Antrag
Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden.
Anmerkung
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber…
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen,…
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Die „Längerfristige Förderung“ ist das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und…
Austauschpartnerschaft
Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und einem anderen Land mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das…
Mindest-/Höchstdauer der Programme
mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag) maximal 30 Tage Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer…
Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
mindestens 8 Jahre maximal 26 Jahre Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
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