Das Stufenmodell beschreibt die Mindeststandards zur Prävention von sexualisierter Gewalt für die dsj und ihre Mitgliedsorganisationen. Die Umsetzung ist eine notwendige Voraussetzung für die Weiterleitung von Zuwendungen durch die dsj ab dem Jahr 2019.
Unter Berücksichtigung der »Safe Sport«-Forschungsergebnisse, wird seit 2018 der Stand der Umsetzung von gemeinsamen Mindeststandards an Präventionsmaßnahmen strukturiert betrachtet und der Prozess in den dsj-Mitgliedsorganisationen systematisch begleitet.
Seit 2022 haben die dsj-Mitgliedsorganisationen das Stufenmodell erstmalig erfolgreich abgeschlossen.
Die dsj empfiehlt ihren Mitgliedsorganisationen ebenso den Stand der Umsetzung von Mindeststandards an Präventionsmaßnahmen in deren Untergliederungen zu betrachten und systematisch zu begleiten. Für die Jugendorganisationen der Spitzenverbände und Sportverbände mit besonderen Aufgaben ist hierzu ein enger Austausch mit den jeweiligen Landessportjugenden wichtig.
Arbeitshilfen, Mustervorlagen und weitere Materialien zur Umsetzung der Maßnahmen im dsj- und DOSB-Stufenmodell sind hier zu finden.
Das DOSB-Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt für den DOSB, seine Mitgliedsorganisationen und DOSB-nahe Institutionen
Nachdem sich 2018 die Mitgliedsorganisationen der dsj, und damit die Jugendorganisationen der DOSB-Mitgliedsorganisationen, zu einem umfassenden Stufenmodell zur Prävention von sexualisierter Gewalt bekannt haben, hat die DOSB-Mitgliederversammlung im Dezember 2020 ein darauf aufbauendes DOSB-Stufenmodell und dessen schrittweise Umsetzung beschlossen.
Während das dsj-Stufenmodell seitens der Jugendverbände zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen wurde, haben die DOSB-Mitgliedsorganisationen im Jahre 2021 die ersten beiden Stufen A und B des Stufenmodells umsetzen. Darauffolgend kann dann jede Mitgliedsorganisation entscheiden, welche weiteren Schritte sie als Nächstes umsetzen wollen. Die nach dem Stufenmodell jeweils erforderliche schrittweise Umsetzung wird ab dem Jahr 2022 Fördervoraussetzung für Weiterleitungen von öffentlichen Mitteln durch den DOSB, sofern dies förderrechtlich möglich ist. Entsprechendes gilt für Zuwendungen aus Eigenmitteln des DOSB an seine Mitgliedsorganisationen sowie an Institutionen, in denen die Mitgliedsorganisationen des DOSB die Stimmenmehrheit haben und die in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins organisiert sind. Die Umsetzung des Stufenmodells muss schrittweise bis Ende 2024 erfolgen.
Weiterführende Informationen sowie Antworten auf häufige Fragen zum DOSB-Stufenmodell zur Prävention und zum Schutz vor sexualisierter Belästigung und Gewalt finden Sie auf safesport.dosb.de.