Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Ebenfalls förderfähig sind schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen mit Frankreich bezuschusst werden. Begegnungen mit Drittländern sind möglich, sofern es sich um die Schwerpunktländer des DFJW handelt. Grundlegende Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung.
Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.234,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-französischen Jugendarbeit stehen. Informationen zu Kleinprojekten können bei der dsj angefordert werden.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können nicht bezuschusst werden – dies gilt auch für touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.
Zusätzlich fördert das DFJW bis Ende 2024 Sonderprojekte der dsj-Mitgliedsorganisationen im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (Projektausschreibung "2024 - Die deutsch-französische Flamme neu entfachen."