrüßt diesen Weg der Inklusiven Lösung
ausdrücklich.

Vertane Chance – Die Deutsche Sportjugend bedauert, dass die Regelungen zum erweiterten
Führungszeugnis nicht durch ein unbürokratischeres Instrument – auf gleichem Schutzniveau! –
ersetzt werden wird

Zwar scheint die Anpassung der Vorgaben zur Speicherung von Daten aus der Einsichtnahme in das
Erweiterte Führungszeugnis (§ 72a Abs. 5 SGB VIII-E) ein Aufgreifen der in der Praxis durch die bisherige Regelung bestehenden Probleme zu sein. Die Deutsche Sportjugend hätte allerdings die Einführung der Möglichkeit einer Negativ-Bescheinigung hinsichtlich der Eintragung von einschlägigen Straftaten für eine bessere Lösung gehalten und hatte dies in den letzten Jahren mehrfach öffentlich
kommentiert.
Die Forderung der Deutschen Sportjugend und anderer Verbände nach einer Negativ-Bescheinigung
sollte zu keiner Zeit zu einer Minderung des Schutzniveaus führen. Die datenschutzrechtlichen
Vorgaben im Umgang mit einem erweiterten Führungszeugnis sind aufgrund der sensiblen Daten
verständlicherweise sehr hoch. Dies führte zu einer Verunsicherung der Akteure, die nicht
flächendeckend auszuräumen war. Eine Negativ-Bescheinigung darüber, dass keine einschlägigen
Vorstrafen bestehen, würde die Handhabung für Sportverbände und -vereine um ein Vielfaches
einfacher machen und dazu beitragen, dass Träger die Einhaltung der Datenschutzkriterien im Umgang mit erweiterten Führungszeugnissen sicherer leisten können.

Appell – Die Deutsche Sportjugend bittet dringend darum, die Debatte um Einführung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung mit dem SBG VIII-Reformprozess zusammenzubringen

Das Bundeskabinett hat Ende des Jahres 2019 ein Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens zum „Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter" (Ganztagsfinanzierungsgesetz) auf den Weg gebracht. Damit unterstützt der Bund in dieser Legislaturperiode die Länder mit 2 Milliarden Euro (plus weiteren 1,5 Milliarden aus dem Konjunkturpaket des Bundes) beim Ausbau der kommunalen Bildungsinfrastruktur für die Ganztagsbetreuung. Die Deutsche Sportjugend appelliert an den Gesetzgeber, diese beiden großen Prozesse mehr als bisher zusammenzudenken, um für Kinder im Grundschulalter beste Rahmenbedingungen zu planen.
Die Ganztagsschule ist auch Ort des Engagements für Sportvereine, die ihre Angebote in die eigene Vereinsarbeit integrieren. In der weiter anstehenden Diskussion und Klärung der Fragen nach Qualität in der Ganztagsschule fordert die Deutsche Sportjugend mit Nachdruck ein, dass auch Bewegungsförderung und -möglichkeiten in der Ganztagsschule systematisch neben allen anderen drängenden Fragen wie zum Beispiel der Fachkräfteausbildung mitgedacht werden.

Frankfurt/M., den 26.10.2020


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