Polen (DPJW)

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Was ist förderfähig?

Gefördert werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften/Multiplikator*innen der Jugendhilfe in Deutschland und Polen im Themenfeld "Sport". Ergänzend können Vor- und Nachbereitungstreffen der Jugendgruppen im eigenen Land und Vor- und Nachbereitungstreffen des binationalen Leitungsteams in Deutschland oder Polen gefördert werden.
Es können neben deutsch-polnischen Projekten auch trilaterale Projekte mit Polen und einem weiteren Land (Drittland) bezuschusst werden; eine Förderung über trilaterale Projekte hinaus ist nicht möglich.
Alle Begegnungsformate können sowohl als Präsenzveranstaltung als auch als online oder hybrides Format (teils online, teils in Präsenz) durchgeführt werden.

Darüber hinaus können Kleinprojekte "4x1 ist einfacher" (bis max. 1.000,00 Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-polnischen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.
Hospitationen und Praktika (max. 3 Monate zur Berufsorientierung mit dem Ziel, Arbeitsabläufe in den Partnereinrichtungen kennenzulernen) sind ebenfalls förderfähig.
(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können nicht bezuschusst werden. Gleiches gilt für touristische Fahrten, Maßnahmen kommerzieller Anbieter (z.B. Pauschalreisen) oder Freizeit- und Erholungsreisen. Auch multilaterale Veranstaltungen, welche über ein trilaterales Austauschprojekt hinausgehen, sind nicht förderfähig (ggf. KJP-Förderung möglich).

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • Mindestens 12 Jahre (Teilnahme von jüngeren Kindern nur mit Begründung)
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein (kein Höchstalter festgelegt)

Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
  • keine Begrenzung für Jugendliche von 12-26 Jahren
  • Altersstruktur innerhalb der Gruppe und zwischen den Gruppen beachten
  • ausgewogenes Teilnehmerverhältnis innerhalb der Gruppe beachten (zwischen Jugendlichen und Betreuer*innen)
  • geförderte Betreuer*innen: bis 10 Jugendliche - 2 Betreuer*innen, 11-20 Jgdl. - 3 Betr., 21-30 Jgdl. - 4 Betr., usw.
  • ausgewogenes Teilnehmerverhältnis zwischen den Gruppen beachten (zahlenmäßig möglichst gleich; Verhältnis maximal 2:1)

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 4 Programmtage (Programmtag = Tag mit gemeinsamem Begegnungsprogramm)
  • maximal 28 Tage
  • für den grenznahen Bereich gelten Ausnahmen
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Polen mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Logo des  deutsch-polnischen Jugendwerks

Das Deutsch-Polnische Jugendwerk (DPJW) ist eine binationale Organisation, die 1991 aufgrund einer gemeinsamen Initiative der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen durch das "Abkommen über das Deutsch-Polnische Jugendwerk" gegründet wurde. 
Die zur Verfügung stehenden Mittel werden hauptsächlich durch die deutsche und die polnische Regierung bereitgestellt.
Mittel für deutsch-polnische und trilaterale Projekte im Kinder- und Jugendsport werden durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind die Richtlinien des DPJW. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die DPJW-Förderrichtlinien können unter Downloads heruntergeladen werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt bei der dsj sind deutsche Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.
Polnische Träger stellen ihre Anträge beim Deutsch-Polnischen Jugendwerk in Potsdam.
Für jedes Projekt wird ein gemeinsamer Antrag erarbeitet, der sowohl vom deutschen als auch vom polnischen Träger bei seiner zuständigen Stelle eingereicht wird. Der gemeinsame Antrag enthält die beantragten Zuschüsse für beide Gruppen und die Bestätigungen (Stempel + Unterschrift) von Gast und Gastgeber, sowie eine inhaltliche Beschreibung des Projektes.
Die gemeinsame Antragstellung sollten möglichst online über das Antragsportal OASE erfolgen.
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen; sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.
Über die DPJW-Projektpartnerbörse können polnische Austauschpartner gesucht und gefunden werden.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen in Deutschland

deutscher Antragsteller als Gastgeber

  • Programmkostenzuschüsse für die deutschen und polnischen Teilnehmer*innen (und ggf. TN aus dem Drittland) je nach Art der Unterbringung
    • In Familien bis zu 12,00 € (+ 5,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
    • Außerfamiliär bis zu 30,00 € (+ 10,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
      (Jugendherberge, Hotel, Pension, Turnhalle, Zelt, …)
    • Bildungsstättenprogramm ** bis zu 45,00 € (+ 15,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
      (** besonders anspruchsvolle Projekte können mit diesem Satz gefördert werden, um eine besondere Qualität zu ermöglichen; Voraussetzung ist, dass das Projektteam fachpädagogische Unterstützung und entsprechend ausgestattete Räume nutzt; Projekte können in Bildungsstätten oder anderen geeigneten Orten stattfinden)
  • Sprachmittlerzuschüsse bis zu 60,00 € pro Programmtag (i. d. R. 1 Sprachmittler*in pro Projekt, abhängig von Gruppenstärke, Sprachen (trilateral) und Programminhalten (Workshops etc.))
  • Reisekostenzuschuss für die TN aus Drittland: 0,12 €/km (+ 0,03 € Coronazuschlag) 
    (Berechnungsgrundlage DPJW-Reisekostenrechner; einfache Strecke ab Grenze Deutschland o. Polen bis Programmort)

Jugendbegegnungen in Polen

deutscher Antragsteller als Gast

  • Reisekostenzuschüsse für die deutschen Teilnehmer*innen (Jugendliche und Betreuer*innen)
  • Zuschuss pro Teilnehmer*in: 0,12 €/km (+ 0,03 € Coronazuschlag) 
    (Berechnungsgrundlage DPJW-Reisekostenrechner; einfache Strecke Wohnort zum Programmort)

Fachkräfteaustausch in Deutschland

Programme für Multiplikator*innen, deutscher Antragsteller als Gastgeber

  • Programmkostenzuschüsse für die deutschen und polnischen Teilnehmer*innen (und ggf. TN aus dem Drittland) je nach Art der Unterbringung
    • In Familien bis zu 22,00 € (+ 5,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
    • Außerfamiliär bis zu 40,00 € (+ 10,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
      (Jugendherberge, Hotel, Pension, Turnhalle, Zelt, …)
    • Bildungsstättenprogramm ** bis zu 55,00 € (+ 15,00 € Coronazuschlag) pro Programmtag
      (** besonders anspruchsvolle Projekte können mit diesem Satz gefördert werden, um eine besondere Qualität zu ermöglichen; Voraussetzung ist, dass das Projektteam fachpädagogische Unterstützung und entsprechend ausgestattete Räume nutzt; Projekte können in Bildungsstätten oder anderen geeigneten Orten stattfinden)
  • Sprachmittlerzuschüsse bis zu 120,00 € pro Programmtag (i. d. R. 1 Sprachmittler*in pro Projekt, abhängig von Gruppenstärke, Sprachen (trilateral) und Programminhalten (Workshops etc.))
  • Honorarzuschuss für Referent*innen bis zu 320,00 € pro Programmtag
  • Honorarzuschuss pro Vortag 75,00 €
  • Reisekostenzuschuss für die TN aus Drittland: 0,12 €/km (+ 0,03 € Coronazuschlag) 
    (Berechnungsgrundlage DPJW-Reisekostenrechner; einfache Strecke ab Grenze Deutschland o. Polen bis Programmort)

Fachkräfteaustausch in Polen

Programme für Multiplikator*innen, deutscher Antragsteller als Gast

  • Reisekostenzuschüsse für die deutschen Teilnehmer*innen (Jugendliche und Betreuer*innen)
  • Zuschuss pro Teilnehmer*in: 0,12 €/km (+ 0,03 € Coronazuschlag) 
    (Berechnungsgrundlage DPJW-Reisekostenrechner; einfache Strecke Wohnort zum Programmort)

Online- und Hybrid-Projekte
  • Jugendbegegnung: Programmkostenzuschüsse für die deutschen und polnischen Teilnehmer*innen bis zu 5,00 € pro Programmtag (max. 1.000,00 € pro Gruppe)
  • Fachprogramm: Programmkostenzuschüsse für die deutschen und polnischen Teilnehmer*innen bis zu 6,00 € pro Programmtag (max. 1.200,00 € pro Gruppe)
  • Für die Gruppe, die das Projekt hybrid durchführt, gelten die Fördersätze wie bei Projekten vor Ort (s. o.)
  • Sprachmittlerzuschüsse bis zu 60,00 € pro Programmtag (i. d. R. 1 Sprachmittler*in pro Projekt, abhängig von und Programminhalten (Workshops etc.))
  • Zuschuss zu Organisations- und Technikkosten bis zu 60,00 € pro Programmtag 
  • Zuschuss für Online-Trainer*in bis zu 320,00 € pro Programmtag (Online-Trainer*in kann nicht zugleich als Sprachmittler*in abgerechnet werden)

weitere förderfähige Projekte
  • trilaterale Projekte mit einem weiteren Land (Drittland)
  • Projekte im grenznahen Bereich (Sonderregelung Mindestdauer)
  • Vor- und Nachbereitungstreffen des binationalen Leitungsteams
  • Vorbereitungstreffen der Teilnehmer*innen (nationale Gruppe) im eigenen Land
  • Kleinprojekte ("4x1 ist einfacher!")
  • weitere Informationen hierzu finden sich in unserem Merkblatt zum Antrag (siehe Downloads am Ende der Seite)
Anmerkung:

Bei den vorgenannten Festbeträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen.
Es kann vorkommen, dass die vom DPJW bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchstmöglichen Summe zu fördern, oder die Mittelvergabe durch den jährlichen Festsetzungsrahmen des DPJW begrenzt wird. Das hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des DPJW hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden - sofern Mittel frei werden - im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.
Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Förderung nicht um eine Vollfinanzierung, sondern um einen Zuschuss handelt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Reguläre Anträge
  • 15.01. für Begegnungen von April bis Dezember im entsprechenden Kalenderjahr
  • spätestens 2 Monate vor Beginn für Begegnungen im 1. Quartal (Januar bis März)

Nachanträge im laufenden Kalenderjahr

spätestens 2 Monate vor Beginn der Begegnung

Wie wird eine Begegnung beantragt?

  • Die Antragstellung von Seiten des deutschen Partners erfolgt zu den genannten Fristen bei der dsj. Der polnische Partner beantragt beim DPJW in Potsdam/der zuständigen polnischen Zentralstelle (Fristen erfragen).
  • Anträge für bereits durchgeführte Maßnahmen können grundsätzlich nicht gefördert werden. Ein vollständiger Antrag besteht aus dem vollständig ausgefüllten Antragsformular mit allen notwendigen Zusatzformularen und Anlagen.
  • Im Antragsformular enthalten ist das nach Tagen gegliederte Begegnungsprogramm sowie die Bestätigung beider Partner als Vereinbarung über die Begegnung und die Anerkennung der DPJW-Richtlinien.
  • Einer der beiden Partner legt die vollständige Unterschriftenseite (Stempel und Unterschrift beider Partner) bei seiner zuständigen Stelle vor (möglichst im Original).
  • Die gemeinsame Antragsstellung erfolgt möglichst Onlineantragsportal OASE
  • Alternativ können die Antragsunterlagen unter Downloads (siehe unten) oder auf der Internetseite des DPJW heruntergeladen werden.

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

  • Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach Ende des Projektes muss der Verwendungsnachweis für das Projekt bei der dsj eingereicht werden.
  • Für Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen, die gesondert mitgeteilt werden.
  • Für alle Teilnehmenden des Projektes (inkl. Betreuer*innen, Sprachmittler*innen, Referent*innen) müssen die DPJW-Teilnehmerbestätigungen vorliegen. Diese verbleiben zunächst beim jeweiligen Partner und müssen nur auf Aufforderung dem DPJW vorgelegt werden. 
  • Die Abrechnung des Projektes erfolgt ebenfalls über OASE, sofern die Antragstellung über OASE erfolgt ist. Teilnehmerlisten und weitere Anlagen zur Abrechnung können über OASE hochgeladen werden. Die Originalbelege werden per Briefpost nachgereicht.
  • Für nicht über OASE beantragte Projekte erhalten die Träger nach Antragstellung die entsprechenden Verwendungsnachweisunterlagen per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Formblatt
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtsform)
  • Liste der Teilnehmenden aus Deutschland und Polen (und ggf. Drittland) nach Formblatt
  • Belege im Original (inkl. Zahlungsnachweis)
Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Antragsformular
Antrag für ein Vor-/Nachbereitungstreffen des binationalen Leitungsteams
Antrag für ein Vor-/Nachbereitungstreffen der TN im eigenen Land
Anlage für ein trilaterales Projekt

Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis

dsj-Verwendungsnachweisformular (bilateral)
dsj-Verwendungsnachweisformular (trilateral)
tatsächlich durchgeführtes Programm
Sachberichtsformular
Sammelliste der Teilnehmenden
Teilnehmerbestätigung deutsch Jugendbegegnung
Teilnehmerbestätigung polnisch Jugendbegegnung
Teilnehmerbestätigung deutsch Fachprogramm
Teilnehmerbestätigung polnisch Fachprogramm
Infoblatt zum vollständigen Verwendungsnachweis
Infoblatt zum interkulturellen Lernen
DPJW-Festbeträge

Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des DPJW

DPJW-Förderrichtlinien
Flyer zum Kleinprojekt „4x1 ist einfacher“
Informationen zu Praktika und Hospitationen
weitere vom DPJW zur Verfügung gestellte Downloads