Verlängerung des Sonderprogramm „Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit"

Gemeinsames Treffen der Dachverbände mit Ministerin Franziska Giffey

Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten sind von den Einschränkungen in der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Seit März 2020 können Klassenfahrten nicht stattfinden, außerschulische Bildungsangebote müssen abgesagt werden. Die Folge: massive Einnahmeausfälle bei gleichzeitig weiterlaufenden Fixkosten und somit drohende Liquiditätsengpässe. Damit die gemeinnützigen Einrichtungen ihre wichtige Arbeit fortsetzen können, unterstützt der Bund sie mit dem "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit".  

Zur Umsetzung des Programms tauschten sich Vertreter*innen der Dachverbände zusammen mit Bundesjugendministerin Franziska Giffey am 16. März per Videokonferenz aus.  

Christina Gassner, Geschäftsführerin der dsj stellt heraus: „Wir als dsj begrüßen es sehr, dass das Sonderprogramm neu aufgelegt wurde, um die außerschulischen Bildungseinrichtungen, auch aus dem Sport, zu unterstützen.“ 

Die Bundesjugendministerin Franziska Giffey erklärt: "Einrichtungen, in denen sich Kinder, Jugendliche und Familien erholen, fortbilden und neue Kontakte knüpfen können, sind das, was wir systemrelevant nennen - sie helfen mit, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten. Auch wenn Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten oder Jugendbildungsstätten im Moment gezwungenermaßen leer stehen, müssen wir unbedingt dafür sorgen, dass sie, wenn das Öffnen wieder möglich ist, auch weitermachen können. Denn nach dem Ende der Corona-Pandemie sollen sie sich wieder mit Leben füllen. Ich freue mich darum sehr, dass auch in diesem Jahr wieder 100 Millionen Euro zur Verfügung stehen, um solche Einrichtungen zu sichern." 

Die Deutsche Sportjugend (dsj) agiert für die Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport in diesem Programm weiterhin als bundesweite Zentralstelle. Auf der Grundlage der eingereichten Antragsunterlagen prüft die dsj das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung und Höhe der Billigkeitsleistungen. Sie reicht bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) einen Sammelantrag für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit im Sport ein.  Weitere Informationen zum verlängerten Sonderprogramm und zur Antragstellung sind auf der Website der dsj zu finden. 


Zurück