Frankreich (DFJW)

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Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Ebenfalls förderfähig sind schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen mit Frankreich bezuschusst werden. Begegnungen mit Drittländern sind möglich, sofern es sich um die Schwerpunktländer des DFJW handelt. Grundlegende Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung.

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.234,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-französischen Jugendarbeit stehen. Informationen zu Kleinprojekten können bei der dsj angefordert werden.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können nicht bezuschusst werden – dies gilt auch für touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.

Zusätzlich fördert das DFJW bis Ende 2024 Sonderprojekte der dsj-Mitgliedsorganisationen im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (Projektausschreibung "2024 - Die deutsch-französische Flamme neu entfachen."

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 30 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
  • Jugendbegegnungen beim Partner (nur reisende Gruppe):
    • mindestens 4 Personen inkl. Betreuer*innen
    • maximal 35 Personen inkl. Betreuer*innen
  • Drittortbegegnungen (beide Gruppen):
    • mindestens 4 Personen inkl. Betreuer*innen
    • maximal 60 Personen inkl. Betreuer*innen
  • Geförderte Betreuer*innen: 1 Betreuer*in pro angefangene 5 Teilnehmende
  • Vorbereitungs- und Auswertungssitzungen: maximal 6 Teilnehmer*innen zu gleichen Teilen pro Land
  • Fachkräfteaustausch: maximal 50 Personen inkl. Begleitpersonen

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 2 Programmtage (d.h. 2 Übernachtungen)
  • maximal 21 Programmtage
  • Vorbereitungs- und Auswertungssitzungen sowie Sitzungen der institutionellen Zusammenarbeit: maximal 3 Programmtage

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Frankreich mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Prinzip der Gegenseitigkeit

Deutsch-französische Jugendbegegnungen beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und finden abwechselnd in Frankreich und Deutschland statt. 

Zuschuss

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss und nicht um eine Vollfinanzierung.

Verhältnis der Teilnehmenden

Das Verhältnis zwischen den Teilnehmenden beider Länder (deutsche und französische Teilnehmende) muss ausgewogen sein (50:50) und darf das Verhältnis von 1/3 zu 2/3 nicht unterschreiten. 

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Logo des deutsch-französischen Jugendwerks

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine binationale Organisation, die 1963 im Rahmen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags (Elysée-Vertrag) gegründet wurde. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hauptsächlich zu gleichen Teilen durch das deutsche und das französische Jugendministerium zur Verfügung gestellt.

Mittel für deutsch-französische und trilaterale Begegnungen im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind die Richtlinien des DFJW. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) können unter Downloads heruntergeladen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit aktiver Jugendarbeit. Französische Träger können bei der französischen Zentralstelle für den Sport (CNOSF) Förderanträge stellen. Für jede Begegnung wird stets nur in Deutschland oder in Frankreich ein Antrag gestellt, der Zuschüsse für alle beteiligten Träger beinhalten kann.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

1.) Jugend- und Fachkräftebegegnungen in Frankreich

bei denen die Teilnehmenden aus Frankreich in ihren Familien wohnen bleiben (z.B. Gastfamilienunterkunft, oder Unterkunft der Teilnehmenden aus Deutschland in einer Sammelunterkunft ohne die Gäste aus Frankreich): 

„Begegnungen am Ort des Partners“

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle

Die Distanz ist über den Onlinetool des DFJW zu berechnen.
Es gilt der Landweg und die einfache Strecke. Für alle nicht über den Landweg erreichbaren Begegnungen gilt die Luftlinie

Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:

  • Bei Unterkunft in Gastfamilien: keine Förderung
  • Bei externer Unterbringung: € 45,- / Tag / Person

Zuschuss zu den Programmkosten (für max. 10 Programmtage):
€ 375,- / Tag

Zuschuss zur Sprachanimation (für max. 10 Programmtage):
€ 150,- / Tag

Eine entsprechende Begegnung in Deutschland muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.
 

2.) Jugend- und Fachkräftebegegnungen in Deutschland

bei denen die Teilnehmenden aus Deutschland und aus Frankreich gemeinsam in einer Sammelunterkunft (z.B. Jugendherberge, Sportschule, Zeltlager) untergebracht sind:   

„Drittortbegegnung“

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:

  • Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle bei gemeinsamer Anreise der Gruppe (siehe Tabelle oben)
  • Doppelter Tabellensatz der Fahrtostentabelle bei individueller Anreise aller Teilnehmenden (siehe Tabelle oben)

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Frankreich:

  • Einfacher Tabellensatz der Fahrtkostentabelle bei gemeinsamer Anreise der Gruppe (siehe Tabelle oben)
  • Doppelter Tabellensatz der Fahrtostentabelle bei individueller Anreise aller Teilnehmende (siehe Tabelle oben)

Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich: € 45,- / Tag / Person

Zuschuss zu den Programmkosten (für max. 10 Programmtage):
€ 375,- / Tag

Zuschuss zur Sprachanimation (für max. 10 Programmtage):
€ 150,- / Tag

Eine entsprechende Begegnung in Frankreich muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.

3.) Vorbereitungs- oder Auswertungstreffen in Frankreich

bei denen die Teilnehmenden aus Frankreich in ihren Familien wohnen bleiben (z.B. Gastfamilienunterkunft, oder Unterkunft der Teilnehmenden aus Deutschland in einer Sammelunterkunft ohne die Gäste aus Frankreich): 

„Vorbereitungstreffen“

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Doppelter Tabellensatz der Fahrtkostentabelle (siehe Tabelle oben)

Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:

  • Bei Unterkunft in Gastfamilien: keine Förderung
  • Bei externer Unterbringung (z.B. Hotel): € 45,- / Tag / Person

Dolmetscherkostenzuschuss: € 100,- / Tag

Eine entsprechende Begegnung in Deutschland muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.

4.) Vorbereitungs- und Auswertungstreffen oder Institutionelles Treffen in Deutschland

bei denen die Teilnehmenden aus Deutschland und aus Frankreich gemeinsam in einer Sammelunterkunft (z.B. Hotel) untergebracht sind: 

„Institutionelle Kooperation“

Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich:
Doppelter Tabellensatz der Fahrtkostentabelle (siehe Tabelle oben)

Aufenthaltskostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland und aus Frankreich: € 45,- / Tag / Person

Dolmetscherkostenzuschuss: € 100,- / Tag

Eine entsprechende Begegnung in Frankreich muss vom französischen Träger bei der französischen Zentralstelle beantragt werden.

Anmerkung
Bei der Berechnung der Anzahl förderfähiger Tage werden der Ankunfts- und der Abreisetag je als ein halber Tag gezählt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchstmöglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des DFJW hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert. 

Informationen zu trilateralen Begegnungen mit Deutschland und Frankreich können bei der dsj angefordert werden.

5) Digitale, hybride oder Blended-Learning Projekte

im Rahmen der Projektausschreibung „Digital ganz nah“

„Digitale, hybride oder Blended-Learning Projekte“

Ziele:

  • Kontakte zwischen jungen Menschen und Partnern im Rahmen deutsch französischer und trilateraler Projekte auch während der Coronakrise pflegen
  • Anreize geben, mit digitalen Tools einen Online-Austausch zwischen jungen Menschen aus beiden Ländern und ggf. einem weiteren Land zu veranstalten
  • Chancen der digitalen Kommunikation nutzen, um innovative Formate für Jugendbegegnungen zu entwickeln

Förderfähige Projekte: 

Deutsch-französische oder trilaterale Projekte, rein digital oder hybrid (die nationalen Gruppen begegnen sich online) oder im Blended-Learning-Format (Digital- UND Präsenzformat).

Beispiele: Jugendbegegnungen mit Online-Austausch mit der Partnergruppe, Weiterbildungen für Multiplikator*innen, usw.

Kriterien:

  • festgelegte Dauer und Zeitplan mit den verschiedenen Projektphasen, 
  • Vorlage eines pädagogischen Konzepts,  
  • Verwendung digitaler Tools,
  • interkulturelles Lernen,
  • Arbeit in binationalen Gruppen,
  • gemeinsamer Output

Finanzielle Unterstützung: Pauschalförderung zwischen 1.235 € und 15.000 € für

  • Reisekosten und Aufenthaltskosten bei Präsenzbegegnungen der Teilnehmenden aus dem gleichen Land
  • Programmkosten (Miete von IT-Material, von digitalen Tools, Lizenzgebühren für Online-Dienste, pädagogisches Material, Honorare des Betreuerteams)

(Investitionskosten – wie der Kauf von Ausrüstung oder die Entwicklung von Plattformen– sind nicht förderfähig)

Antragstellung

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein einziger Förderantrag pro Projekt von einem der Partner spätestens vor Projektbeginn eingereicht. Die Partner entscheiden, ob die französische oder die deutsche Seite den Antrag einreicht.

6.) Projektausschreibung „Austausch stärken: Gemeinsam die Krise überwinden“

Mit der Projektausschreibung „Austausch stärken: Gemeinsam die Krise überwinden“ (sogenannte „1.234 Projekte) unterstützt das DFJW auch kleine Projekte, die dazu dienen, junge Menschen für die deutsch-französische Zusammenarbeit weiterhin zu begeistern und die deutsch- französische Freundschaft zu pflegen.

„1234-Projekte“

Ziele

  • das Interesse an der deutsch-französischen oder trilateralen Zusammenarbeit wecken
  • Kontakte zwischen Partnern und/oder jungen Menschen aufrechterhalten
  • Die Wiederaufnahme von Austauschbegegnungen vorbereiten.

Beispiele: zweistündiger Workshop, einmalige Online-Veranstaltung (hier ist eine Sportaktivität auch möglich), Denkwerkstatt zwischen Multiplikator*innen oder Betreuer*innen zur Entwicklung neuer Formate, Konzeption pädagogischer Methoden und Materialien, lokale Aktionen zum Thema deutsch-französische Freundschaft. Auch Kultur-, Sprache- oder Sportunterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen den beiden Ländern können Anlässe zu einem Projekt sein usw.

Dauer, Teilnehmendenzahl und Ort des Projektes sind frei wählbar, solange es allen jungen Menschen offensteht. Diese Projekte können als Auftakt der Wiederaufnahme von Begegnungen gelten.

Pauschalförderung von maximal 1.234 €

Antragstellung

Im Rahmen dieser Ausschreibung wird ein einziger Förderantrag pro Projekt von einem der Partner spätestens vor Projektbeginn eingereicht. Die Partner entscheiden, ob die französische oder die deutsche Seite den Antrag einreicht.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr
Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden. Vorlauf: 3 Monate

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antragsformular (Formblatt, S.1-4)
  • Einer Vorstellung des Projekts (pädagogisches Konzept)
  • Einem vorläufigen, nach Tagen gegliederten Programm

Alle Projekte, die aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert werden sollen, werden die an die Deutsche Sportjugend gerichtet per E-Mail an Frau Sophie Dannhäuser (dannhaeuser@dsj.de) oder postalisch an 
Deutsche Sportjugend
z. H. Sophie Dannhäuser
Otto-Fleck-Schneise 12
D-60528 Frankfurt am Main

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular (Formblatt, S.1-4)
  • Sachbericht nach Fragenkatalog
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Form eines Berichts nach Tagen)
  • Liste der Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original

Downloads

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Antragsformular
Merkblatt Frankreich

Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis Formular
Merkblatt Verwendungsnachweis
Teilnehmendenliste (deutsch)
Teilnehmendenliste (französisch)
Belegliste