verschiedene Länder (KJP)

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Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und im Ausland. Es können bilaterale, trilaterale und multilaterale Begegnungen bezuschusst werden. Ausgeschlossen sind bi- und trilaterale Begegnungen mit den Ländern China, Frankreich, Griechenland, Israel, Polen, Russland, Tschechien, da für diese Länder andere Förderprogramme zur Verfügung stehen. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung am Ende der Seite.

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich am Ende der Seite.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 30 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und einem anderen Land mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Logo des Bundesministeriums

Die „Längerfristige Förderung“  ist das Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)  aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP). Die Fördermittel werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des KJP sowie weitere Bestimmungen zum Umgang mit Förderungen aus öffentlichen Mitteln. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen im Ausland

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im europäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
€ 0,12 / km / Teilnehmenden (einfache Strecke)

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im außereuropäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
€ 0,08 / km / Teilnehmenden (einfache Strecke)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 30,00 je Teilnehmenden (maximal € 300,00 je Maßnahme)

Fachkräfteprogramme im Ausland

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im europäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
€ 0,12 / km / Teilnehmenden (einfache Strecke)

Fahrkostenzuschuss für Begegnungen im außereuropäischen Ausland für Teilnehmende aus Deutschland: 
€ 0,08 / km / Teilnehmenden (einfache Strecke)

Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 50,00 je Teilnehmenden (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 24,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland je Programmtag

Mindestdauer der Programme:
5 Tage, inkl. Ankunfts- und Abreisetag

Fachkräfteprogramme in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 40,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus dem Ausland je Programmtag

Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr
Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden.

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnungen beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antrag nach Formblatt
  • Einem vorläufigen aussagekräftigen Programm

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Wir bitten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der dsj zu halten. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Formblatt
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtsform)
  • Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original

Downloads

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2024

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2023