Kinder und Jugendliche in der Pandemie

Bewegung im Verein muss möglich und dafür Schultests anerkannt bleiben

In einer Stellungnahme zur Verbändeanhörung des Hauptausschusses im Deutschen Bundestag am Montag und in einem Schreiben an die Bund-Länder-Runde am Donnerstag forderte der DOSB eine „Outdoor-Sport-Garantie für alle“: Das Infektionsrisiko im Außenbereich ist anerkannt geringer. Mehr als eine 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) darf deshalb für den Sport im Außenbereich nicht gelten. Für Sport im Innenbereich ist 2G (geimpft oder genesen) sinnvoll, so die Forderung des DOSB.

Mit dem Infektionsschutzgesetz und mit dem Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder am 18. November 2021 wird die aktuelle rechtliche Grundlage geschaffen. Erklärt wird, dass Belange von Kindern und Jugendlichen besonders zu beachten seien. Die Deutschen Sportjugend begrüßt ausdrücklich diese Priorisierung von Kindern und Jugendlichen. Die Praxis in Bundesländern und Landkreisen wird aber weiterhin herausgefordert werden. 

 


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