Sonstige Aktivitäten
Sonstige Aktivitäten sind Aktivitäten, die aufgrund ihrer Art und Umstände nicht nach den Nr. VI.2.2. - VI.2.4. gefördert werden können. Die Förderung erfolgt in der Regel auf
Kleinaktivitäten
Kleinaktivitäten sind Aktivitäten, die ihrer Art nach keine Kurse, Arbeitstagungen nach VI.2.1 oder Modellvorhaben nach Nr. III.3.2 sind, können auch als Kleinaktivitäten mit
Großveranstaltung
Großveranstaltungen (beispielsweise Jugendtreffen, Konferenzen, Bundeslager, Fachtagungen) sind Veranstaltungen im In- oder Ausland mit mindestens 100 Teilnehmenden. Die Förderung
Personalkosten
Zur Durchführung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe können Zuschüsse zu den Personalkosten gegeben werden, unter Berücksichtigung der Arbeits- und Orientierungshilfe für die
Planungssumme/Quote
Die Planungssumme für Aktivitäten berechnet sich aus der durchschnittlichen Summe der geförderten Aktivitäten (nur Jugendverbandsarbeit national) der vergangenen drei Jahre.
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