Ein Kommentar von Stefan Raid, Vorsitzender der dsj
Mit dem neuen Sportfördergesetz, das am Mittwoch, den 25. März 2026, im Kabinett beschlossen und damit dem Bundestag zugeleitet wurde, wird der Sportfachbeirat verkleinert und neu zugeschnitten. Eine schlankere Struktur kann sinnvoll sein, kleinere Gremien sind oft handlungsfähiger. Gleichzeitig bedauern wir sehr, dass die Deutsche Sportjugend (dsj) in dieser neuen Struktur nicht mehr als eigenständige Stimme vertreten ist, nachdem unser bisheriger gesetzter Platz im Beirat entfällt. Genau das besagt nun der Regierungsentwurf des „Gesetzes zur Regelung der Förderung des Spitzensports und weiterer Maßnahmen gesamtstaatlicher Bedeutung im Sport sowie zur Errichtung der Spitzensport-Agentur (Sportfördergesetz – SpoFöG)“: Die dsj ist im neuen 15köpfigen Gremium nicht mehr vorgesehen.
Damit verschwindet eine explizite Perspektive, die bislang für junge Menschen im Sport und für ihre Lebensrealität im und nach dem Spitzensport stand: Fragen der Förderung, der kulturellen Prägung im System, der Machtverhältnisse zwischen Jüngeren und Älteren, der Entwicklungschancen und der Verantwortung gegenüber jungen Athlet*innen. Dieses Verständnis jugendverbandlicher Expertise, auch aus der Breite des Kinder- und Jugendsports, würde dem Beirat in der inhaltlichen Arbeit weiterhin guttun.
Wenn die dsj nicht mehr institutionell gesetzt ist, bedeutet das vor allem eines: Jetzt liegt es an allen anderen, diese Aufgabe mitzuerfüllen. Jugendperspektiven dürfen nicht zur Randnotiz werden. Wer junge Menschen ernst nimmt, stärkt die Glaubwürdigkeit und Zukunftsfähigkeit des gesamten Systems Spitzensport.
Denn das Bild des Spitzensports entsteht nicht allein durch Medaillen oder Infrastruktur. Es entsteht maßgeblich durch die Kultur des Umgangs mit jungen Athlet*innen und diese Kultur entscheidet darüber, ob der Spitzensport motiviert, Talente anzieht oder sie verloren gehen.
Die dsj ist weiterhin bereit, ihre Expertise durch Mitarbeit im Beirat einzubringen, denn ohne eine benannte Jugendvertretung im Gremium braucht es umso mehr Bewusstsein und Bereitschaft aller Beteiligten, Beteiligung junger Menschen aktiv zu ermöglichen und ihre Anliegen mitzudenken.
Über das Sportfördergesetz:
Das Sportfördergesetz (SpoFöG) soll die Förderung des Spitzensports in Deutschland effizienter, transparenter und einheitlicher gestalten. Kern des Gesetzes ist die Gründung einer unabhängigen Spitzensport-Agentur, die zentrale Aufgaben der Förderung und Steuerung des Spitzensports übernimmt, über Fördermaßnahmen entscheidet und Förderverfahren bündelt. Die Agentur wird von mehreren Gremien gesteuert, darunter ein Stiftungsrat, ein Vorstand und ein Sportfachbeirat mit Expert*innen aus verschiedenen Sportbereichen. Der Stiftungsrat mit neun Mitgliedern, darunter Vertreter*innen des Bundes, des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) und der Sportministerkonferenz der Länder. Der Vorstand mit zwei hauptamtlichen Mitgliedern, die die laufenden Geschäfte führen und unabhängig Förderentscheidungen treffen und ein Sportfachbeirat, der bis zu 15 Mitglieder aus verschiedenen sportlichen Fachrichtungen vorsieht. In diesem Beirat war in Vorgängerversionen des Gesetzes ein Platz für die Deutsche Sportjugend vorgesehen, der in der finalen Version in der Form entfällt.
Das Gesetz regelt die Förderung von (Spitzen)-Sportverbänden, Athlet*innen, Trainings- und Wissenschaftsstrukturen, Sportstätten(bau) sowie internationalen Sportaktivitäten und den Sport von Menschen mit geistigen Behinderungen.