Menschenrechts-Policy

Positionierung des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Deutschen Sportjugend zum Thema Menschenrechte

Warum Menschenrechte für uns relevant sind

Das Thema „Sport und Menschenrechte“ ist ins Zentrum der gesellschaftlichen Aufmerksamkeit gerückt. Wir, der DOSB und seine Jugendorganisation, die Deutsche Sportjugend (dsj), sind uns unserer menschenrechtlichen Verantwortung bewusst. Seit 2021 kümmern wir uns verstärkt und im Rahmen einer systematischen Herangehensweise um dieses Thema. Werte wie Respekt, Transparenz und Unabhängigkeit sowie die drei Bereiche der Nachhaltigkeit – insbesondere soziale Nachhaltigkeit hinsichtlich Inklusion, Chancengleichheit und Vielfalt – werden gelebt und gefördert und sind in der Satzung des DOSB und im Leitbild fest verankert. Die Kinder- und Menschenrechte geben den Werten des Sports ein Rahmenwerk und verhelfen ihnen hiermit zu mehr Durchsetzungskraft. 

Mit dieser Policy konkretisieren wir, der DOSB und die dsj, unser in der DOSB-Satzung und der dsj-Jugendordnung verankertes Bekenntnis zur Achtung der  Menschenrechte. 

Sie identifiziert zentrale Handlungsfelder, beschreibt die wesentlichen Ansätze, mit denen wir, der DOSB und die dsj, unserer Verantwortung nachkommen, legt interne Zuständigkeiten und Schwerpunkte der Verantwortung für die Beachtung der Menschenrechte fest. Sie wurde unter Einbeziehung interner wie externer Stakeholder und Expert*innen entwickelt und orientiert sich zur Wahrnehmung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht an den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN-Leitprinzipien).

Wir sind demnach in der Verantwortung, Menschenrechte zu achten. Das bedeutet, dass wir Menschenrechtsverletzungen vermeiden und negativen Auswirkungen auf Menschenrechte begegnen, wenn wir sie selber verursacht oder dazu beigetragen haben. Außerdem stehen wir in der Verantwortung, uns um die Verhinderung oder Minderung von Menschenrechtsverletzungen zu bemühen, wenn sie durch Dritte geschehen, mit denen wir verbunden sind. Gegebenenfalls sind diese Beziehungen durch uns zu beenden. Wir folgen damit Beispielen des nationalen und internationalen Sports einschließlich des Internationalen Olympischen Komitees (IOC), das 2022 seinen strategischen Rahmen für Menschenrechte beschlossen hat, und möchten selbst Impulse in die deutsche Sportlandschaft senden.

Darüber hinaus setzen wir uns als zivilgesellschaftliche Organisationen innerhalb der Chancen, die der Sport bietet, für die Umsetzung der Menschen- und Kinderrechte in der deutschen Gesellschaft ein. Mithilfe dieser Policy möchten wir auch die Chancen, die für den Sport in der Achtung der Menschenrechte liegen, aufzeigen und stärker ins Bewusstsein rücken. Dabei verfolgen wir das Ziel, eine positive „Kultur der Menschenrechte im Sport“ zu initiieren beziehungsweise zu vertiefen.

I. Bekenntnis zu den Menschenrechten

Der DOSB und die dsj bekennen sich zur Achtung aller national und international anerkannten Menschen- und Kinderrechte und setzen sich für deren Achtung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ein. Demnach treten sie der Verletzung von Menschen- und Kinderrechten entschieden entgegen und berücksichtigen insbesondere:

  • die Rechte aus der Internationalen Charta der Menschenrechte (bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte), 
  • die Rechte der Europäischen Menschenrechtskonvention, 
  • die Rechte der Charta der Grundrechte der Europäischen Union,
  • die Rechte aus der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit inklusive der acht ILO-Kernarbeitsnormen
  • und andere relevante internationale Menschenrechtsabkommen wie beispielsweise die UN-Kinderrechtskonvention, die UN-Behindertenrechtskonvention oder die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau.

Der damit einhergehenden Verantwortung kommen der DOSB und die dsj im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen nach. Das bedeutet, dass sie negative Auswirkungen ihrer Aktivitäten auf die Menschen- und Kinderrechte ermitteln, verhüten, mildern und, wo angemessen, wiedergutmachen sowie Rechenschaft darüber ablegen, wie sie diesen begegnen. 

DOSB und dsj verpflichten sich ausdrücklich, die Rechte von Personengruppen zu schützen, die besonders betroffen sein können, explizit Kinder und Jugendliche und Athlet*innen aller Altersgruppen. Sie setzen sich nachdrücklich für die Ausübung des Sports als Menschenrecht sowie für das Kinderrecht auf Freizeit, Spiel und aktive Erholung ein. 

Als Stimme des Kinder- und Jugendsports setzt die dsj sich insbesondere für die Kinderrechte und damit für den Schutz, die Förderung und Beteiligung von jungen Menschen ein.

Sofern Tätigkeiten des DOSB/der dsj mit bewaffneten, internationalen Konflikten in Berührung kommen, werden auch Standards des humanitären Völkerrechts und internationalen Strafrechts in Betracht gezogen.

II. Achtung und Stärkung der Menschenrechte in der Umsetzung 

Die Menschenrechts-Policy wurde durch das DOSB-Präsidium und den dsj-Vorstand verabschiedet. Die Achtung der Menschenrechte wird als gemeinsame, organisationsweite Verantwortung angesehen. Die Menschenrechts-Policy gilt für alle ehrenamtlichen Funktionsträger*innen, haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter*innen des DOSB/der dsj. Sie gilt auch für die vom DOSB nominierten Teams für Multi-Sportveranstaltungen und bei allen von DOSB oder dsj organisierten Veranstaltungen im gesamten „Lifecycle“ im Einklang mit gegebenenfalls veranstaltungsspezifischen Menschenrechts-Policies. Zudem gilt sie für sämtliche hundertprozentige Tochtergesellschaften des DOSB. Verantwortung für das Um setzen dieser Policy trägt auf strategischer Ebene das Präsidium des DOSB. Für die dsj übernimmt dies der Vorstand der dsj. 

Im Rahmen seiner beratenden Rolle unterstützt der DOSB-Menschenrechtsbeirat die allgemeine Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der Policy wie unten ausgeführt. Verstöße gegen die Grundsätze einer guten Verbandsführung, d. h. gegen den Ethik-Code oder die Good Governance-Regularien, werden durch die Ethik-Kommission gemäß der Verfahrensordnung untersucht. 

Die Ethik-Kommission kann bei Hinweisen auf Verstöße gegen die Menschen- und Kinderrechte ein fachliches Votum des DOSB-Menschenrechtsbeirats einholen.

Die Policy definiert zudem auch Erwartungen des DOSB und der dsj an Dritte, mit denen sie in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten. Wann immer DOSB und dsj im Rahmen von Geschäftsbeziehungen negative Auswirkungen auf die Menschenrechte erkennen, machen sie ihren Einfluss geltend.

Außerdem möchten DOSB und dsj ihre Mitgliedsorganisationen dabei unterstützen, ihre Verantwortung für die Achtung und Stärkung der Kinder- und Menschenrechte wahrzunehmen.

1. Schwerpunkte der Menschenrechtsarbeit von DOSB und dsj

Regel 27 der Olympischen Charta definiert die Aufgaben des DOSB als Nationales Olympisches Komitee. Die durch die UN-Leitprinzipien vorgeschriebene Verantwortung, Menschenrechte zu achten, bezieht sich auf die gesamten Tätigkeiten des DOSB und der dsj. Diese lassen sich in drei Verantwortungsbereiche einteilen, in denen der DOSB und/oder die dsj Menschenrechte verletzen können: als Organisation (I), als Teil der Olympischen Bewegung (II) und als Dachverband für die Mitgliedsorganisationen (III).Unter (I) versteht sich die Arbeit der Geschäftsstelle, die verschiedenen Arbeitsbereiche und damit verbundene Veranstaltungen (beispielsweise Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen im Rahmen des Sportabzeichens oder Jugend lager) und auch Lieferketten. Mit (II) sind die Aktivitäten des DOSB und der dsj auf internationaler Ebene gemeint, die unter dem Leitgedanken stehen, die Olympische Idee national wie international zu fördern und zu verbreiten. Das schließt die Teilnahme an und die Bewerbung und das Ausrichten von Sport(groß)veranstaltungen (beispielsweise die Olympischen Spiele, Youth Olympic Games oder European Games) mit ein. Verantwortungsbereich (III) umfasst die Tätigkeiten, die der DOSB und die dsj für oder gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen ausüben, wie beispielsweise das Entwickeln von Konzepten, Empfehlungen oder Weiterleiten von Förderungen.

Die folgenden Themen bilden besondere Schwerpunkte der Menschenrechtsarbeit des DOSB und der dsj. Sie wurden unter Berücksichtigung des Schweregrades und der Wahrscheinlichkeit potenzieller negativer Auswirkungen sowie der genannten drei Verantwortungsbereiche und dem damit verknüpften Verantwortungsgrad und den Einflussmöglichkeiten ermittelt. Sie werden regelmäßig und unter Einbindung von relevanten Stakeholdern überprüft.

Schutz vor interpersonaler Gewalt

Physische, psychische und/oder sexualisierte Belästigung oder Gewalt ist ein weit verbreitetes und schwerwiegendes Menschenrechtsrisiko, sowohl im Sport selbst als auch am Arbeitsplatz. 

Der DOSB und die dsj setzen sich aktiv dafür ein, Mitarbeiter*innen, Athlet*innen, aber auch Personen und Gruppen, die besonders betroffen sein können, vor Gewalt in Verbindung mit DOSB-/dsj-Aktivitäten zu schützen. Ein besonderer Schwerpunkt der Präventions- und Bildungsarbeit der dsj liegt auf dem Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt. DOSB und dsj setzen sich für die konsequente Berücksichtigung der Interessen junger Menschen in allen sie betreffenden Angelegenheiten ein. DOSB und dsj setzen dabei auf Analyse, Prävention, Intervention und Aufarbeitung als wesentliche Instrumente für einen wirksamen Schutz vor Gewalt im Sport. DOSB und dsj setzen sich dafür ein, eine sichere und gewaltfreie Umgebung zu schaffen, sei es im Zusammenhang mit DOSB/dsj-Veranstaltungen, im Leistungs- und Breitensport oder auch bei internationalen Projekten. Das dsj- sowie das DOSB-Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, die Leitlinien zur Aufarbeitung in Sportverbänden und vereinen oder der „Zukunftsplan Safe Sport“ sind wichtige Bausteine, um gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen den Schutz vor Gewalt im Sport weiter zu stärken und geschehenes Leid aufzuarbeiten.

Anti-Diskrimierung

Jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, sich im Sport zu engagieren und die eigenen Fähigkeiten in allen Bereichen und Funktionen im Sport zu entfalten, ohne Diskriminierung zu erfahren, sei es rassistische Diskriminierung oder Diskriminierung auf Grund von tatsächlicher oder zugeschriebener Nationalität oder Migrationsgeschichte, sozialer Herkunft, sozialem Status, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht und/oder geschlechtlicher Identität, sexueller Identität oder Behinderung.
 
Hierfür setzen sich DOSB und dsj aktiv und unter Berücksichtigung von Intersektionalität ein. Dies gilt für alle, die sich im Sport engagieren und besonders für Mitarbeiter*innen, Athlet*innen, Ehrenamtler*innen, FLINTA-Personen, Fans sowie weitere Personen und Gruppen, die besonders betroffen sein können. Dazu gehört auch der Einsatz gegen Rassismus, Antisemitismus, anderen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und für ein diskriminierungsfreies Umfeld innerhalb des DOSB und der dsj. Auch im Zusammenhang mit der Teilnahme an und Ausrichtung von Sport(groß)veranstaltungen ist für DOSB und dsj der Grundsatz der Diskriminierungsfreiheit handlungsleitend. Zudem unterstützen der DOSB und die dsj ihre Mitgliedsorganisationen im Einsatz gegen Rechtsextremismus, weitere Ideologien der Ungleichwertigkeit und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie für ein demokratisches Miteinander.

Gesundheit und Sicherheit

Sportliche Aktivität trägt zum seelischen und körperlichen Wohlbefinden bei. Gleichzeitig birgt der Sport sowohl in der alltäglichen Ausübung als auch im Veranstaltungsbetrieb Sicherheits- und Gesundheitsrisiken, die je nach Veranstaltung und je nach Sportart unterschiedlich sind. Der DOSB und die dsj fördern nicht nur den sportlichen Beitrag zum Wohlbefinden, sondern gehen auch aktiv gegen Verletzungs- und Gesundheitsrisiken vor, um  Athlet*innen im Leistungs- und auch Breitensport vor negativen Auswirkungen zu schützen. 

Neben Maßnahmen zur Stärkung der Gesundheit durch Sport setzt der DOSB sich auch für Maßnahmen gegen Medikamentenmissbrauch und Doping und damit verbundene negative Auswirkungen auf die Gesundheit, wie beispielsweise Suchtgefahr, ein. Der DOSB achtet dabei aber auch auf andere Menschenrechte, wie beispielsweise das Recht auf ein faires Verfahren bei Dopingverdacht. Auch Sportsucht, die nicht in Zusammenhang mit Doping oder Medikamentenmissbrauch steht, kann ein Gesundheitsrisiko darstellen. Psychische Erkrankungen, Depressionen oder Essstörungen, beispielsweise im Zusammenhang mit hohem Leistungsdruck im Sport, werden vom DOSB in relevanten Präventions- und Bewusstseins-Maßnahmen berücksichtigt. 

Die dsj setzt sich für eine bewegte Lebenswelt für Kinder und Jugendliche ein sowie für die Stärkung der mentalen Gesundheit junger Menschen. Es braucht gute Rahmenbedingen, damit alle Kinder und Jugendlichen einen Zugang zu Bewegung, Spiel und Sport haben und so gesundes Aufwachsen ermöglicht wird.

Gleichzeitig gilt für DOSB und dsj, ihren Mitarbeiter*innen ein sicheres Arbeitsumfeld zu gewährleisten und deren seelische und körperliche Gesundheit im Arbeitsumfeld zu wahren und zu fördern. 

Der DOSB und die dsj setzen sich auch dafür ein, dass sich alle am Sport Teilnehmenden sicher fühlen. Das schließt auch Fans bei Sport(groß)veranstaltungen mit ein.

Mitsprache- und Beteiligungsrechte

Alle Menschen, die sich im Sport engagieren, haben ein Recht auf Mitsprache und Beteiligung. Das gilt für Athlet*innen ebenso wie für Mitarbeiter*innen, Team D Mitglieder oder Ehrenamtler*innen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen. Durch Beteiligung werden Möglichkkeiten zur Mitgestaltung geschaffen, was vor allem für Angelegenheiten wichtig ist, die die jeweiligen Gruppen betreffen.

Für den DOSB und die dsj gilt es, dass Kinder- undMenschenrechte nur zu wahren sind, wenn mit den Betroffenen gesprochen wird und deren Sicht und Expertise eingeholt wird. Ohne diese Perspektive können weder die Risiken richtig eingeschätzt, noch zutreffende und wirksame Maßnahmen identifiziert werden. Darüber hinaus haben bestimmte Gruppen ein besonderes Recht auf Beteiligung, z. B. Kinder und Menschen mit Behinderung. Generell unterstützen Mitsprache- und Beteiligungsrechte dabei, die Wahrung der Kinder- und Menschenrechte zu realisieren. 

DOSB und dsj fördern die Umsetzung dieser Rechte durch das Schaffen oder Erweitern von Beteiligungsformaten sowie durch die strukturelle Teilhabe der jeweiligen Stakeholdergruppe. Kindgerechte Formate zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln sowie Formate zu schaffen, um Menschen zu beteiligen, die besonders von Menschenrechts verletzungen betroffen sein können, werden verstärkt unterstützt. Auch die Vereinigungsfreiheit von Athlet*innen wird geachtet. Als eigenständige Jugendorganisation ist eine der zentralen Aufgaben der dsj, für die Mitgestaltung, Mitbestimmung und Mitverantwortung junger Menschen einzutreten.

In Verbindung mit Bewerbungen für und Ausrichtungen von Sport(groß)veranstaltungen wird die rechtzeitige Mitsprache von allen relevanten Gruppen angestrebt, inklusive Fans und Freiwillige. Mitgliedsorganisationen werden dabei unterstützt, diese Rechte auf ihrer Ebene zu wahren.

Arbeitnehmer*innenrechte

Für alle in Deutschland Angestellten gelten deutsche Arbeitsstandards sowie auch die internationalen Arbeitsstandards, auch für diejenigen, die im Sportberuflich aktiv sind. Der DOSB hält sich in Bezug auf seine eigenen Angestellten an diese Standards. Er erwartet dies auch von seinen Mitgliedsorganisationen, beispielweise in Bezug auf Trainer*innen und Dritte wie Zulieferern oder Dienstleistern und deren Arbeitnehmer*innen. Dies umfasst insbesondere die in der ILO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegten Kernarbeitsnormen. 

Der DOSB setzt sich auch für die Einhaltung der deutschen und internationalen Arbeitsstandards in Verbindung mit der Organisation und dem Ausrichten von Sport(groß)veranstaltungen ein.

Der DOSB unterstützt die Klärung des arbeitsrechtlichen Status von Bundeskaderathlet*innen. Die Rechte auf Bildung und auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf unternehmerische Freiheit sind ebenfalls zu berücksichtigen.

2. Wie wir unsere Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht wahrnehmen

Der DOSB und die dsj orientieren sich in der Wahrnehmung ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht an den UN-Leitprinzipien. Demnach verpflichten sie sich zu einem fortlaufenden Prozess, der sich auf folgenden Schritten aufbaut:

  1. Das Bekenntnis zu Menschenrechten wird durch diese Policy, neben dem bereits erfolgten Satzungsbekenntnis, stärker betont und veröffentlicht.
  2. Ausgehend von unseren Verantwortungsbereichen und Aktivitäten werden wir in regelmäßigen Abständen tatsächliche und potenzielle nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen ermitteln und bewerten, unter Einbindung von internem und externem Fachwissen sowie Konsultation mit relevanten Stakeholdern. Dies kann auch anlass bezogen bei relevanten bevorstehenden Entscheidungen und Veränderungen geschehen.
  3. Basierend auf den Erkenntnissen werden risikobezogene Maßnahmen getroffen, um identifizierten negativen Auswirkungen auf Menschenrechte zu begegnen. Wie wir dagegen vorgehen, hängt vom Verantwortungsgrad und den Einflussmöglichkeiten ab. Von Bedeutung sind dabei sowohl Prävention als auch Intervention. Wo nötig, werden wir mit anderen zusammenarbeiten, um nachteiligen Auswirkungen entgegenzuwirken, beispielsweise durch Unterstützung der Mitgliedsorganisationen. Relevante Stakeholder werden eingebunden. Die Maßnahmen werden in regelmäßigen Abständen in einem Aktionsplan festgehalten und veröffentlicht.
  4. Wo immer möglich, setzen wir in der Umsetzung unserer Verantwortung auf bewährte interne Systeme und Verfahren wie beispielsweise das Stufenmodell, die unabhängige Ethik-Kommission, die externe Ombudsstelle/Zentrale Hinweisstelle sowie die Ansprechpartner*innen für das Themenfeld Schutz vor Gewalt oder die Event-Inklusionsmanager*innen. Diese Systeme werden auf Zweckmäßigkeit geprüft und, wo nötig, erweitert. Zudem können wir auch auf relevante externe Strukturen zugreifen wie unabhängige Anlaufstellen, beispielsweise „Anlauf gegen Gewalt“ oder die unabhängige Ansprechstelle für Safe Sport, sowie Betroffenenorganisationen und Einrichtungen, die sich zum Beispiel der Arbeit gegen Diskriminierung und Menschenfeindlichkeit oder für Teilhabe bestimmter Gruppen verschrieben haben.
  5. Durch eine Wirksamkeitskontrolle wird festgestellt, ob die getroffenen Maßnahmen wirksam sind. Der DOSB-Menschenrechtsbeirat unterstützt diese Wirksamkeitskontrolle und gestaltet die externe Kommunikation der Maßnahmen in beratender Funktion mit.
  6. Nicht immer lassen sich Menschenrechtsrisiken wirksam vorbeugen, insbesondere wenn diese außerhalb unserer direkten Verantwortungsbereiche liegen. Der mangelhafte Zugang zu einem gerechten Verfahren vor einem unabhängigen Gericht stellt auch ein Menschenrechtsrisiko dar, das vor allem im Sport verbreitet ist. Um dem Risiko entgegenzuwirken und entsprechende Informationen in die Risikobeurteilung einfließen zu lassen, werden wir Zugang zu effektiven Beschwerdemechanismen und Abhilfe für von uns verursachte oder mitverursachte Auswirkungen ermöglichen. Ein effektives menschenrechtliches Beschwerdemanagement wird gewährleistet durch Einbezug von externer und unabhängiger Expertise und relevanten Stakeholdern, in existierenden Verfahren und auch beim Erstellen neuer Verfahren. Wenn wir durch Beziehungen mit Dritten mit nachteiligen menschenrechtlichen Auswirkungen in Verbindung stehen, werden wir den Zugang zu Abhilfe und Wiedergutmachung angemessen unterstützen. Im Kontext der Durchführung von Sport(groß)-veranstaltungen wird der DOSB sich jeweils für die Einrichtung eines eigenen Beschwerdemechanismus einsetzen, damit zeitnah auf Verletzungen und Verstöße reagiert werden kann. Durch entsprechende Aufklärungs-und Informationsarbeit stellt der DOSB sicher, dass Betroffene von jeweiligen Stellen und Mechansimen Kenntnis haben.

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