Rechtsgutachten zum Lizenzentzug

Unter welchen Voraussetzungen können DOSB-Lizenzen für Trainer*innen und Übungsleiter*innen rechtssicher entzogen werden?

Der Deutsche Olympische Sportbund hat bei einer Münchner Sportrechtskanzlei ein Rechtsgutachten zum Lizenzentzug in Auftrag gegeben. Das Ergebnis wird Mitte April 2021 vorliegen und eine konkrete Handreichung für Verbände darstellen, unter welchen Voraussetzungen der Entzug von DOSB-Lizenzen (für Trainer*innen, Übungsleiter*innen etc.) rechtssicher umgesetzt werden kann. 

Unter der Federführung der dsj, die diesen Prozess eng begleitet, werden die Ergebnisse des Gutachtens im Rahmen einer digitalen Info-Veranstaltung den Verbänden vorgestellt und diskutiert. Der Termin hierfür wird rechtzeitig bekanntgegeben. 

Vorgaben zur Einführung von Regelungen für einen Lizenzentzug sehen für die jeweiligen Mitgliedsorganisationen sowohl das dsj-Stufenmodell, als auch das im Dezember 2020 verabschiedete DOSB-Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vor. Zudem werden die vom BMI geförderten Verbände durch die BMI-Eigenerklärung angehalten, Vorfälle sexualisierter Gewalt sanktionieren zu können. Auch hierfür müssen entsprechenden Regelungen zu Sanktionen, wie z.B. einen Lizenzentzug, etabliert werden.  

Einige Verbände verfügen bereits über rechtssichere Regelungen in ihren Verbandsstatuten. So bestätigte ganz aktuell das Landgericht Frankfurt die Rechtmäßigkeit eines Entzugs einer Trainerlizenz durch das Verbandsschiedsgericht des Deutschen Tanzsportverbands (Urt. LG Frankfurt a.M. vom 29.01.2021, Az. 2-27 O 246/20). 

 

Hintergrund zum Lizenzwesen: 

Sportverbände bieten in über 800 Ausbildungsgängen, Sportarten und Disziplinen Qualifizierungen mit DOSB-Lizenzen an. Dazu gehören Lizenzen für Trainer*innen- und Übungsleiter*innen, sowie Lizenzen für Jugendleiter*innen, Vereinsmanager*innen und DOSB-Sportphysiotherapie. Die Organisation der Ausbildungen und auch die Lizenzvergabe und den -entzug überträgt der DOSB an seine Ausbildungsträger. Dies sind seine Mitgliedsorganisationen (Spitzenverbände, Landessportbünde, Verbände mit besonderen Aufgaben), die wiederum die Möglichkeit haben, dies an ihre Mitgliedsorganisationen/Untergliederungen zu delegieren. Die DOSB-Rahmenrichtlinien bilden hierfür die Grundlage. 

 

Links: 

„dsj-Stufenmodell“, Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention sexualisierter Gewalt (2018) 

DOSB-Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (2020) 


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