Infos für Einsatzstellen

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Warum sollte ein Sportverein einen Freiwilligendienst anbieten?

Die Einsatzstellen erhalten Unterstützung durch engagierte und motivierte Menschen; zumeist Schulabgänger*innen, die den Freiwilligendienst als willkommene Überbrückungs- und Orientierungszeit nutzen, um sich über ihre eigene weitere (berufliche) Lebensplanung Klarheit zu verschaffen und zugleich etwas "Sinnvolles" für die Gesellschaft und sich (Bildungsjahr) zu tun.

In vielen Vereinen gibt es Bedarf an qualifizierten Freiwilligen, die den Verein in Vollzeit unterstützen. Da die nötigen Mittel fehlen, um reguläre Arbeitskräfte einzustellen, bleiben neue Projektideen liegen. Die Angebote für Kinder und Jugendliche können nicht ausgebaut und optimiert werden. Freiwillige können helfen – und arbeiten engagiert und begeistert mit.

Wer kann Einsatzstelle werden?

Entscheidend dafür, dass Einsatzstellen für den Freiwilligendienst im Sport anerkannt werden, ist ein passender Aufgabenbereich. Einrichtungen müssen gemeinnützig oder gemeinwohlorientiert sein. Sportvereine und Sportverbände, die Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit anbieten, können bundesweit die Einsatzstellenanerkennung beantragen. Je nach Bundesland können auch Schulen, Kindergärten oder andere Einrichtungen, die Freiwillige im sportlichen Bereich einsetzen, selbst zur Einsatzstelle werden.
Als Einsatzstellen im Sport kommen somit Vereine und Sporteinrichtungen in Frage, die regelmäßig Spiel-, Sport- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche organisieren, wie z. B. Sportvereine, Sportverbände, Jugendferiendörfer, Bewegungskindergärten, Sportschulen und Sportbildungseinrichtungen, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen. Die Aufgaben und Tätigkeiten liegen z. B. in der Mitarbeit bei der Vereins- oder Verbandsarbeit, bei Spielfesten oder Sportschnupperveranstaltungen, in Ferienfreizeiten oder Ferienspielen, bei Abenteuersportaktionen oder bei Skatertreffs, beim Eltern-Kind-Turnen oder in anderen interessanten Arbeitsfeldern im Sport.

Qualitätsstandards

Die Qualitätsstandards der Freiwilligendienste im Sport und des jeweiligen Trägers bilden die Grundlage für eine Kooperation zwischen Einsatzstelle und Träger. Sie sind mit der dsj als Zentralstelle und dem Bundesfamilienministerium abgestimmt.
Die Qualitätsstandards berücksichtigen die Interessen und Bedürfnisse von Freiwilligen, Einsatzstellen und Trägern. Der Einsatz von Freiwilligen muss arbeitsmarktneutral gestaltet sein. Das heißt, dass Freiwillige die hauptberuflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen unterstützen, aber keine Fachkräfte ersetzen. Eine Tätigkeitsbeschreibung, die vorher ausgearbeitet und vom Träger geprüft wird, definiert klar den Arbeitsbereich im Freiwilligendienst. Bei den Tätigkeiten ist wichtig, dass sie den individuellen Fähigkeiten der Freiwilligen entsprechen. Die Freiwilligen in das jeweilige Team einzubinden und sie an Teambesprechungen partizipieren zu lassen, ist selbstverständlich und ein Zeichen von Wertschätzung.

Anleitung und Betreuung im Freiwilligendienst

Die Einsatzstellen gewährleisten eine persönliche und fachliche Begleitung der Freiwilligen. Eine Fachkraft übernimmt die Rolle der Anleiter*in bzw. Mentor*in, welche die Freiwilligen betreut und begleitet.

Bildungstage und Seminare

Die Freiwilligen erwerben im Laufe ihres Dienstes zumeist einen Übungsleiterschein, häufig auch eine Jugendleiterlizenz. Manche Träger bieten weitere Angebote an, etwa Trainerlizenzen oder eine Vereinsmanagerlizenz. Die Zuständigkeit hierfür liegt beim Träger. Diese Ausbildung erlaubt einen qualifizierten Einsatz in der Betreuung von Gruppen. Damit bietet der Freiwilligendienst im Sport dem Verein eine gute Möglichkeit der Personalgewinnung und -qualifizierung für die wachsenden Aufgaben der Kinder- und Jugendbetreuung. Erfahrungsgemäß bleibt die Bindung an den Verein nach Ablauf des Bildungsjahres bestehen - und ehemalige Freiwillige sind viel eher bereit, sich auch in späteren Jahren ehrenamtlich im Verein zu engagieren als andere Jugendliche.
Für Freiwillige über 26 Jahren gibt es besondere Bildungsangebote.

Dauer, Bürokratie, Kosten

Der Freiwilligendienst beginnt in der Regel am 1. September jeden Jahres. Es dauert mindestens sechs und maximal 18 Monate. Während des Freiwilligenjahres besteht Anspruch auf Urlaubs- und  Bildungstage. Alle bürokratischen Formalitäten übernimmt der zuständige Träger, zumeist die Landessportjugend. Die Einsatzstelle beteiligt sich an den entstehenden Kosten.

Wenn Sie in Ihrem Verein oder Verband einen Freiwilligenplatz schaffen wollen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner*innen in Ihrem Bundesland oder an Ihren Spitzenverband. 
 

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