Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Ebenfalls förderfähig sind schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen mit Frankreich bezuschusst werden. Begegnungen mit Drittländern sind möglich, sofern es sich um die Schwerpunktländer des DFJW handelt. Grundlegende Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung.
Darüber hinaus können Pilotprojekte, digitale Projekte und Kleinprojekte (alle sonstige Projekte) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z. B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o. ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-französischen Jugendarbeit stehen. Informationen zu den sonstigen Projekten können bei der dsj angefordert werden.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können nicht bezuschusst werden – dies gilt auch für touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z. B. Pauschalreisen.
Zusätzlich fördert das DFJW bis Ende 2024 Sonderprojekte der dsj-Mitgliedsorganisationen im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (Projektausschreibung "2024 - Die deutsch-französische Flamme neu entfachen."