Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf einen gewaltfreien Sport

Schutz vor sexualisierter Gewalt braucht ressourcenstarke Netzwerke!

Der gemeinnützig organisierte Kinder- und Jugendsport setzt auf den Willen der Politik, sich der Entwicklungen zur Prävention von sexualisierter Gewalt und den damit einhergehenden Herausforderungen anzunehmen und damit in die Zukunft der Kinder und Jugendlichen zu investieren. Das Positionspapier richtet sich an alle Mitstreiterinnen und Mitstreiter, die sich für bessere Rahmenbedingungen für den Kinderschutz einsetzen.

Die Deutsche Sportjugend tritt für das Recht von Kindern und Jugendlichen ein, frei von physischer, emotionaler und sexualisierter Gewalt aufzuwachsen. Sie kommt damit ihrer Verantwortung als anerkannter Träger der freien Kinder- und Jugendhilfe nach. Dabei stellt der Schutz vor sexualisierter Gewalt aufgrund der hohen Tabuisierung eine besondere Herausforderung dar. Die ersten Ergebnisse des Forschungsprojekts »Safe Sport« zeigen, dass die Prävention von sexualisierter Gewalt bundesweit verankert ist, aber auch, dass noch viel zu leisten ist, um alle rund 90.000 Sportvereine zu erreichen.

Zur Bewältigung der gesamtgesellschaftlichen Aufgabe des Schutzes vor sexualisierter Gewalt, braucht der gemeinnützig organisierte Sport Unterstützung.

Die dsj fordert: Ausbau der öffentlichen Förderung, um die Qualität von spezifischen Präventionskonzepten für die unterschiedlichen Bereiche des Sports weiterentwickeln zu können.
Die Organisation des Sports ist ausgesprochen heterogen, von kleinen Sportvereinen in ländlichen Strukturen bis hin zu Großsportvereinen mit großer Angebotsvielfalt in den Metropolregionen, vom Kinder- und Jugendsport bis hin zum Spitzensport in Stützpunkten. Präventionskonzepte müssen die jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen, gegebenenfalls neue Herausforderungen aufarbeiten. Die Deutsche
Sportjugend fordert den Deutschen Bundestag, das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium des Innern (BMI) auf, für die Entwicklung und Umsetzung von Konzepten Fördermittel zur Verfügung zu stellen. Sie fordert zudem das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf, Fördermittel für wissenschaftliche Aufarbeitung und Analyse weiterhin auch dem pädagogischen Kontext „Sportverband/verein“ zugänglich zu machen.

Die dsj fordert: Ausbau der öffentlichen Förderung auf Bundes- und Landesebene, um zuverlässige Arbeitsstrukturen absichern und ausbauen zu können.
Für die Unterstützung der Millionen ehrenamtlich Engagierten in Sportvereinen und - verbänden ist die Verstetigung der Arbeitsstruktur und Absicherung der Personalstellen für Ansprechpersonen für Prävention sexualisierter Gewalt bzw. Kinderschutz in den Sportverbänden und -bünden von enormer Bedeutung. Die Deutsche Sportjugend fordert die Bundesregierung und die Regierungen der Länder auf, eine Förderung auf Bundesund Landesebene bereit zu stellen und für Planungssicherheit zu sorgen.

Die dsj fordert: Stärkung und Verstetigung der Beratungs- und Qualifizierungsnetzwerke auf allen Ebenen.
Für einen ernstgemeinten Kinderschutz müssen Ressourcen für Beratungs- und Qualifizierungsnetzwerke zur Prävention auf allen Ebenen zur Verfügung stehen. Wir brauchen ausreichende Kapazitäten bei den öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, sodass der Beratungsanspruch von ehrenamtlich geführten Organisationen nach § 73 SGB VIII durch die öffentlichen Träger in vollem Maße und im Rahmen
partnerschaftlicher Zusammenarbeit bedient werden kann.
Die Landesregierungen müssen langfristige und nachhaltige Finanzierungspläne für Fachberatungsstellen sicherstellen und den barrierefreien Ausbau dieser vor allem auch in ländlichen Regionen fördern. Der Bundestag und die Landesregierungen sollen die Verstetigung der Institution des UBSKM und die Einrichtung von unabhängigen Beauftragten auf Länderebene zur Bündelung und Koordinierung der Aktivitäten im
Themenfeld anstreben.

Die dsj fordert: Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand.
In der Sitzung des FSFJ-Ausschusses vom 02.02.2015 haben sich alle Beteiligten für die Weiterentwicklung des erweiterten Führungszeugnisses hin zu einer vereinfachten Abfrage eines Negativ-Attests ausgesprochen. Seit dem hat sich aber nichts geändert, sodass das Instrument des erweiterten Führungszeugnisses weiterhin eine große Hürde für das ehrenamtliche Engagement im Kinderschutz darstellt. Die Deutsche Sportjugend fordert daher den Deutschen Bundestag und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) dazu auf, dem Abbau von Bürokratie endlich nachzukommen
sowie die Haftungs- und Datenschutzfragen des §72a SGB VIII zu klären.

Verabschiedet vom Vorstand der dsj
Frankfurt am Main, den 26. August 2017

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