Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit aktiver Jugendarbeit. Französische Träger können bei der französischen Zentralstelle für den Sport
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung. Griechische Träger können direkt beim DGJW in Thessaloniki Förderanträge
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