Das Recht von Sportlerinnen und Sportlern auf einen gewaltfreien Sport muss stets im Mittelpunkt stehen

dsj und DOSB bei Anhörung zu „physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt von Sportlerinnen und Sportlern“ im Sportausschuss des Bundestages

Die physische, psychische und sexualisierte Gewalt gegen Sportlerinnen und Sportlern war am Mittwoch, 5. Mai 2021, Gegenstand einer Anhörung des Sportausschusses im Bundestag. Christina Gassner, Geschäftsführerin der dsj, und Dr. Petra Tzschoppe, Vizepräsidentin Frauen und Gleichstellung im DOSB, waren neben anderen Vertreter*innen der Sportverbände und aus der Wissenschaft, als Sachverständige zur Anhörung geladen.  

Gewalt im Sport betrifft Sportler*innen jeden Alters, in allen Sportarten und auf jedem Leistungsniveau. Ein besonders hohes Risiko, Opfer psychischer, psychischer und/oder sexualisierter Gewalt zu werden, haben Kinder und Jugendliche. „Wir begrüßen es sehr, dass der Sportausschuss des Deutschen Bundestages dieses wichtige Thema erneut in den Mittelpunkt stellt. Ob Freizeit- oder Leistungssport, ob Kinder und Jugendliche oder Erwachsene: ein gewaltfreier Sport muss für alle selbstverständlich und möglich sein.“, so Christina Gassner, Geschäftsführerin der dsj.  

Dsj und DOSB beziehen eine klare Position gegen Gewalt im organisierten Sport und setzen sich für eine Kultur des Hinsehens und der Beteiligung auf allen Ebenen des Sports ein. Dazu gehört auch ein professioneller Umgang mit konkreten Fällen unter Einbeziehung von Fachberatungsstellen, der stets den Schutz der Betroffenen im Blick hat. Im kürzlich von der dsj aktualisierten Handlungsleitfaden „Safe Sport - zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Grenzverletzungen, sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport“ gibt es konkrete Handlungsempfehlungen für Schutzkonzepte in Sportvereinen. Sie beziehen sich auf den Schutz vor den Formen sexualisierter Gewalt, umfassen aber Maßnahmen, die die Kinderrechte und das Kindeswohl insgesamt in den Mittelpunkt stellen. Unter safesport.dosb.de gibt es darüber hinaus Empfehlungen für Verbände und den Nachwuchsleistungssport sowie Hilfen und Anlaufstellen für Verdachtsfälle. 

Für den Bereich zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt haben dsj und DOSB ein Stufenmodell entwickelt, das von den Verbänden umgesetzt wird und an deren Umsetzung die Weiterleitung von Mitteln geknüpft ist.  Zukünftige Aufgaben von dsj und DOSB finden sich sowohl in den Bereichen Prävention als auch Intervention und Aufarbeitung. Zudem sollen alle Formen der Gewalt verstärkt in den Blick genommen werden. Der dsj-Vorstand hat dafür das neue Handlungsfeld Kinder- und Jugendschutz im Sport geschaffen. 

Auf der Seite des deutschen Bundestages ist die detaillierte Stellungnahme der dsj und des DOSB mit den Empfehlungen an die Politik zur physischen, psychischen und sexualisierten Gewalt von Sportlerinnen und Sportlern zu finden. 


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