Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im Bund zur Chef*innensache machen und nicht nur „mitbetreuen“

Zwischenstand zum Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2021/2022

Zwar verhindert der überraschende Rücktritt der Jugendministerin Franziska Giffey am 19. Mai 2021 nicht, dass die Planungen zum beschlossenen Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ weiterlaufen. Die dsj ist für die Klärung von Details bezüglich des Programms mit Politiker*innen und dem Bundesjugendministerium im Gespräch.  
Aber die nun wohl geplante ledigliche Mitbetreuung der Kinder- und Jugendpolitik des Bundes durch Justizministerin Christine Lambrecht ist aus Sicht der Deutschen Sportjugend eine bedauerliche zusätzliche Schwächung des Sektors, gerade jetzt während der Corona-Pandemie. Es wird somit einige Monate lang keine Jugendministerin im Kabinett der Bundeskanzlerin geben – und je nachdem, wie lang mögliche Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im September 2021 dauern, wird sich dieser Zeitraum noch entsprechend verlängern. Bezeichnenderweise hatten der 1. Vorsitzende der dsj, Stefan Raid, und dsj-Geschäftsführerin, Christina Gassner, gerade diese Woche bei einem Fachgespräch im Ausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend des Deutschen Bundestages dringend dafür plädiert, die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen weiter zur Chef*innensache zu machen. 

 

Zwischenstand zum Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche 2021/2022“ 
Das vor kurzem beschlossene Aktionsprogramm zum „Aufholen nach Corona“ soll nun dabei unterstützen, Kindern und Jugendlichen nach harten Einschränkungen und seelischen und körperlichen Belastungen während der Pandemie etwas an Freizeit, Spaß, Ferien, Erholung, Bewegung und sozialem Miteinander zurückzugeben. Als Zwischenstand der Information sei hier aufgeführt, was bisher bekannt ist. Es geht aktuell darum, die Optionen für den Sport zu identifizieren und weitere Details sind in der Klärung. Sobald Förderprogramme und -modalitäten, die für die Kinder- und Jugendarbeit im Sport relevant sein können, feststehen, wird die dsj wieder berichten.  

Grundsätzlich gilt für das Bundes-Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ 2021/2022: es gibt zwei Wege der Mittelflüsse aus dem Bundes-Aktionsprogramm. Zum einen gehen Fördermittel nach dem Königsteiner Schlüssel an die Bundesländer, die dann für die Verteilung zuständig sind. Dies ist z.B. relevant für FSJ-Stellen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Zum andern erfolgt die Verteilung von Mitteln über bundeszentrale Träger*innen, wie z.B. die Deutsche Sportjugend. Eine Gesamtübersicht zu den groben Planungen steht auf der Webseite des Bundesjugendministeriums zu Verfügung.  

 

Zusätzliche Mittel des Kinder- und Jugendplans - auch für die Jugendarbeit im Sport  
Mit verstärkten und vergünstigten Ferienfreizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangeboten werden Kinder und Jugendliche nach der Pandemie auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen begleitet: Die Mittel des Kinder- und Jugendplans für die Kinder- und Jugenderholung, die kulturelle und politische Jugendbildung, die Jugendarbeit im Sport, die internationale Jugendarbeit sowie die Jugendverbände werden erhöht. Weitere Information dazu folgen. 

 

Zusätzliche Mittel für das FSJ über die Bundesländer – auch für Sportvereine und -verbände 
Der Bund stellt den Ländern etwa 100 Mio. Euro zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste zur Verfügung. Das Geld kann zur Förderung von Plätzen in der Schule oder in der außerschulischen Jugendbildung/Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden (Jugendkunstschule, Jugendarbeit im Sport, Gemeindejugendarbeit, Musikschule, Kita). Zentral ist, dass Kinder und Jugendliche vom Einsatz der Freiwilligen profitieren und dass mit den Mitteln nicht die reguläre pädagogische Begleitung finanziert wird, die der Bund bereits fördert. Die Mittel können beispielsweise für neue Plätze eingesetzt werden, aber auch für eine bessere Ausstattung bereits geplanter Stellen durch eine Förderung von Taschengeld. Es sei interessierten Träger*innen empfohlen, im eigenen Bundesland auf die entsprechende Behörde zuzugehen und zu erfragen, wie genau die Mittel für Jugendfreiwilligendienste aus dem Aufholpaket abgerufen werden können. 

 

Zusätzliche Mittel für die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt – auch für Sportvereine und -verbände  
Auch hier gilt: die Stiftung erarbeitet aktuell die Rahmenbedingungen für ein Programm zur Stärkung von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt für Kinder, Jugendliche und Familien über das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“. Sobald es Neues gibt, ist dies auf www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de. In zahlreichen Vereinen, Initiativen und anderen ehrenamtlichen Strukturen, darunter die Sportvereine und -verbände, engagieren sich bekanntlich freiwillig Menschen, um Kinder, Jugendliche und Familien zu unterstützen. Dieses vielfältige Engagement ist gerade jetzt bei der Bewältigung der Pandemiefolgen besonders wichtig. Der Stiftung wird für die Jahre 2021/2022 30 Mio. Euro dafür zur Verfügung gestellt. 

 

100€ Kinderfreizeitbonus für Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG oder BKGG im August 2021 – für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten  
Der Kinderfreizeitbonus für bedürftige Familien mit kleinen Einkommen soll Kinder und Jugendliche gezielt bei Freizeit- und Ferienaktivitäten unterstützen Sie sollen damit Angebote zur Freizeitgestaltung insbesondere in den Ferien wahrnehmen und Versäumtes nachholen können. Dazu werden im August 2021 Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien, die Leistungen nach dem SGB II, SGB XII, AsylbLG, BVG, WoGG oder BKGG beziehen, mit einem Kinderfreizeitbonus in Höhe von einmalig 100 Euro je Kind unterstützen. Dieser kann individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden, der den Kindern und Jugendlichen Entlastung bringt bei den aktuell möglichen Aktivitäten. Darin enthalten können auch besondere Aufwendungen für die Nutzung der entsprechenden Aktivitäten sein. Insgesamt stehen aus dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ hierfür 270 Mio. Euro zur Verfügung. 

 

Mittel für Kinder- und Jugendfreizeiten – auch für sportbezogene Freizeiten  
Kinder- und Jugendfreizeiten sollen über die Länder aus Mitteln des Aktionsprogramms gestärkt werden. Dazu erhalten die Länder Mittel, um günstige Ferien- und Wochenendfreizeiten sowie Jugendbegegnungen zu ermöglichen. Somit sei Anbietern von sportbezogenen Freizeiten für Kinder und Jugendliche, z.B. auch Landessportbünden, -jugenden, Sportverbänden und -vereinen zu empfehlen, auf ihre Landesregierungen zuzugehen. Die zu unterstützenden Maßnahmen können nämlich von freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, von öffentlichen Trägern, von Jugendherbergen und von nichtkommerziellen Reiseveranstaltern angeboten werden. Zusätzlichen Lasten der Länder wird durch eine Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder in Höhe von 70 Mio. Euro durch das Aktionsprogramm Rechnung getragen. 


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