China (Sonderprogramm KJP)

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Was ist förderfähig?

Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften in Deutschland und in der Volksrepublik China gefördert. Es können bilaterale und trilaterale (unter Berücksichtigung eines weiteren Landes) Begegnungen mit der Volksrepublik China bezuschusst werden. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der internationalen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
  • maximal 15 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
  • geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen (männlich und weiblich)
  • Fachkräfteprogramme: maximal 10 Teilnehmende

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 30 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und China mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Logo des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Deutsch-chinesische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden vom Bundesverwaltungsamt verwaltet und durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des KJP. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Bundesverwaltungsamt

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) mit Sitz in Köln wurde 1960 als selbstständige Bundesoberbehörde durch das Bundesministerium des Innern errichtet. Das BVA ist der zentrale Dienstleister des Bundes und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben für Behörden und Nichtregierungsorganisationen. Darunter auch Verwaltungsaufgaben, wie z. B. die Verwaltung der Bundesmittel für das Sonderprogramm mit China.

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen in der Volksrepublik China

Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Entfernungskilometern (einfache Strecke) berechnet.

Berechnungsgrundlage:
einfache Entfernung zwischen Sammelort der deutschen Gruppe in Deutschland und Programmort. Pro Entfernungskilometer max. 0,08 €, abrunden auf volle Euro.*
Zuschuss zu den Visakosten: bis zu 150€ pro Teilnehmenden aus Deutschland.
Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 30,00 je Teilnehmenden (maximal € 300,00 je Maßnahme)

Fachkräfteprogramme in der Volksrepublik China
Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland:
Der Fahrtkostenzuschuss wird nach Entfernungskilometern (einfache Strecke) berechnet.

Berechnungsgrundlage:
einfache Entfernung zwischen Abreiseort der deutschen Gruppe und Programmort. Pro Entfernungskilometer max. 0,08 €, abrunden auf volle Euro.*
Zuschuss zu den Visakosten: bis zu 150€ pro Teilnehmenden aus Deutschland.
Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland:
€ 50,00 je Teilnehmenden (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland

Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 24,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Volksrepublik China je Programmtag
 
Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:
Bis zu € 305,00 je Programmtag

Fachkräfteprogramme in Deutschland
Aufenthaltskostenzuschuss:
€ 40,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus der Volksrepublik China je Programmtag
 
Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde:
Bis zu € 305,00 je Programmtag

Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag

Hauptantragsfrist: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr
Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Begegnung

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj.
Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

  • Dem Antragsformular nach Formblatt
  • Einem vorläufigen Programm

Downloads

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2020

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016)
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Unterschwellenvergabeordnung, § 8 Wahl der Verfahrensart und § 14 Direktauftrag (UVgO vom 07.02.2017)
  5. Datenschutzerklärung der dsj
  6. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2022

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

 

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016)
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Covid-19-Regelungen 2021-2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA)
  5. Datenschutzerklärung der dsj
  6. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2023

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

 

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.9.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt 12.10.2016)
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 13.06.2019
  3. Das Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises
  4. Datenschutzerklärung der dsj 
  5. Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt – Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen“ vom 24.03.2018