Antrag und Formulare

Vorlesen

Antrag und Formulare


Antragsberechtigt sind

  • Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB sowie ihre Untergliederungen,
  • Sportvereine, die unter dem Dach der Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB organisiert sind,
  • Fanprojekte mit Qualitätssiegel „Fanprojekte nach dem NKSS“

 

Fördergrundlagen

Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.

  • Es gelten
    • die allgemeinen Nebenbestimmungen für Projektförderungen (ANBest - P vom 13.06.2019),
       
  • und als weitere Bestimmungen insbesondere die:
    • Bestimmungen des Bundesreisekostengesetzes vom 26.05.2005,
    • Bestimmungen zum Vergaberecht vom 07.08.2018,
    • Verhaltensstandards zur Korruptionsprävention vom 09.02.2012.

    Die Unterlagen können im Downloadbereich unten heruntergeladen werden.

  • Die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sind zu beachten.
     
  • Die Mittel sind sparsam zu verwenden. Es gilt das Minimal- (ein bestimmtes Ziel mit möglichst wenig Mitteln erreichen) und das Maximalprinzip (mit gegebenen Mitteln einen möglichst großen Nutzen erzielen).
     
  • Es können nur Projekte beantragt werden, die noch nicht begonnen worden sind.
     
  • Eine Förderung muss als Vollfinanzierung beantragt werden.
     
  • Eine Vollfinanzierung ist entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung (§44) möglich, insbesondere bei den Maßnahmen, die sich an Organisationsstrukturen mit wenig hauptberuflichem Personal richten oder über geringe Eigenmittel verfügen.
     
  • Zudem liegt auf Grund des inhaltlichen Zuschnitts des Programms ein besonderes Interesse der Öffentlichkeit vor, um Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport entgegenzuwirken oder einen wirkungsvollen Umgang zu fördern.
     
  • Die Förderung ist abhängig von den insgesamt für das Bundesprogramm zur Verfügung stehenden Mitteln.
     
  • Projektumsetzung erfolgt in diesem Jahr.
     
  • Das Förderprogramm erkennt den Sport als den Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.

 

Antragsfristen

Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“: Bis 29. September 2023 einschließlich

Maßnahmenpakete:

  • Maßnahmenpaket, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro): Laufend, bis 15. November 2023 einschließlich

Die Vergabe erfolgt u. a. auf Grundlage des Antragsdatums (Prinzip „First come, first served").

  • Maßnahmenpaket, Typ „Groß“: Bis 29. September 2023 einschließlich.

Auf Grund des im Jahr 2023 hohen Finanzvolumens für die Förderung der Projekte ist es wahrscheinlich, dass es weitere Antragsphasen geben wird. Die weiteren Fristen veröffentlichen wir hier.

Die Projektumsetzung erfolgt in diesem Jahr.

Hier Förderung beantragen

Zur Vorbereitung Ihrer Antragstellung finden Sie unten im Download-Bereich Blanco-Antragsformulare. Diese dienen zur Information und nicht für die Beantragung. 
Anträge können nur online gestellt werden. Wir bitten, keine Anträge per E-Mail oder postalisch einzureichen. Vielen Dank! 

Formulare zum Download

Für den Antrag:

Fördergrundlagen:

Weitere Informationen:

Informationen und Unterlagen für die Abrechnung der Projekte stehen in Kürze auf dieser Website im Download-Bereich zur Verfügung. Die geförderten Projekte erhalten eine entsprechende Benachrichtigung. 

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.