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Welche Fristen sind zu beachten?
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände des organisierten Sports mit eigener Jugendordnung.
Anerkannte Partner im Ausland sind Sport- und/oder Jugendorganisationen,…
Wer ist der Zuwendungsgeber?
Deutsch-chinesische Begegnungen werden aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert. Sie werden vom Bundesverwaltungsamt verwaltet und durch die…
Einhaltung der Fristen
siehe unten
Austauschpartnerschaft
Es handelt sich um eine Partnerschaft von Vereinen/Verbänden/Organisationen in Deutschland und China mit einer jeweils festen Jugendgruppe, welche gemeinsam das Projekt…
Mindest-/Höchstdauer der Programme
mindestens 5 Programmtage (inkl. An- und Abreisetag) maximal 30 Tage Praktika/Hospitationen: max. 3 Monate Bei Fachkräfteprogrammen gilt keine Mindestdauer…
Höchstzahl der förderfähigen Teilnehmenden
maximal 15 jugendliche Teilnehmende von 8-26 Jahren (ausgewogenes Teilnehmerverhältnis beachten!) geförderte Betreuer*innen: 2 Betreuer*innen (männlich…
Mindest-/Höchstalter der Teilnehmenden
mindestens 8 Jahre maximal 26 Jahre Betreuer*innen sollten mindestens 18 Jahre alt sein, für diese gilt kein Höchstalter
Was sind die Grundvoraussetzungen für Zuschüsse?
Antrag
Hauptantragsfrist: 1. Oktober für das folgende Kalenderjahr. Restmittel können im Rahmen einer zweiten Antragsfrist für das laufende Kalenderjahr zum 1. Juli des laufenden Kalenderjahres…
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