Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport

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Ab sofort: Förderung von Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten!

Ein neues Bundesprogramm fördert nun das Engagement gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie demokratiebildende Aktivitäten in Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten.

Auf einen Blick

  • Neues Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
  • Kurzfristige Förderung von Aktivitäten möglich:
    Von Typ „Klein“: bis 1.500 Euro; bis Typ „Groß“: bis 200.000 Euro!
  • Zielgruppe: u. a. Sportverbände, Sportvereine und Fanprojekte

Anträge können ab jetzt auf dieser Website gestellt werden.

Hintergrund

Für das im Koalitionsvertrag verankerte „Bundesprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport“ wurden im Sommer durch den Bundestag Mittel zur Umsetzung für das Jahr 2023 freigegeben.

Das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) und die Deutsche Sportjugend (dsj) werden das Programm gemeinsam auf Grundlage eines hierfür entwickelten Konzepts umsetzen.

Hierbei ist die dsj für die Verwaltung der Fördersäulen „Sportverbände“ und „Sportvereine“ zuständig; das BISp für die Fördersäule „Forschung“.

Konzept

Das bedeutet konkret, dass noch in diesem Jahr rund 1,2 Mio. Euro für die Sport-Maßnahmen gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit zur Verfügung stehen.

 

 
„Das neue Bundesprogramm ermöglicht Sportvereinen, Sportverbänden und Fanprojekten, ihre Aktivitäten gegen Rechtsextremismus und für Demokratiebildung auszubauen. Das ist eine Chance, die wir nutzen wollen – und nutzen müssen! Denn es liegt auf der Hand, dass der organisierte Sport ein wichtiger Baustein für eine demokratische Gesellschaft ist. Deshalb begrüßen wir die neuen Fördermöglichkeiten und sagen zugleich: Wir brauchen ausreichend Mittel und Perspektiven über 2023 hinaus – für einen Sport mit Courage, Demokratiestärkung und ein respektvolles Miteinander in unserer Gesellschaft!“

Benny Folkmann, 2. Vorsitzender der dsj

Inhalte

Das neue Programm des BMI fördert die praktische Arbeit gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit sowie die Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft

  1. im gemeinnützigen, organisierten Sport (Breiten-/Amateur-/Jugend-, Leistungs- und Spitzensport),
  2. an Schnittstellen zu nicht organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener Sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen,
  3. in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte.

Außerdem werden Forschungsprojekte zum Themenfeld unterstützt (durch das BISp).

In der Praxis können Projekte umgesetzt werden, die sich im Sport beispielsweise mit den Themen Rechtsextremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Demokratiebildung auseinandersetzen. Hier kann es auch inhaltliche Verknüpfungen zu den Kinder- und Menschenrechten sowie den Rechten für Menschen mit Behinderungen geben.

Insbesondere sollen die Bereiche gefördert werden, die bisher nicht, nicht ausreichend oder nicht sportspezifisch durch andere Bundesprogramme abgedeckt wurden.

Synergien nutzen: Kooperationen mit anderen Bundesprogrammen sind, unter Wahrung der entsprechenden Verordnungen und Richtlinien und wenn inhaltlich-konzeptionell sinnvoll, wünschenswert.

Das Bundesprogramm erkennt den Sport als einen Ort für die Lösung von Herausforderungen an, die gesamtgesellschaftlich zu verorten sind, im Sport aber auch und teilweise spezifisch vorkommen.

Themen des Bundesprogramms

Gefördert durch das Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Förderung 2023

Folgende Förderungen sind zum jetzigen Zeitpunkt möglich:

1. Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“
  • Demokratische Weiterentwicklung des Sportvereins im Sinne des Programms und der Inhalte
  • sowie Unterstützung einer Bearbeitung und Auseinandersetzung mit konkreten Phänomenbereichen und Diskriminierungsformen nach jeweiligem Bedarf.
  • Personal-/Honorar- sowie Sachmittel für Pilotprojekte in Sportvereinen. Maximal abrufbare Summe pro Sportverein: 50.000 Euro.
    Plus: Zusätzliche Förderung über „Maßnahmenpakete“ (siehe Punkt 2).

2. Maßnahmenpakete

Folgende Maßnahmenpakete stehen für Sportverbände, Pilotsportvereine und Fanprojekte zur Verfügung.

Sie sind mit festen Höchstbudgets versehen.

  • Kleine Maßnahmenpakete (bis 1.500 Euro) sind niederschwellig zu beantragen und abzurechnen;
    große (bis zu 200.000 Euro) benötigen eine weitergehende Beantragung und Abrechnung.
  • Es stehen für die Umsetzung der Maßnahmen Honorar- und Sachmittel zur Verfügung.

Weitere Fördermöglichkeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt hier bekannt gegeben.

 

Maßnahmenpaket „Inhaltliche Qualifikation und Fortbildung“ (bis 50.000 Euro)
  • Durchführung von z. B. mehrmoduliger Qualifikation oder Fortbildung, digital oder in Präsenz.

Auf Grund des Finanzvolumens muss ein Antrag gestellt werden. Auch eine umfassendere Abrechnung und ein ausführlicheres Berichtswesen sind vonnöten.

Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
  • Durchführung von kurzen Bildungsmaßnahmen, wie z. B. Vorträge oder Workshops, sowie Begegnungsveranstaltungen mit Zeitzeug*innen oder von Diskriminierung Betroffenen, digital oder in Präsenz.

Auf Grund des geringen Finanzvolumens kann das Maßnahmenpaket niederschwellig beantragt und abgerechnet werden.

Maßnahmenpaket „Bildungsangebote“, Typ „Groß“ (bis 200.000 Euro)
  • Durchführung von größeren Bildungsmaßnahmen, wie z. B. die Entwicklung von pädagogische Lehrvideos im Bereich der politischen Bildung im und durch Sport und/oder Online-Lernplattformen.

Auf Grund des Finanzvolumens muss ein Antrag gestellt werden. Auch eine umfassendere Abrechnung und ein ausführlicheres Berichtswesen sind vonnöten.

Maßnahmenpaket „Fachveranstaltung“, digital oder in Präsenz (bis 30.000 Euro)
  • Durchführung einer Fachveranstaltung in Präsenz oder digital.  

Auf Grund des Finanzvolumens muss ein Antrag gestellt werden. Auch eine umfassendere Abrechnung und ein ausführlicheres Berichtswesen sind vonnöten.

Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro)
  • Durchführung von kommunikativen Maßnahmen, wie z. B. Erstellung von Materialien (Drucksachen/digitale Produkte wie Flyer, Banner etc.).

Auf Grund des geringen Finanzvolumens kann das Maßnahmenpaket niederschwellig beantragt und abgerechnet werden.

Maßnahmenpaket „Kommunikation“, Typ „Groß“ (bis 50.000 Euro)
  • Durchführung von kommunikativen Maßnahmen, wie z. B. Erstellung von Videos mit Testimonials oder von (Wander-) Ausstellungsmodulen.

Auf Grund des Finanzvolumens muss ein Antrag gestellt werden. Auch eine umfassendere Abrechnung und ein ausführlicheres Berichtswesen sind vonnöten.

Maßnahmenpaket „Fachexpertise und Analyse“ (bis 15.000 Euro)
  • Vergabe von Fachexpertisen und Analysen.
  • Externe Institute und Expert*innen können für die Umsetzung beauftragt werden.

Auf Grund des Finanzvolumens beantragt werden muss. Auch eine umfassendere Abrechnung und ein ausführlicheres Berichtswesen sind vonnöten.

Beantragen

Sportvereine und Sportverbände, die unter dem Dach von dsj und DOSB organisiert sind, sowie Fanprojekte mit „Qualitätssiegel nach dem Nationalen Konzept Sport und Sicherheit“ können Förderungen beantragen.

Hier finden sich die weiteren Antragsmodalitäten und die entsprechenden Formulare:

Antrag und Formular

Antragsfristen

Pilotförderung „Sportvereine und Demokratiebildung“: Bis 29. September 2023 einschließlich

Maßnahmenpakete:

  • Maßnahmenpaket, Typ „Klein“ (bis 1.500 Euro): Laufend, bis 15. November 2023 einschließlich

Die Vergabe erfolgt u. a. auf Grundlage des Antragsdatums (Prinzip „First come, first served").

  • Maßnahmenpaket, Typ „Groß“: Bis 29. September 2023 einschließlich.

Auf Grund des im Jahr 2023 hohen Finanzvolumens für die Förderung der Projekte ist es wahrscheinlich, dass es weitere Antragsphasen geben wird. Die weiteren Fristen veröffentlichen wir hier.

Die Projektumsetzung erfolgt in diesem Jahr.

Beratung

Sie brauchen Unterstützung oder haben Nachfragen? Das dsj-Team Bundesprogramm hilft gerne weiter.

Das Bundesprogramm wird zudem in den kommenden Wochen auch bei Veranstaltungen von dsj und DOSB vorgestellt. Hier können Sie weitere Informationen erhalten oder sich konkret beraten lassen:

 

Weitere Beratungstermine folgen zeitnah.

Beratung

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