Frankreich (DFJW)

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Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften der Jugendhilfe in Deutschland und in Frankreich. Ebenfalls förderfähig sind schulisch-außerschulische Kooperationsprojekte. Es können bilaterale und trilaterale Begegnungen mit Frankreich bezuschusst werden. Begegnungen mit Drittländern sind möglich, sofern es sich um die Schwerpunktländer des DFJW handelt. Grundlegende Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung.

Darüber hinaus können Pilotprojekte, digitale Projekte und Kleinprojekte (alle sonstige Projekte) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z. B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o. ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-französischen Jugendarbeit stehen. Informationen zu den sonstigen Projekten können bei der dsj angefordert werden.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können nicht bezuschusst werden – dies gilt auch für touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z. B. Pauschalreisen.

Zusätzlich fördert das DFJW bis Ende 2024 Sonderprojekte der dsj-Mitgliedsorganisationen im Rahmen sportlicher Großveranstaltungen (Projektausschreibung "2024 - Die deutsch-französische Flamme neu entfachen."

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden

Jugendbegegnungen (Gruppenbegegnungen) 

  • Minimum: 3 Jahre 
  • Maximum: 30 Jahre (bis zur Vollendung des 31. Lebensjahres) 
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein. Für diese gilt kein Höchstalter 

Fachkräftebegegnungen (Vorbereitungs- und Auswertungstreffen) 

  • kein Höchstalter  

Mindest-/Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden

Jugendbegegnungen (Gruppenbegegnungen) 

  • mindestens 4 Personen inkl. Betreuer*innen 
  • maximal 70 Personen inkl. Betreuer*innen 
  • Geförderte Betreuer*innen: 1 Betreuer*in pro angefangene 5 Teilnehmende 
  • Das Teilnehmenden-Verhältnis zwischen den Partnergruppen soll ausgewogen sein (möglichst 50:50 und maximal 1:3 zu 2:3)

Fachkräftebegegnungen (Vorbereitungs- und Auswertungstreffen) 

  • maximal 3 Teilnehmer*innen pro Land 

Mindest-/Höchstdauer der Begegnungen

Jugendbegegnungen (Gruppenbegegnungen)  

  • mindestens 4 Programmtage (d. h. 4 Übernachtungen) 
  • An- und Abreisetag zählen als halbe Tage 
  • maximal 21 Tage 

Fachkräftebegegnungen (Vorbereitungs- und Auswertungstreffen) 

  • maximal 3 Programmtage 

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Frankreich mit einer jeweils festen Jugendgruppe, die gemeinsam die Begegnung durchführen. 

Prinzip der Gegenseitigkeit

Deutsch-französische Jugendbegegnungen beruhen auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und finden abwechselnd in Frankreich und Deutschland statt. 

Zuschuss

Bei der Förderung handelt es sich um einen Zuschuss und nicht um eine Vollfinanzierung.

Verhältnis der Teilnehmenden

Das Verhältnis zwischen den Teilnehmenden beider Länder (deutsche und französische Teilnehmende) muss ausgewogen sein (50:50) und darf das Verhältnis von 1:3 zu 2:3 nicht unterschreiten. 

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Logo des deutsch-französischen Jugendwerks

Das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) ist eine binationale Organisation, die 1963 im Rahmen des deutsch-französischen Freundschaftsvertrags (Elysée-Vertrag) gegründet wurde. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hauptsächlich zu gleichen Teilen durch das deutsche und das französische Jugendministerium zur Verfügung gestellt.

Mittel für deutsch-französische und trilaterale Begegnungen im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind die Richtlinien des DFJW. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) können unter Downloads am Ende der Seite heruntergeladen werden. 

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit aktiver Jugendarbeit. Französische Träger können bei der französischen Zentralstelle für den Sport (CNOSF) Förderanträge stellen. Für jede Begegnung wird stets nur in Deutschland oder in Frankreich ein Antrag gestellt, der Zuschüsse für alle beteiligten Träger beinhalten kann.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Wer stellt den Antrag wo?

  • Bei Anreise nur einer Gruppe wird der Antrag vom Projektträger der anreisenden Gruppe gestellt.
  • Bei Anreise beider Gruppen wird der Antrag vom Projektträger des Landes, in dem das Projekt stattfindet, gestellt.
  • Sportvereine und -verbände aus Deutschland reichen ihre Förderanträge bei der Deutschen Sportjugend (dsj) ein, per E-Mail an kroll(at)dsj.de.
  • Sportvereine und -verbände aus Frankreich reichen ihre Förderanträge beim Comité National Olympique et Sportif Francais (CNOSF) ein, per E-Mail an ofaj(at)cnosf.org.

Was wird gefördert und in welcher Höhe?

1. Jugendbegegnungen (Gruppenbegegnungen)

Fahrtkostenzuschuss

Zum Fahrtkostenzuschuss gehören Kosten für die An- und Abreise der Begegnung

  • bis zu 0,16 Euro/km pro Person

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Strecke auf dem Landweg. Bei notwendigen Flugreisen findet die Berechnung auf Grundlage der Luftlinie statt.

Das heißt, bei gemeinsamer Anreise bei Gruppenbegegnung gilt für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses für alle Teilnehmenden die Entfernung zwischen der Adresse des Projektträgers und dem Programmort. Bei Einzelanreise gilt die Entfernung zwischen Adresse der jeweiligen Person und dem Programmort. 

Die Distanz ist über den Onlinetool des DFJW zu berechnen.
Es gilt der Landweg und die einfache Strecke.

Um den Herausforderungen von Umwelt- und Klimaschutz Rechnung zu tragen, ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Bus) zu nutzen. Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

Basiskostenzuschuss

Zu den Basiskosten gehören zum Beispiel Kosten für Unterkunft, Verpflegung und/oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Begegnung stehen

  • bis zu 25 Euro/Person pro Programmtag bei Jugendbegegnung mit kostenpflichtiger Unterkunft
  • bis zu 40 Euro/Person pro Programmtag bei Jugendbegegnung mit kostenpflichtiger Unterkunft für und mit jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf

Bei Unterkunft in Gastfamilien: kein Basiskostenzuschuss

Projektkostenzuschuss

Zu den Projektkosten zählen zum Beispiel: Honorarkosten für Referent*innen, Teamer*innen, Dolmetscher*innen, pädagogisches Material, Raummiete, Eintrittsgelder, Fahrtkosten vor Ort, Miete von Sportequipment usw.

  • Zuschuss zu den Projektkosten (für max. 10 Programmtage):
    bis zu 250 Euro/Tag

Zusätzlich kann in folgenden Fällen ein weiterer Projektkostenzuschuss pro Programmtag beantragt werden (für max. 10 Programmtage):

  • Teilnahme von jungen Menschen mit besonderem Förderbedarf: max. bis zu 250 Euro/Tag
  • Trilaterale Projekte: max. bis zu 150 Euro/Tag

Sprachförderkosten (Sprachanimation)

Zu den Sprachförderkosten gehören zum Beispiel Honorarkosten für Sprachanimateur*innen, pädagogisches Material für die Sprachanimationsaktivitäten usw.

  • Zuschuss für Sprachförderkosten (für max. 10 Programmtage):
    170 Euro/Tag

Die Gewährung des Zuschusses ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die eingesetzten Sprachanimateur*innen haben ausreichende Kompetenzen
  • Es findet mindestens 1 Stunde Sprachanimation pro Tag statt (muss aus dem Programm hervorgehen)

Die sprachspezifische Arbeit wird im Abschlussbericht (Verwendungsnachweis) beschrieben.

2. Fachkräftebegegnungen (Vorbereitungs- und Auswertungstreffen)

Fahrtkostenzuschuss:

  • bis zu 0,16 Euro/km pro Person

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der einfachen Strecke.

Das heißt, bei gemeinsamer Anreise bei Gruppenbegegnung gilt für die Berechnung des Fahrtkostenzuschusses für alle Teilnehmenden die Entfernung zwischen der Adresse des Projektträgers und dem Programmort. Bei Einzelanreise gilt die Entfernung zwischen Adresse der jeweiligen Person und dem Programmort. 

Die Distanz ist über den Onlinetool des DFJW zu berechnen.
Es gilt der Landweg und die einfache Strecke.

Um den Herausforderungen von Umwelt- und Klimaschutz Rechnung zu tragen, ist ein umweltfreundliches Verkehrsmittel (z. B. Bahn oder Bus) zu nutzen. Flugreisen können nur berücksichtigt werden, wenn die voraussichtliche Reisedauer von Fernbahnhof zu Fernbahnhof mit der Bahn mehr als 8 Stunden beträgt.

Basiskostenzuschuss

Zu den Basiskosten gehören zum Beispiel Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und/oder sonstige Kosten, die im Zusammenhang mit der Begegnung stehen.

  • bis zu 40 Euro/Person pro Programmtag

Bei Unterkunft in Gastfamilien: kein Basiskostenzuschuss

Projektkostenzuschuss

Zu den Projektkosten zählen zum Beispiel: Honorarkosten für Referent*innen, Teamer*innen, Dolmetscher*innen, pädagogisches Material, Raummiete, Eintrittsgelder, Fahrtkosten vor Ort, Miete von Sportequipment, usw.

  • Zuschuss zu den Projektkosten:
    bis zu 250 Euro/Tag

Zusätzlich kann in folgenden Fällen ein weiterer Projektkostenzuschuss pro Programmtag beantragt werden:

  • Trilaterale Projekte: max. bis zu 150 Euro/Tag

Sprachförderkosten (Sprachanimation)

Zu den Sprachförderkosten gehören zum Beispiel Honorarkosten für Sprachanimateur*innen, pädagogisches Material für die Sprachanimationsaktivitäten usw.

  • Zuschuss für Sprachförderkosten (für max. 10 Programmtage):
    170 Euro/Tag

Die Gewährung des Zuschusses ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die eingesetzten Sprachanimateur*innen haben ausreichende Kompetenzen
  • Es findet mindestens 1 Stunde Sprachanimation pro Tag statt (muss aus dem Programm hervorgehen)

Die sprachspezifische Arbeit wird im Abschlussbericht (Verwendungsnachweis) beschrieben.

Wie erfolgt die Förderung?

Bei der Förderung wird zwischen zwei Arten von Projekten unterschieden (Kategorie 1 und Kategorie 2). Kategorie 1 Projekte haben vereinfachte Belegerfordernisse und die Förderung erfolgt pauschal. Kategorie 2 Projekte haben erweiterte Belegerfordernisse und werden nicht pauschal gefördert. 

Kategorie 1 Projekte (einfache, pauschale Förderung) 

  • Beantragung nur Fahrtkostenzuschuss 
  • Beantragung nur Basiskostenzuschuss 
  • Beantragung Fahrtkosten- und Basiskostenzuschuss  

Kategorie 2 Projekte (erweiterte Förderung) 

  • Wenn über die Beantragung eines Fahrt- und/oder Basiskostenzuschusses noch zusätzlich ein Projektkosten- und/oder Sprachförderkostenzuschuss beantragt wird. 
  • Beispiele: Fahrtkosten + Basiskosten + Projektkosten ODER Fahrtkosten + Projektkosten usw. 

Welche Belegerfordernisse mit Kategorie 1 und 2 verbunden sind, geht aus dem Abschnitt („Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?“) am Ende der Seite hervor.  

Anmerkung 
Bei der Berechnung der Anzahl förderfähiger Tage werden der Ankunfts- und der Abreisetag je als ein halber Tag gezählt. Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchstmöglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des DFJW hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert. 

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 15. Januar für das laufende Kalenderjahr

Nachantragsverfahren: Nachanträge können unterjährig gestellt und ggf. aus Restmitteln bezuschusst werden.
Vorlauf: spätestens 3 Monate vor Beginn der Begegnung  

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Begegnung

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.  

Die Antragsunterlagen können unter Downloads (am Ende der Seite) heruntergeladen werden.  

Ein vollständiger Antrag besteht aus: 

  • Antragsformular (Formblatt, Seite 1-5) vollständig ausgefüllt (alle Fragen müssen beantwortet werden) und unterschrieben 
  • Vorläufiges Programm der Begegnung (tabellarisch, gegliedert nach Tagen) 
  • Satzung des Vereins, sowie ein Auszug aus dem Vereinsregister und ein Nachweis über die Gemeinnützigkeit des Vereins bzw. die Freistellung von der Körperschaftssteuer (bei Erstantragstellern) 

Beantragung nach zwei Kategorien: 

a) Kategorie 1 - Projekte: 

  • Einfache Förderung Gruppenprojekte der Kategorie 1 erhalten eine einfache Förderung. Diese umfasst eine Förderung von Fahrtkosten und Basiskosten. Die Förderung erfolgt pauschal und bei der Abrechnung gilt eine erleichterte Belegpflicht. 

b) Kategorie 2 - Projekte: 

  • Erweiterte Förderung Gruppenprojekte der Kategorie 2 werden mit einer erweiterten Förderung unterstützt. Diese umfasst eine Förderung von Fahrtkosten, Basiskosten, Projektkosten und ggf. Sprachförderkosten. Bei der Abrechnung müssen alle projektrelevanten Einnahmen und Ausgaben aufgeführt werden. 

Der Projektträger ist verpflichtet, die Förderung durch das DFJW zu nennen und ihre Sichtbarkeit zu gewährleisten, insbesondere durch: 

  • die Verwendung des DFJW-Logos in allen für das Projekt relevanten Dokumenten, in elektronischer Fassung oder Papierform (zum Beispiel Einladung, Flyer, Programm) 
  • die Nennung des DFJW als fördernde Organisation auf der Internetseite des Projektträgers 
  • Veröffentlichungen und Verlinkungen auf die Internetseite des DFJW sowie in den sozialen Netzwerken 

Alle Projekte, die aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks gefördert werden sollen, müssen bei der Deutschen Sportjugend per E-Mail an Herrn Thomas Kroll eingereicht werden.

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads (am Ende der Seite) heruntergeladen werden. 

Die Anforderungen an den Verwendungsnachweis unterscheiden sich dahingehend, ob es sich um ein Projekt der Kategorie 1 (vereinfachte Belegerfordernisse) oder der Kategorie 2 handelt.  

Anforderungen Verwendungsnachweis Kategorie 1 Projekte 

  • Verwendungsnachweisformular (Formblatt, Seite 1-6) vollständig ausgefüllt (alle Fragen müssen beantwortet werden) und unterschrieben  
  • Durchgeführtes Programm (tabellarisch, gegliedert nach Tagen oder in Form eines Berichts nach Tagen) 
  • Liste der Teilnehmenden bestätigt von der Projektleitung nach Formblatt 
  • Kommunikationsnachweis (Nachweis über den Hinweis auf die Förderung durch das DFJW) 
  • Nachweis über die Durchführung der Begegnung (z. B. Busrechnung, Rechnung der Unterkunft, Zeitungsartikel o. Ä.) 

Bei Fachkräftebegegnungen (Vor- und Nachbereitungstreffen) zusätzlich eine Tagesordnung inkl. der erreichten Lernziele.  

Anforderungen Verwendungsnachweis Kategorie 2 Projekte:  

  • Verwendungsnachweisformular (Formblatt, Seite 1-6) vollständig ausgefüllt (alle Fragen müssen beantwortet werden) und unterschrieben  
  • Durchgeführtes Programm (tabellarisch, gegliedert nach Tagen oder in Form eines Berichts nach Tagen) 
  • Liste der Teilnehmenden bestätigt von der Projektleitung nach Formblatt 
  • Kommunikationsnachweis (Nachweis über den Hinweis auf die Förderung durch das DFJW) 
  • Belegliste nach Formblatt mit Aufstellung aller Einnahmen und Ausgaben 
  • Scans/Kopien aller Belege (die Originale sind mindestens fünf Jahre vom Träger aufzubewahren) 
  • Zusatzformular DFJW - Teilnehmerliste Entfernung Wohnort-Programmort bei einer direkten Anreise der TN vom Wohnort zum Programmort 

Bei Fachkräftebegegnungen (Vor- und Nachbereitungstreffen) zusätzlich eine Tagesordnung inkl. der erreichten Lernziele.  

Der Projektträger hat die Pflicht, sämtliche projektrelevanten Unterlagen für 5 Jahre nach Projektabschluss aufzubewahren.  

Downloads

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Antragsformular
Merkblatt Antrag

Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis

Verwendungsnachweis Formular
Teilnehmendenliste (deutsch)
Zusatzformular DFJW Teilnehmendeliste
Teilnehmendenliste (französisch)
Belegliste
Merkblatt Verwendungsnachweis
​​​​​​​Merkblatt Auswertungsbericht VN 2024​​​​​​​

Logo DFJW
Richtlinien DFJW

Das DFJW ist berechtigt, in diesem Zeitraum und auch während der Durchführung des Projektes die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu prüfen.