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Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen,…
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Deutsch-israelische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden von ConAct, dem Koordinierungszentrum…
Einhaltung der Fristen
siehe unten
Austauschpartnerschaft
Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und Israel mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt…
Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
maximal 13 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!) geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen (männlich…
Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
mindestens 8 Jahre maximal 26 Jahre Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
Wie wird eine Begegnung beantragt?
Die Antragstellung erfolgt zu den oben genannten Fristen bei der dsj. Bereits begonnene/abgeschlossene Maßnahmen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
Die…
Verwendungsnachweis
6 Wochen (42 Tage) nach Ende der Begegnung
Antrag
Hauptantragsfrist: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr Nachantragsfrist: 1. Juni für die zweite Jahreshälfte des laufenden Jahres
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