Wer ist der Zuwendungsgeber?
Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ist eine binationale Organisation, die 1991 aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland…
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt bei der dsj sind deutsche Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung. Polnische Träger stellen ihre Anträge beim…
Anmerkung:
Bei den vorgenannten Festbeträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom DPJW…
Wie wird eine Begegnung beantragt?
Die gemeinsame Antragsstellung von Gast und Gastgeber erfolgt über das DPJW-Onlineportal OASE. Die Antragstellung des deutschen Partners wird von der…
Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?
Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach Ende des Projektes muss das Projekt über OASE abgerechnet werden. Für…
Publikationen
Zur Unterstützung der inhaltlichen Programmgestaltung möchten wir gerne auf unsere Broschüre „Bewegte Sprachanimation – deutsch-polnisch“ hinweisen. Ansicht und Bestellmöglichkeit…
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