Sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport keinen Raum geben – vom dsj- zum DOSB-Stufenmodell

dsj informiert 100 Verantwortliche zur Umsetzung des DOSB-Stufenmodells der Verbände

Nachdem sich 2018 bereits die Mitgliedsorganisationen der Deutschen Sportjugend (dsj), und damit die Jugendorganisationen der DOSB-Mitgliedsorganisationen, zu einem umfassenden Stufenmodell zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannt haben, hat die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2020 ein darauf aufbauendes DOSB-Stufenmodell und dessen schrittweise Umsetzung beschlossen. Die Federführung für Steuerung, Koordination und Weiterentwicklung des Themas im DOSB liegt bei der dsj. So informierte das Team für Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) am 19. Mai 2021 bei einer digitalen Informationsveranstaltung die Mitgliedsorganisationen von dsj und DOSB sowie die DOSB-nahen Institutionen über das DOSB-Stufenmodell.  

Das Thema Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport rückt somit als gesamtverbandliche Aufgabe in den Vordergrund und wird unabhängig von den Themenfeldern Jugendarbeit, Breiten- oder Spitzensport gestärkt. 

Ziel der Veranstaltung war es, den Teilnehmenden das DOSB-Stufenmodell, die Umsetzungsschritte sowie Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten vorzustellen, sodass alle den gleichen Kenntnisstand erlangen und sich zielgerichtet dem Thema widmen können. Die 100 Teilnehmenden folgten interessiert den Informationen. 

„Wir freuen uns über die so große Nachfrage an der Informationsveranstaltung und dem damit zusammenhängenden Interesse, sich ausführlich mit dem Thema Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt im Sport auseinanderzusetzen. Das zeigt, dass ein hohes Maß an Sensibilisierung für die inhaltliche und strukturelle Aufstellung im Bereich Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt besteht und die Verbände die Verantwortung für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernehmen.“, fasst Christina Gassner, Vorstand Jugendsport im DOSB und Geschäftsführerin der dsj, zusammen. 

Besonders wichtig ist es, die Verantwortlichen bei der Umsetzung des Stufenmodells bestmöglich zu unterstützen und offene Fragen zu klären. Neben der Bereitstellung von Arbeitsmaterialien und Good-Practice Beispielen werden Handreichungen zu rechtlichen Fragestellungen entwickelt. So haben dsj und DOSB beispielsweise ein Rechtsgutachten zum Thema „Lizenzentzug“ in Auftrag gegeben und planen auch hierzu eine Informationsveranstaltung.  

Während das dsj-Stufenmodell seitens der Jugendverbände noch in diesem Jahr abgeschlossen sein muss, werden die DOSB-Mitgliedsorganisationen bis Ende des Jahres die ersten beiden Stufen A und B des Stufenmodells umsetzen. Darauffolgend kann dann jede Mitgliedsorganisation entscheiden, welche weiteren Schritte sie als Nächstes umsetzen wollen. Die nach dem Stufenmodell jeweils erforderliche schrittweise Umsetzung wird ab dem Jahr 2022 Fördervoraussetzung für Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln durch den DOSB, sofern dies förderrechtlich möglich ist. Entsprechendes gilt für Zuwendungen aus Eigenmitteln des DOSB an seine Mitgliedsorganisationen sowie an Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind. Die Umsetzung des Stufenmodells muss schrittweise bis Ende 2024 erfolgen. 

Eine weitere Informationsveranstaltung zur Umsetzung des DOSB-Stufenmodells für die Mitgliedsorganisationen findet am 2. Juni 2021 statt. 


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