I. Erklärung des deutschen Sports zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, insbesondere gegen Kinder und Jugendliche
Der organisierte Sport unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), einschließlich der Deutschen Sportjugend (dsj), baut auf Gemeinschaft, Solidarität und Vertrauen auf. Alle Mitglieder tragen und gestalten das Vereins- und Verbandsleben mit und tun dies meist ehrenamtlich.
Als größte Freiwilligenorganisation setzt sich der DOSB mit seinen Mitgliedsorganisationen für das Wohlergehen aller Mitglieder, insbesondere für alle uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen ein. Gerade Kinder und Jugendliche sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Dazu sollen sie im Sport Unterstützung und Schutz durch die Verantwortlichen erfahren.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann und in keinem anderen Zusammenhang ähnlichen Stellenwert findet, birgt aber auch Gefahren sexualisierter Übergriffe. Eine Kultur der Aufmerksamkeit und des Handelns Verantwortlicher muss daher dazu beitragen, Betroffene zum Reden zu ermutigen, potentielle Täter abzuschrecken und ein Klima zu schaffen, das Kinder, Jugendliche und Erwachsene – mit und ohne Behinderung – im Sport vor sexualisierter Gewalt schützt.
Deshalb …
- … schaffen wir Strukturen, die die Persönlichkeitsentwicklung, vor allem von Mädchen und Jungen stärken,
- … entwickeln wir konkrete präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung,
- … fördern wir eine Kultur des bewussten Hinsehens und Hinhörens,
- … schaffen wir Handlungskompetenzen für eine aktive Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt, unter Berücksichtigung der Interessen des Opfers und der nachstehenden Empfehlungen.
II. Selbstverpflichtungen des DOSB und seiner Mitgliedsorganisationen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt
Der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen verpflichten sich auf dieser Grundlage, in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich …
- … für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten gerade von Kindern und Jugendlichen zu sorgen.
- … die Leitungsebene in Verbänden und Vereinen zu sensibilisieren und sie in der Entwicklung eines kompetenten Umgangs mit Hinweisen und Beschwerden zu sexualisierter Gewalt in all ihren Ausprägungen zu unterstützen.
- … bei der Auswahl von Mitarbeiter/innen, wie z. B. Übungsleiter/innen, Trainer/innen, Betreuer/innen oder Jugendleiter/innen, diese durch eine aktive Auseinandersetzung mit den Inhalten eines Ehrenkodexes oder einer Verhaltensrichtlinie für das Thema zu sensibilisieren und so ihre Aufmerksamkeit gegenüber Grenzüberschreitungen durch sexualisierte Gewalt zu erhöhen. Die Unterschrift unter einen Ehrenkodex oder eine Verhaltensrichtlinie soll auch als deutliches Warnsignal an potenzielle Täter und Täterinnen dienen.
- … eine Vertrauensperson als Ansprechpartner/in zu benennen, die interne Verfahren auf baut und Kontakt zu den zuständigen externen Beratungsstellen vermittelt und unterhält, oder ein entsprechendes Beschwerdemanagement (Clearingstelle) einzurichten.
- … Ressourcen für die Entwicklung und Umsetzung von Präventionsmaßnahmen gegen sexualisierte Gewalt zur Verfügung zu stellen.
- … Satzung und Ordnungen zu prüfen und sich darin gegen jede Form sexualisierter Gewalt auszusprechen.
- … die Inhalte der Selbstverpflichtung in die eigenen Strukturen hineinzutragen und kontinuierlich über die eigenen Aktivitäten zu informieren.
- … auf die spezifischen Belange von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen auf merksam zu machen.
Sportorganisationen, die als Ausbildungsträger DOSB-Lizenzen vergeben, verpflichten sich zudem, …
- … Inhalte der geschlechter-, alters- und zielgruppengerechten Prävention von sexualisier ter Gewalt in Qualifizierungsmaßnahmen verbindlich zu integrieren.
- … gemeinsam mit dem DOSB geeignete Lehrmaterialien für unterschiedliche Profile und Zielgruppen für die Aus- und Fortbildung zu entwickeln und bereit zu stellen.
- … sicherzustellen, dass mit der Vergabe neuer Lizenzen und bei der Verlängerung von Lizenzen ein Ehrenkodex bzw. eine Verhaltensrichtlinie zur Einhaltung der formulierten Ziele unterschrieben wird.
- … auf der Grundlage der Rahmenrichtlinien in eigener Zuständigkeit die Bedingungen für den Entzug von Übungs-, Jugendleiter- und Trainerlizenzen zu regeln.
Die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend verpflichten sich zudem, …
- … Maßnahmen zur Prävention sexualisierter Gewalt in Kooperation mit entsprechenden Fachstellen, vor allem den jeweils zuständigen öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu entwickeln.
Der DOSB verpflichtet sich zudem, …
- … Beispiele guter Praxis, relevante Informationen und Ausbildungsmaterialien, Empfehlungen für ein Beschwerdemanagement, Checklisten mit relevanten Hinweisen und Fragestellungen, Kontaktdaten von Ansprechpersonen zu bündeln und den Mitgliedsorgani sationen zur Verfügung zu stellen und
- … den kontinuierlichen Informationsaustausch im Sport sicherzustellen und die Netzwerkarbeit mit Expertinnen und Experten, den Beratungsstellen sowie relevanten gesellschaftlichen Gruppierungen und Institutionen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt auszubauen.
Aktualisierte Fassung vom 3. Dezember 2010