Israel (ConAct/KJP)

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Was ist förderfähig?

Aus Mitteln des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) werden außerschulische Begegnungs- und Austauschprogramme von Jugendlichen und Fachkräften in Deutschland und in Israel gefördert. Es können bilaterale und trilaterale (unter Berücksichtigung eines weiteren Landes) Begegnungen mit Israel bezuschusst werden. Begegnungsprogramme müssen eine Auseinandersetzung mit der deutsch-israelischen Geschichte beinhalten. Informationen zu Jugend- und Fachkräftebegegnungen befinden sich im folgenden Text und in ausführlicher Form im Merkblatt zur Antragstellung (siehe Download).

Darüber hinaus können Kleinprojekte (bis max. 1.000,- Euro Förderung) bezuschusst werden. Kleinprojekte können z.B. eine Publikation, eine Ausstellung, eine Präsentation o.ä. sein. Sie müssen im Kontext der deutsch-israelischen Jugendarbeit stehen. Ein Infoblatt zu Kleinprojekten befindet sich unter Downloads.

(Internationale) Turniere aller Art ohne Austauschbegegnungen und Begegnungscharakter können ebenso nicht bezuschusst werden wie touristische Fahrten oder Freizeit- und Erholungsreisen, bzw. Maßnahmen kommerzieller Anbieter, z.B. Pauschalreisen.

Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?

Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
  • mindestens 8 Jahre
  • maximal 26 Jahre
  • Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter

Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
  • maximal 13 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!)
  • geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen (männlich und weiblich)
  • Fachkräfteprogramme: maximal 10 Teilnehmende

Mindest-/Höchstdauer der Programme
  • mindestens 7 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag)
  • maximal 12 Tage
  • Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate
  • Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer

Austauschpartnerschaft

Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Israel mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt realisieren.

Einhaltung der Fristen

siehe unten

Wer ist der Zuwendungsgeber?

Deutsch-israelische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden von ConAct, dem Koordinierungszentrum Deutsch-Israelischer Jugendaustausch verwaltet und durch die dsj als Zentralstelle für den Sport an die Träger im organisierten Kinder- und Jugendsport weitergeleitet. Fördergrundlage sind insbesondere die Richtlinien des KJP sowie die Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches. Eine Zusammenfassung der Förderbedingungen (Merkblatt) sowie die entsprechenden Rechtsgrundlagen zu den Förderbedingungen können unter Downloads heruntergeladen werden.

ConAct ist eine Einrichtung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Unterstützung der Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Es arbeitet in Trägerschaft der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt und hat sein Büro auf Einladung der Stadt Wittenberg im Alten Rathaus am Marktplatz.

ConAct hat ein Partnerbüro in Israel – die Öffentliche Behörde für Jugendaustausch mit Israel (Israel Youth Exchange Authority).

Wer ist antragsberechtigt?

Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.

Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen, die in direkter Zuständigkeit für die Fragen der Jugendarbeit oder des Jugendsports stehen. Sie müssen jugendliche Mitglieder nachweisen.

Was und in welcher Höhe wird gefördert?

Jugendbegegnungen in Israel
  • Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland: € 360,- je Teilnehmenden*
  • Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: € 30,00 je Teilnehmenden (maximal € 300,00 je Maßnahme)

Fachkräfteprogramm in Israel
  • Fahrkostenzuschuss für Teilnehmende aus Deutschland: € 360,- je Teilnehmenden*
  • Zuschuss für die Vor- und Nachbereitung der Teilnehmenden aus Deutschland: € 50,00 je Teilnehmenden (maximal € 500,00 je Maßnahme)

Jugendbegegnungen in Deutschland
  • Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Israel: € 280,- je Teilnehmenden*
  • Aufenthaltskostenzuschuss: € 24,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Israel je Programmtag
  • Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: € 305,00 je Programmtag

Fachkräfteprogramme in Deutschland
  • Fahrtkostenzuschuss für Teilnehmende aus Israel: € 280,- je Teilnehmenden*
  • Aufenthaltskostenzuschuss: € 40,00 je Teilnehmenden aus Deutschland und aus Israel je Programmtag
  • Honorar für Dolmetschende/Sprachmittelnde: € 305,00 je Programmtag
Anmerkung

Bei den genannten Beträgen handelt es sich um Höchstsätze. Der Zuschuss darf die tatsächlich anerkannten Kosten nicht übersteigen. Es kann vorkommen, dass die vom Zuwendungsgeber bewilligten Mittel nicht ausreichen, um alle Maßnahmen in der höchst möglichen Summe zu fördern. Dies hat zur Folge, dass die dsj über die Richtlinien des KJP hinausgehende Einschränkungen vornehmen muss und ggf. Mittelsperren auferlegt. Diese werden dann – sofern Mittel frei werden – im Laufe oder am Ende des Jahres aufgehoben oder teilweise gelockert.

Welche Fristen sind zu beachten?

Antrag
  • Hauptantragsfrist: 1. September für das folgende Kalenderjahr
  • Nachantragsfrist: 1. Juni für Projekte in den Monaten September bis Dezember des laufenden Jahres

Verwendungsnachweis

6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Maßnahme

Wie wird eine Begegnung beantragt?

Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj.
Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Antragsunterlagen können unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Antrag besteht aus:

Wie wird die Begegnung nach der Durchführung korrekt abgerechnet?

Innerhalb von sechs Wochen (42 Tage) nach der Begegnung muss ein Verwendungsnachweis bei der dsj eingereicht werden. Bei Maßnahmen, die im vierten Quartal durchgeführt werden, gelten gesonderte Fristen. Wir bitten Sie in diesem Fall Rücksprache mit der dsj zu halten. Die entsprechenden Unterlagen erhalten die Träger nach Antragstellung per E-Mail von der dsj. Zudem können sie unter Downloads heruntergeladen werden.

Ein vollständiger Verwendungsnachweis besteht aus:

  • Verwendungsnachweisformular nach Formblatt
  • Sachbericht nach Formblatt
  • ausführliches Programm (tabellarisch oder in Berichtform)
  • Liste der deutschen und ausländischen Teilnehmenden nach Formblatt
  • Belegliste nach Formblatt
  • Belege im Original

Downloads

Unterlagen und Informationen zur Antragstellung

Antragsformular
Merkblatt Antragsstellung
Antragsformular Kleinaktivitäten KJP Sonderprogramme 
Informationen zu Kleinaktivitäten in KJP Sonderprogrammen
Information zu Fachkräfteprogrammen
Kinder- und Jugendplan des Bundes – Arbeitshilfe zu den Förder- und Qualitätskriterien sowie zur inhaltlichen Gestaltung von Maßnahmen
Anlage Merkblatt – Förderregularien Deutsch-Israelischer Jugendaustausch
Gemeinsame Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des Deutsch-Israelischen Jugendaustauschs
Informationen zur Antragstellung und Förderung für israelische Partner – englisch (information guide for funding)
Empfehlungen für die erfolgreiche Zusammenarbeit bei deutsch-israelischen Austauschprojekten – englisch (match making and cooperation guide)

Unterlagen und Informationen zum Verwendungsnachweis

Formblatt Verwendungsnachweis (2 Seiten)
Merkblatt Verwendungsnachweis 
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) deutsch
Liste der Teilnehmer*innen (Formblatt L) englisch 
KJP-Sachbericht (nach Raster)
Belegliste (Formblatt V-BLi) 
Information zur Abrechnung einer Gastfamilienunterbringung 
Muster Honorarvertrag (männlich)
Muster Honorarvertrag (weiblich)
Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses
Hinweise zur Auszahlung des Flugkostenzuschusses (englisch)
Logo Koordinierungszentrum deutsch-israelischer Jugendaustausch (ConAct) 
Kinder- und Jugendplan des Bundes – Arbeitshilfe zur Belegführung

Weitere Informationen zur Förderung aus Mitteln des KJP

Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2020

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch
  5. Die „Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches" 
  6. Unterschwellenvergabeordnung, § 8 Wahl der Verfahrensart und § 14 Direktauftrag (UVgO vom 07.02.2017)
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2021

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch
  5. Die „Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches" 
  6. Covid-19 Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA), Stand Januar 2021
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2022

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum download:

  1. Die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt vom 12.10.2016
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P vom 13.06.2019)
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises 
  4. Die besonderen Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch
  5. Die „Gemeinsamen Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches" 
  6. Covid-19 Regelungen 2021 - 2022 zur Sicherung und Weiterentwicklung des internationalen Jugendaustauschs (IJA), Stand Januar 2021
  7. Datenschutzerklärung der dsj
  8. "Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt - Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen" vom 24.03.2018 (nur für dsj-Mitgliedsorganisationen)

Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2023

Gemäß unseres Weiterleitungsvertrages § 9 Vertragsbestandteile finden Sie hier die aufgeführten Unterlagen zum Download:

 

  1. Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen zur Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (RL-KJP) vom 29.09.2016 (Gemeinsames Ministerialblatt 12.10.2016) 
  2. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P) vom 13.06.2019
  3. Merkblatt der dsj zur Erstellung des Verwendungsnachweises
  4. Besondere Förderregularien für den deutsch-israelischen Jugendaustausch (Stand 2023)
  5. „Gemeinsame Bestimmungen für die Durchführung und Förderung des deutsch-israelischen Jugendaustausches“ vom 01.01.2011
  6. Datenschutzerklärung der dsj
  7. Konzept für Richtlinien und Qualitätsstandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt – Stufenmodell für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen“ vom 24.03.2018