Abrechnungsfrist
42 Tage nach Ende der Begegnung
Reguläre Anträge
15.01.2026, spätestens jedoch 3 Monate vor Beginn der Begegnung Antragstellungen ausschließlich über DPJW-Onlineportal
Anlagen zum Weiterleitungsvertrag 2026
Die aktuell gültigen Förderrichtlinien des Deutsch-Griechischen Jugendwerks Das Merkblatt für Antragstellende des Deutsch-Griechischen Jugendwerks
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